Bearbeitungszeiten von Wohngeld – Digitalisierung kommt nur schleppend voran
Wer in Berlin auf Wohngeld angewiesen ist, braucht Geduld. Trotz verschiedener Initiativen der letzten Jahre zeigt sich, dass insbesondere fehlende digitale Prozesse weiterhin zu erheblichen Verzögerungen führen. Der aktuelle Bericht zum Umsetzungsstand (Bericht 0271 B) macht deutlich, wie weit der Weg zu einem vollständig digitalen und effizienteren Wohngeldverfahren noch ist. Während erste technische Modernisierungen geplant sind, bleiben konkrete Zeitpläne vage oder fehlen gänzlich. Für die betroffenen Haushalte, die oft in akuten finanziellen Notlagen sind, bedeutet dies weiterhin Unsicherheit und lange Wartezeiten.
2026 soll mit einigen Bezirken ein KI-Tool getestet werden. Der Ansatz die Wohngeldanträge automatisch auf Vollständigkeit zu prüfen. Diese Software wird bereits in anderen deutschen Kommunen erfolgreich eingesetzt und soll nun in vier Berliner Bezirken getestet werden. Ziel ist es, die Bearbeitungszeit zu verkürzen – denn ein großer Teil der Verzögerungen entsteht durch die manuelle Prüfung und Nachforderung von Unterlagen. Die Senatsverwaltung betont, dass die konkreten Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer noch nicht beziffert werden können. Der Test soll jedoch zeigen, wie viel Zeit und Ressourcen durch die KI eingespart werden können. Begleitet wird das Projekt von der Berliner Datenschutzbeauftragten sowie dem Hauptpersonalrat. Darüber hinaus hängt vieles an der Einführung der digitalen Akte. Wirklich medienbruchfrei wird das Verfahren rund um das Wohngeld frühestens 2028, mit der Umsetzung der Registermodernisierung. Das ist zu spät!
Hintergrund: Im Schnitt 14 Wochen warten Menschen auf das Wohngeld, wie eine schriftliche Anfrage aus dem Juni ergab (Drucksache 19/22668).
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) gibt die folgenden Punkte als weitere wichtige Voraussetzungen an:
- Digitalisierung der analog eingehenden Papieranträge inkl. der Herstellung einer Schnittstelle in das Wohngeldfachverfahren
- Digitale Aktenführung
- Digitaler Rückkanal mit Zustellung der Bescheide, Briefe und Anschreiben
- Digitaler Nachweisabruf im Rahmen der Registermodernisierung (voraussichtlich erst 2028)
Die ersten drei Punkte könnte die Senatsverwaltung selbst angehen, kann aber im aktuellen Bericht (Bericht 0271 B) keinen Zeitplan angeben. SenStadt muss seine Verantwortung für eine medienbruchfreie Digitalisierung übernehmen. Die Bezirke haben seit 2024 Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren rund um das Wohngeld zu beschleunigen:
- regelmäßigen Benchmark-Betrachtungen zu Prozessen in der Antragsbearbeitung
- der Analyse der Arbeitsprozesse, auf deren Grundlage interne Abläufe angepasst und Zuständigkeiten innerhalb des Teams neu organisiert werden
- Umorganisationen zur Antragserfassung und Eingangsbestätigung, um die Wohngeld-Sachbearbeitenden zu entlasten
- Verbesserungen der Ansprechbarkeit der Wohngeldbehörde durch Einrichtung einer Telefonsprechstunde sowie einer zentralen Mailanschrift für Wohngeldanfragen
- besserer Abstimmung mit JobCenter und Sozialamt hinsichtlich der Abrechnung von Erstattungsansprüchen bei einem Wechsel aus der Transferleistung in das Wohngeld und umgekehrt
- stetiger Weiterqualifizierung der Mitarbeitenden
- verstärktem Gebrauch der nach dem Wohngeldgesetz gegebenen Möglichkeit, Wohngeldbescheide mit einer Gültigkeit von bis zu 24 Monaten zu erteilen.
