Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Wann kommt der Stadtplatz für das „Kirchendreieck“ in Kaulsdorf?

Am Kaulsdorfer “Kirchendreieck”, zwischen den Straßen Heinrich-Grüber-Straße, Kraetkestraße und Hugo-Distler-Straße, soll ein Stadtplatz entstehen. Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag im Kontext des B–Plans 10–39. Ich habe mich bein Senat nach dem aktuellen Stand der Umsetzung erkundigt (Drucksache 19/19150).

Nach Auskunft des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf ist der künftige „Stadtplatz“ mit einer Größe von rund 1.300 m2 geplant. Aktuell ist diese Fläche noch im Privatbesitz und soll in Kürze an das Land Berlin übertragen werden. Planungsleistungen können leider erst nach einer Übereignung und Widmung erfolgen. Eine Festlegung, für welche Vertragsleistung die Gelder eingesetzt werden sollen, ist nach Auskunft des Bezirksamts noch nicht erfolgt.

Damit gibt es auch noch keine konkreten Planungen. Die Entstehung des Stadtplatzes kann erst beginnen, wenn das Grundstück kosten- und lastenfreie an den Bezirk übergeben wurde.

Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für den Stadtplatz in Gestalt eines grünen Biotops am Kirchendreieck in Kaulsdorf?
Frage 2: Welche offenen Vertragsleistungen können unter Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung durch das Bezirksamt beauftragt werden?

  • Herstellung des öffentlichen Stadtplatzes
  • Herstellung diverser Gehwegüberfahrten und Zufahrten im Bereich der Heinrich-Grüber-Straße
  • Gehweg von der Heinrich-Grüber-Straße über den zukünftigen Stadtplatz an der Kraetkestraße entlang bis zur Hugo-Distler-Straße einschließlich von Gehwegüberfahrten zur Kraetkestraße hin
  • Verbreiterung der Fahrbahn der Kraetkestraße von der Heinrich-Grüber-Straße bis zur Sudermannstraße einschließlich von Entwässerungsmulden

Frage 3: Für welche im städtebaulichen Vertrag genannten Maßnahmen sind bereits Planungen erfolgt?

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf beinhaltet der festgesetzte Bebauungsplan 10-39 eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Stadtplatz“ in einer Größe von rund 1.300 m2. Aktuell ist diese Fläche noch im Privatbesitz und soll in Kürze an das Land Berlin übertragen werden. Sie ist nicht als öffentliches Straßenland gewidmet. Planungsleistungen können erst nach einer Übereignung und Widmung erfolgen. Eine Festlegung, für welche Vertragsleistung die Gelder eingesetzt werden sollen, ist nach Auskunft des Bezirksamts noch nicht erfolgt, eine Planung konnte entsprechend noch nicht erfolgen.

Frage 4: Bis wann ist vorgesehen, die Mittel aus der Sicherheitsleistung für den Stadtplatz zu nutzen?

Nach Auskunft des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf ist Voraussetzung für die Herrichtung des Stadtplatzes die kosten- und lastenfreie Übergabe des Grundstücks an den Bezirk.

Frage 5: Laufen bereits Verjährungsfristen?

Nach Auskunft des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf kann die Frage nicht ohne weiteres beantwortet werden. Zum einen lässt die Fragestellung nicht hinreichend erkennen, auf welche der vorausgegangenen Fragen sie sich bezieht. Zum anderen kann dem Auskunftsbegehren nicht nachgekommen werden, da die Beantwortung dieser Frage in einen noch nicht abgeschlossenen Teil der Behördenentscheidung/Willensbildung des Bezirksamtes und damit in den geschützten Kernbereich der Exekutive eingreift. Die Beantwortung dieser Frage im grundsätzlich öffentlichen parlamentarischen Raum berührt nach Auskunft des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf die Durchsetzung von Ansprüchen des Landes Berlin in einem offenen, streitigen Verfahren. Deshalb stehen überwiegende öffentliche Interessen des Landes Berlin der Beantwortung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen