Abschlussdokumentation zur Neuordnung der Bezirksfinanzierung veröffentlicht
Nach der Verwaltungsreform ist vor der Reform der Finanzierung der Berliner Bezirke. Parallel zur Arbeit am neuen Landesorganisationsgesetz hat eine Arbeitsgruppe auf Einladung der Finanzverwaltung an Vorschlägen gearbeitet. Nun liegt der „Abschlussdokumentation zur Neuordnung der Bezirksfinanzierung“ vor. Darin enthalten ist die wissenschaftliche Studie “Vergleich der Berliner Bezirksfinanzierung mit anderen kommunalen Finanzierungssystemen“.
Auf zusammen 195 Seiten findet sich in der Abschlussdokumentation diverse Problembeschreibung und Lösungsansätze zu aktuellen Regelungen zur Finanzierung der Berliner Bezirke. Die folgende Grafik zeigt die Kriterien, die den Debatten zu Grunde lagen.

Die Aufgabenpakete wurden wiederum in einzelne Aktivitäten aufgeschlüsselt und in eine Roadmap bis zum Jahr 2029 übersetzt. Beispielhaft vier Themen aus dem Abschlussbericht:
- Aufbauend auf den im LOG beschlossenen Politikfeldern die Bildung von gestamstädtischen Politikfeldbudgets. Ein erster Schritt war die von mir erbetenen Budgetübersichten nach Politik- und Querschnittsfeldern für den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 (Rote Nr. 2376).
- Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips. Seit der Verfassungsänderung ist auch in Berlin ein Konnexitätsprinzips rechtlich verankert (Artikel 85). Hinter dem komplizierten Wort „Konnexität“ verbirgt sich folgendes simples Prinzip: Überträgt der Senat eine Aufgabe an Bezirke oder auch andere nachgeordnete Einrichtungen, muss er gleichzeitig die Finanzierung bereitstellen. Vereinfacht gesagt: „wer bestellt, der bezahlt“. Bisher hat der Senat noch kein Konnexitätsgesetz vorgelegt.
- Stärkung von gesamtstädtischen Zielvereinbarungen zur gesamtstädtischen Steuerung.
- Qualifizierung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie Ausweitung der Produktbudgetierung auf alle Durchführungsaufgaben. Produktkataloge der Bezirke und Hauptverwaltungen sollen angeglichen und nach den Politik- und Querschnittsfeldern sortiert werden.
