Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Berlin bleibt abhängig: nur jede 18 Vergabe ist Open-Source-Software

In den Sonntagsreden spricht der Senat und die Koalition immer wieder von digitaler Souveränität für die Berliner Verwaltung. Im letzten Jahr gab es sogar einen ersten Berliner Open Source Tag von Senatskanzlei und IHK Berlin. Doch in der Verwaltungspraxis bleibt davon nicht viel übrig. 23 Vergaben von Open-Source-Software stehen 413 Vergaben von proprietärer Software gegenüber. Das bedeutet, nur jede 18 Vergabe geht an eine Open-Source-Software! Der Senat stärkt damit die Abhängigkeit von teuren Lizenzmodellen, statt auf nachhaltige Open-Source-Modelle zu setzen (Drucksache 19/21578).

Warum ist das so? Der Senat sagt selbst: es gibt keine einheitlichen und verbindlichen Kriterien, um Open-Source-Lösungen zu vergeben. Es gibt auch keine landesweite Analyse, warum nicht mehr Open-Source-Lösungen den Zuschlag bei der Vergabe bekommen. Das ist zu wenig. Der Senat muss endlich den Sonntagsreden auch Taten folgen lassen und nachsteuern. Berlin braucht klare Vergabekriterien und Verfahren die Open-Source-Lösungen eine Chance geben.

Andernfalls bleibt Berlin weiter hinter Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Thüringen zurück. Schleswig-Holstein hat eine klare Open-Source-Strategie und setzt mit souveränen PC-Arbeitsplätzen auf funktionierende Open-Source-Lösungen wie Nextcloud oder LibreOffice.

1. Wie oft wurde bei Ausschreibungen der Berliner Landesverwaltung in den Jahren 2023 und 2024 erfolgreich Open-Source-Software beschafft? (Bitte nach Vergabestellen aufschlüsseln)
2. Wie oft wurde proprietäre Software in den Jahren 2023 und 2024 beschafft? (Bitte nach Vergabestellen aufschlüsseln)

In den Jahren 2023 und 2024 wurden bei Ausschreibungen der Berliner Landesverwaltung 23-mal erfolgreich Open-Source-Anwendungen beschafft. Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit werden die vergabestellen konkreten Angaben zu den Fragen 1 und 2 in der folgenden Tabelle dargestellt. Enthalten sind dabei Angaben von Behörden nach § 1 Abs. 2 EGovG Bln sowie Angaben des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ).

Frage 1:Frage 2:
Wie oft wurde bei
Ausschreibungen der Berliner
Landesverwaltung in den Jahren
2023 und 2024 erfolgreich Open-
Source-Software beschafft?
(Bitte nach Vergabestellen
aufschlüsseln)
Wie oft wurde proprietäre
Software in den Jahren 2023 und
2024 beschafft?
(Bitte nach Vergabestellen
aufschlüsseln)
VergabestelleAnzahlVergabestelleAnzahl
SenatskanzleiZentrale Vergabestelle1Zentrale Vergabestelle3
Senatsverwaltung für Inneres und SportSenInnSport0SenInnSport0
LABO1LABO2
LEA0LEA0
Polizei Berlin1Polizei Berlin29
Berliner Feuerwehr*0Berliner Feuerwehr0
Senatsverwaltung für Justiz und VerbraucherschutzSenJustV0SenJustV3
ZIT0ZIT0
Kammergericht 00Kammergericht2
OVG Berlin-Brandenburg0OVG Berlin-Brandenburg8
VG Berlin0VG Berlin9
Sozialgericht0Sozialgericht0
Generalstaatsanwaltschaft0Generalstaatsanwaltschaft5
Senatsverwaltung für Kultur und GesellschaftlicherSenKultGZ Stamm0SenKultGZ Stamm 00
Brücke Museum0Brücke Museum 11
Landesarchiv0Landesarchiv0
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und PflegeZentraler Vergabeservice0Zentraler Vergabeservice1
Z D – Infrastruktur4Z D – Infrastruktur16
Sekretariat der Kultusministerkonferenz0Sekretariat der Kultusministerkonferenz0
Vergabestelle-IB0Vergabestelle-IB2
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und FamilieFehlanzeige0Fehlanzeige0
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und AntidiskriminierungSenASGIVA0SenASGIVA2
LAGeSo0LAGeSo9
LAGetSi0LAGetSi3
LAF0LAF0
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenIT-Stelle SenStadt0IT-Stelle SenStadt39
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und BetriebeSenWiEnBe2SenWiEnBe1
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg0Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg5
Senatsverwaltung für FinanzenLandesfinanzservice0Landesfinanzservice0
Technisches Finanzamt Berlin für STVW0Technisches Finanzamt Berlin für STVW169
Landesverwaltungsamt0Landesverwaltungsamt0
Technisches Finanzamt Berlin für SenFin0Technisches Finanzamt Berlin für SenFin29
LfG0LfG0
Verwaltungsakademie Berlin0Verwaltungsakademie Berlin22
Bezirksamt Mitte00
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg05
Bezirksamt Pankow00
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf00
Bezirksamt Spandau00
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf00
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg0FB IuK-Management13
Bezirksamt Neukölln01
Bezirksamt Treptow-Köpenick00
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf00
Bezirksamt Lichtenberg05
Bezirksamt Reinickendorf01
ITDZITDZ Berlin2ITDZ Berlin16
Berlin Online12BerlinOnline12
Gesamt23413
Berliner Feuerwehr*: Die genaue Anzahl der beschafften proprietären Software in 2023
und 2024 konnte aufgrund der Vielzahl an Beschaffungsvorgängen in der kurzen
Antwortfrist nicht bestimmt werden.

3. Laut IKT-Architektur des Landes Berlin muss die Nicht-Beschaffung von Open-Source-Anwendungen bei Vorliegen einer Open-Source-Alternative begründet werden. Wer ist für die Auswertung dieser Begründungen zuständig und liegt eine Analyse der Gründe vor?

4. Welche Kriterien werden in Ausschreibungen herangezogen, um Open-Source-Lösungen systematisch zu priorisieren?

Gemäß § 20 Abs. 3 EGovG Bln wird der Einsatz von IT-Fachverfahren von den fachlich zuständigen Behörden verantwortet. Dies schließt die Verantwortung für die Beschaffung sowie die Beachtung der Vorgaben der IKT-Architektur nebst Begründung der Nicht-Beschaffung von Open Source Anwendungen bei Vorliegen einer Open-Source- Alternative ein.

Im September 2024 wurden die Kapazitäten des 2023 eröffneten Open Source Kompetenzzentrums Berlin für die Beratung von Behörden zur Vergabe von Open Source ausgebaut. Die Behörden des Landes können sich mit ihren Fragen im Kontext von Open Source, an das Open Source Kompetenzzentrum wenden und erhalten umfassende Beratung und Unterstützung – bspw. zu Einsatzmöglichkeiten, Lizenzen und Compliance. Ergänzend wird auf die Ausführungen in Drs. 19/2136 verwiesen.

Hinsichtlich eines rechtssicheren Open-Source-Vorbehalts für alle Ausschreibungen und Vergaben wird auf die Ausführungen in Drs. 19/1380 verwiesen. Entsprechend liegen landesweit einheitliche oder verbindliche Kriterien, um Open-Source-Lösungen systematisch zu priorisieren, ebenso wenig vor, wie eine darauf aufbauende, zentral durchgeführte Analyse eventuell vorliegender Gründe für die Nicht-Beschaffung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in einer Ausschreibung neben dem Preis auch andere Auswahlkriterien mit in die Bewertung eines Angebotes einzubeziehen. So können öffentliche Auftraggeber nach § 128 Abs. 2 GWB auftragsbezogene Ausführungsbedingungen festlegen, welche insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange umfassen können.

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