Zuständigkeit für ALLRIS weiter unklar
Die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen nutzen das sogenannte ALLRIS (Ratsinformationssystem von CC e-gov GmbH). ALLRIS umfasst derzeit die folgenden Module: ALLRIS-Sitzungsdienst als Basiskomponente und ALLRIS-Sitzungsgeld (SG), ALLRIS-Bürgerinfo-BI (Zugang für die Öffentlichkeit), ALLRIS-Amtsinfo-AI (Zugang für Bezirksamtsmitarbeiter*innen) und ALLRIS-Ratsinfo-RI (Zugang für die Kommunalpolitiker*innen).
ALLRIS ist damit die zentrale Software für die Bezirksverordnetenversammlungen in den zwölf Bezirken Berlin. Hier zum Beispiel die Übersicht der Drucksachen in Marzahn-Hellersdorf). Wesentliche Herausforderung ist aktuell ein anstehendes Upgrade des Allrissystems auf die Version 4.0. Das Problem: die Verfahrensverantwortung (Zuständigkeit) für ALLRIS ist unklar.
Eine Taskforce aus Vertreter*innen der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres, der Bezirke und des ITDZ soll nun immerhin das Update-Problem gemeinsam lösen, ohne das wirklich jemand die Verantwortung übernimmt. Im Oktober fand ein erstes Treffen statt (Bericht 0273 A). Nach § 20 Absatz 3 Berliner E-Government-Gesetz obliegt die Verantwortung „den fachlich zuständigen Behörden, in der Regel, den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen“. Naheliegend wäre hier die Senatskanzlei (mit ihrer Zuständigkeit für Gremien) oder die für Innen zuständige Senatsverwaltung. Berlin kann sich jedenfalls nicht weiter leisten, keine klare Verantwortlichkeit für ein IT-Verfahren zu benennen, von der alle zwölf Bezirke abhängig sind.