Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Baustart der Jugendfreizeiteinrichtung Landsberger Straße nun 2026?

Der geplatzte Baubeginn für die neue Jugendfreizeiteinrichtung in der Landsberger Straße hat zuletzt für Aufregung in Mahlsdorf Nord geführt. Nun soll es 2026 weiter gehen (Drucksache 19/22508). Wie bereits Ende 2023 berichtet, liegen die Vorplanungsunterlagen für die Jugendfreizeiteinrichtung schon eine Weile vor. Mit dem Bau sollte damals schon 2024 begonnen werden.

Die geplante Einrichtung soll eine Kapazität von 199 Plätzen bieten und in erster Linie der gesetzlichen Verpflichtung nach § 11 SGB VIII gerecht werden. Der Bau der Einrichtung ist bereits im bezirklichen Jugendförderplan 2022–2025 als zentrale Maßnahme zur bedarfsgerechten Versorgung verankert und wird auch im neu beschlossenen Jugendförderplan 2026–2029 als prioritär eingestuft. In der Bezirksregion Mahlsdorf weisen die Versorgungsquoten die niedrigsten Werte im gesamten Bezirk auf. Ziel der Einrichtung ist es, ein breit aufgestelltes Angebot für junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren bereitzustellen. Im Mittelpunkt soll die offene Kinder- und Jugendarbeit stehen, ergänzt durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote – darunter Theaterprojekte, musikalische Angebote, sportliche Aktivitäten sowie ein Medienkompetenzzentrum.

Frage 5: Wie weit sind die Vorbereitungen für die Errichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung? Welche Verfahrensschritte sind mit welcher Zeitschiene zur Errichtung der Jugendfreizeiteinrichtung noch durchzuführen?

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Der Baubeginn, ursprünglich für Februar 2025 geplant, ist auf voraussichtlich 2026 verschoben. Derzeit steht die finale Finanzierungszusage noch aus. Die Maßnahme wurde im April 2025 seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf der fachbezogenen, überbezirklichen Dringlichkeitsliste des Investitionsprogramms 2025-2029 priorisiert aufgenommen.“

Frage 6: Wie groß wird die geplante Jugendfreizeiteinrichtung sein? Wie bewertet der Senat den Bedarf für ein zusätzliches Angebot einer Jugendfreizeiteinrichtung im Quartier? Sollen mit der neu zu errichtenden Jugendfreizeiteinrichtung inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden? Wenn ja, welche?

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Die geplante Einrichtung soll eine Kapazität von 199 Plätzen bieten und in erster Linie der gesetzlichen Verpflichtung nach § 11 SGB VIII gerecht werden. Der Bau der Einrichtung ist bereits im bezirklichen Jugendförderplan 2022–2025 als zentrale Maßnahme zur bedarfsgerechten Versorgung verankert und wird auch im neu beschlossenen Jugendförderplan 2026–2029 als prioritär eingestuft. In der Bezirksregion Mahlsdorf weisen die Versorgungsquoten die niedrigsten Werte im gesamten Bezirk auf, mit lediglich rd. 25 % bei der Versorgungsquote Fachstandard Umfang und der Versorgungsquote bauliche Platzzahl (Stand: 2023). Ziel der Einrichtung ist es, ein breit aufgestelltes Angebot für junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren bereitzustellen. Im Mittelpunkt soll die offene Kinder- und Jugendarbeit stehen, ergänzt durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote – darunter Theaterprojekte, musikalische Angebote, sportliche Aktivitäten sowie ein Medienkompetenzzentrum.

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