Bits & Berlin – Newsletter – 11/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
mit meinem Newsletter „Bits & Berlin“ informiere ich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zur Digitalisierung der Berliner Verwaltung.
In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick auf die aktuellen Herausforderungen und Chancen der Berliner Digitalisierung: Open Source, zentrale IT-Standards und transparente Vergabeprozesse sind dringlicher denn je, wenn Berlin nicht weiter im „Blindflug“ digitalisieren will. Mit dem geplanten Landeshaushalt steht Berlin an einem digitalen Scheideweg. Geht es weiter ohne klare Steuerung und Digitalbudget, drohen ineffiziente Projekte und überteuerte Technik – doch mit Mut, Transparenz und strategischem Design kann die Hauptstadt zu einem digitalen Vorreiter werden.
Viel Spaß beim Lesen!
Erste Schritt zur Transparenz: Digitalisierungs-Dashboard
Nach langem Warten steht das Digitalisierungs-Dashboard der Berliner Verwaltung auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das seit 2022 im internen Betrieb befindliche Dashboard, zeigt den Arbeitsstand der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Als Vorbild gilt das Dashboard Digitale Verwaltung des Bundes.
Das Berliner Dashboard macht transparent, welche (Verwaltungsdienst-)Leistungen in welchem Reifegrad zur Verfügung stehen (0: keine Digitalisierung, bis 4: vollständig digitalisiert). In einer Debatte im Digitalausschuss habe ich angeregt, auch die Nutzungszahlen sowie die Entwicklungsperspektive der jeweiligen Leistungen zu hinterlegen. Mal schauen, wie schnell der Senat das umsetzen kann. Aber nur so lässt sich priorisieren, welche Leistungen zuerst vollständig digitalisiert werden sollten. Dabei meint vollständig medienbruchfrei vom Antrag bis zum Bescheid.
NOOTS-Staatsvertrag und Onlinezugangsgesetz 2.0
Der Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) wurde vom Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz positiv aufgenommen. Am Ende ist der NOOTS-Staatsvertrag ein Kompromiss, für die dringend benötigte Registermodernisierung. Er schafft eine rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern.
Daten können damit wiederverwendet werden und Bürger*innen brauchen nicht bei jedem Vorgang erneut ihre Daten einzureichen. Der Staatsvertrag ist jedoch nur eine temporäre Lösung, es bedarf perspektivisch einer Anpassung des Art. 91c GG.
Im Ausschuss habe ich darauf hingewiesen, dass mit dem Register auch das von mir angeregte Datenschutz-Cockpit umgesetzt werden muss. Es wird aktuell von Bremen im Auftrag des BMI entwickelt und soll transparent machen, welche Einrichtungen auf welche Daten und warum zugegriffen haben. Digitalisierung wird nur dann funktionieren, wenn die Bürger*innen dieser auch vertrauen!
In der Debatte hat die Staatssekretärin über die Registermodernisierung hinaus vorgeschlagen, ein echtes EFA (Einer Für Alle) bei den Fachverfahren zu etablieren. Nach dem Vorbild von iKFZ würde dann jeweils ein Bundesland die nötige Software entwickeln und zur Verfügung stellen. Eine wiederholte Ausschreibung, Anpassung und Installation der anderen Länder und Kommunen wäre dann verzichtbar. Insbesondere für Verwaltungsdienstleistungen, die wesentlich durch Bundesgesetze geprägt sind, wäre dies sicher ein zeitsparender Ansatz.
Service verbessern: Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit
Digitale Verwaltungsleistungen sollen Zeit sparen – doch zu oft scheitern sie an komplizierten Formularen oder unklaren Abläufen. Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit, der die Verwaltung dabei unterstützt, online Leistungen einfacher und zugänglicher zu gestalten (Drucksache 19/2629).
Im Mittelpunkt der Debatte im Digitalausschuss stand die Frage, welche Rolle der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie der Landesseniorenbeirat eigentlich spielen sollten. Einigkeit bestand in dem Handlungsbedarf. Die Senatskanzlei wollte sich mit den bestehenden Strukturen noch einmal beschäftigen. Ich schlug vor, den Antrag zu vertagen und im ersten Quartal erneut aufzurufen. Bis dahin sollte die zuständige Arbeitsgruppe in der Senatskanzlei getagt und Beiräte einbezogen haben.
Über den Antrag hinaus berichtete der Senat über die Tätigkeiten der Kompetenzstelle digitale Barrierefreiheit. Derzeit ist ein KI-Tool „SUMMAI“ zum „Übersetzen“ in Leichte und Einfache Sprache von Texten, Broschüren und Briefen in Arbeit (Rote Nummer 2489, S. 14).
Zudem gibt es für alle BerlinPC-Nutzenden eine Software, die Word- und PDF-Dateien auf Barrierefreiheit prüft – derzeit sind 32 000 Lizenzen im Einsatz.
Ende der WLAN-Initiative: Wer kann wie weitermachen?
Der Senat hat seine WLAN-Initiative „FreeWifiBerlin“ nach einer aufwendigen und teuren Standortrecherche endgültig eingestellt (Rote Nr. 0572 F). Zuvor hatte der Senat den Neustart des Projekts verschleppt. Ende des Jahres 2021 lief das „FreeWifiBerlin“ (damals) überraschend aus. Die damalige Senatskanzlei hatte es versäumt, sich um den Fortbestand zu kümmern.
Zwar bekannte sich der Senat immer wieder grundsätzlich zu freien WLAN‑Angeboten. Angesichts der Haushaltslage soll es trotzdem keinen Neustart des Berliner WLANs geben.
Dadurch vergibt der Senat die Chance, sich inhaltlich mit einem Standard für die öffentlichen Einrichtungen Berlins zu beschäftigen, und überlässt es jeweils einzelnen engagierten Mitarbeiter*innen, an Orten wie Bibliotheken, Jugendklubs oder öffentlichen Plätzen freies WLAN anzubieten. Eine Zuordnung der Aufgabe soll es im neuen Aufgabenkatalog wohl nicht geben. So wird das nix mit Berlin als Digitalhauptstadt.
Open-Source-Strategie soll noch 2025 kommen
Der Senat bestätigte im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 3. November 2025, dass die Open-Source-Strategie vom Digitalkabinett bestätigt wurde und jetzt in den Senat geht. Verschiedene Anfragen meinerseits haben immer wieder gezeigt, dass die Senatsverwaltung sowohl bei der Erfassung als auch bei der Vergabe von Open-Source-Software einiges nachzuholen hat. Zuletzt zeigt eine meine schriftliche Anfrage (Drucksache 19/24134), dass die Senatsverwaltungen zwar behaupten, Programme mit offenem Quellcode zu haben, weder die Lizenz noch einen Link zum Quellcode kennen.
Auch spannend: OpenDesk soll im Dezember Thema im Berliner Digitalkabinett werden. Ob es dann 2026 den Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird? Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Senat zahlt 1,5 Mio. € für Low-Code, Bezirke gehen leer aus
Ursprünglich war geplant, einen Basisdienst Low-Code auszurollen. Dafür schloss Berlin sich einer interföderalen Ausschreibung des Bundes an. Ein Jahr später bleibt von diesem Vorhaben nichts mehr übrig. Der Senat streicht im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 die Gelder für den Basisdienst Low-Code Platform. Dabei werden Low-Code-Lösungen dringend gebraucht, natürlich auch in den Bezirken.
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, erklärte im Hauptausschuss beispielhaft, dass sich damit Urlaubsanträge, Inventuren oder Raumvergaben schnell digitalisieren lassen. Ein Bericht zum Haushalt (Rote Nummer 2489, Seite 43) zeigt: Für Low-Code werden insgesamt 1,551 Mio. Euro ausgegeben, davon profitieren jedoch nur die Senatsverwaltungen.
Das ist aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der falsche Weg. Wir haben daher beantragt, die Gelder nicht dezentral, sondern zentral auszugeben und eine Low-Code-Lösung für die gesamte Berliner Verwaltung zu schaffen. CDU und SPD haben das leider abgelehnt.
51 Gebäude der Verwaltung haben keine aktuelle IT‑Infrastruktur.
Mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2026/2027 machte der Senat seinen Rückzug aus der zentralen Steuerung von OneIT@Berlin bekannt. Ein Rückschritt für die Digitalisierung in Berlin. Denn er gefährdet Standardisierung, Verzahnung der Fachverfahren und damit die IT-Sicherheit der Berliner Verwaltung. Der aktuelle Bericht zum Thema “Migrationsreadiness – wie fit sind die Verwaltungsgebäude” (Rote Nummer 2489, Seite 15) legt den Handlungsbedarf offen. Ob das ohne gesamtstädtische Steuerung in Zukunft besser aussieht, werden wir sehen.
- 12 Gebäude befinden sich derzeit in der Umsetzung und weitere 39 in der Planung
- Zu 23 Gebäuden liegt kein Status vor, dies betrifft allerdings mehrheitlich Gebäude, deren Mietverträge auslaufen.
- 43 Gebäude haben die Migrationsreadiness erreicht.
Ziel von OneIT@Berlin war ein einheitlicher Basisdienst IKT‑Arbeitsplatz – LAN, Telefon, BerlinPC und Drucker – für die gesamte Verwaltung. Standardisierung steigert nicht nur Effizienz, sie ist auch ein zentraler Baustein für IT-Sicherheit. Der Support wird beim IT-Dienstleister ITDZ Berlin gebündelt. Die Migrationsreadiness ist für OneIT@Berlin besonders entscheidend, denn die Verwaltungsgebäude müssen die entsprechenden Kabel und Räume für Server vorhalten.
115-Chatbot kommt nach Berlin
Im April 2025 mussten wir uns von dem Berliner Chatbot Bobbi verabschieden, jetzt dürfen wir bald „Bobbi 2.0“ begrüßen. Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) testet mit der Behördennummer 115 an acht Orten, darunter das Land Berlin, für zwei Monate einen Chatbot auf Grundlage von Open-Source-Lösungen und dem Sprachmodell gpt-4.1-mini.
Die Antworten des Chatbots zu Verwaltungsleistungen beruhen auf der gleichen Datenbank wie bei einem Anruf in einem Servicecenter – der 115-Wissensdatenbank. Darüber hinaus können Kommunen ausgewählte Website(-bereiche) der Kommune als Informationsquellen hinzufügen. Antworten werden mit einem Link zur Informationsquelle ausgegeben, so dass Nutzer:innen bei Bedarf selbst eine Prüfung der Information vornehmen können. (Quelle: Pressemitteilung FITKO)
Chance vertan? House of Games – ohne Computerspielesammlung und Computerspielemuseum
Der Bericht (Rote Nr. 1780 B) zu Realisierung sowie Zeit- und Kostenplan des House of Games an der Warschauerstr. im LUX-Quartier ließ Fragen offen, die nun in einem weiteren Bericht beantwortet wurden (Rote Nummer 2488, Bericht 04, Seite 15). Daraus geht hervor, dass der Senat weiter keine belastbaren die Zusagen von kleineren Akteuren hat, was angesichts der Preisgestaltung die zentrale Baustelle bleibt.
Der aktuelle Bericht, legt außerdem offen, dass es House of Games ohne das Computerspielemuseum geben wird, und ob die Internationalen Computerspielesammlung (ICS) einziehen wird, ist auch nicht klar. Der Senat lässt so die Chance ziehen, House of Games auch zum Anker der Games-Kultur zu machen. Die konkrete Umsetzung im Jahr 2026 wird zeigen, was von der guten Idee und den ersten Konzepten am Ende übrig bleibt.
Wero: Europäischer Bezahldienst auch für die Berliner Verwaltung?
Mit Wero etabliert sich gerade ein europäischer Bezahldienst, gefördert durch die European Payments Initiative (EPI), einer Partnerschaft europäischer Banken und Finanzinstitute. Bündnis 90/Die Grünen fordern, berlinweit das Bezahlen von Verwaltungsdienstleistungen mit dem europäischen Bezahldienst Wero vorzubereiten (Drucksache 19/2743). Aktuell ist es uneinheitlich, wie Verwaltungsdienstleistungen in Berlin bezahlt werden können. Möglichkeiten sind bisher aber nur Visa-, Master- oder Giro-Kartenzahlung sowie online PayPal.
Neben der fehlenden Standardisierung fällt besonders die Abhängigkeit von nichteuropäischen Anbietern auf. Denn bisher haben wir in Europa kein eigenes gemeinsames Zahlverfahren. Der europäische Bezahldienst Wero will dies ändern. Wero startete 2025 zunächst mit der Funktion, Freunden und Familie Geld zu verschicken. Wero ist dabei keine neue App, sondern integriert sich in die bereits existierenden Banking-Apps und erlaubt es, Geld zu verschicken und zu empfangen – das geht mittels Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Ab 2026 hat Wero angekündigt, sein Angebot auf Online-Handel und Geschäfte vor Ort auszuweiten. Das ist die perfekte Gelegenheit für Berlin als europäische Hauptstadt, eine europäische und souveräne Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

Weitere Informationen aus den Berichten zum Doppelhaushalt
- Open Data im Abgeordnetenhaus (Rote Nummer 2462, S. 9) seit 2019 stellt die Parlamentsdokumentation (PARDOK) die Metadaten als XML-Datei, tagesaktuell, zur Verfügung. Die Parlamentsdokumente stehen derzeit nur als PDF-Dokumente zur Verfügung, eine konkrete Planung hin zu Maschinenlesbarkeit gibt es nicht, wird aber „weiter forciert“.
- KI-Einsatz bei der Senatsverwaltung für Finanzen (Rote Nummer 2460, Bericht 5, S. 17) in der Senatsverwaltung werden KI-Tools verwendet, um Rechnungen zu prüfen Texte zu analysieren. In der Personalstelle wird beim Schreiben von BAKs (Beschreibung des Aufgabenkreises) ein selbst gehostetes Open-Source-Modell „Qwen3-30B-A3B-FP8“ verwendet. Derzeit steht dieses jedoch nur SenFin zur Verfügung, andere Senatsverwaltungen und die Bezirke bleiben außen vor.
- ALLRIS (Rote Nummer 2488, Bericht 29, Seite 69) wird voraussichtlich in der Verantwortlichkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport landen. Im Herbst 2024 wurde bekannt, dass die Software der Bezirksverordnetenversammlungen veraltet ist und dringend ein Update benötigt. Allerdings gab es keine Zuständigkeit. Im Rahmen des Aufgabenneuordnungsprozesses wurde ALLRIS dem Politikfeld „Inneres“ und dort dem Handlungsfeld „Bezirke“ zugeordnet. Die endgültige Entscheidung erfolgt mit Abschluss der Aufgabenerhebung, etwa im zweiten Quartal 2026 (Rote Nummer 2488, Bericht 29, Seite 59). Gleichzeitig erfolgt eine IST- & SOLL-Analyse, um Voraussetzungen für ein Update zu identifizieren. Als Problem wurde bereits die fehlende einheitliche Infrastruktur identifiziert und als Lösung eine zentral betriebene Lösung identifiziert. Teil der Analyse ist dementsprechend auch ein Migrationskonzept.
- Kompetenzstelle Digitale Kollaboration (Rote Nummer 2489, Seite 42) soll „das fachliche und koordinierende Wissen zur Steuerung und Einführung digitaler Kollaborationslösungen für die Berliner Verwaltung“ bündeln, ohne das Geld zu haben, eine einheitliche Kollaborationslösung einzuführen. Der Senat erhofft sich, durch die Stelle externe Beratungsleistungen einsparen zu können. Zu hoffen bleibt, dass damit zumindest eine Standardisierung vorangetrieben wird.
- Kein einheitlicher Aktenplan (Rote Nummer 2489, Seite 40) Ein weiteres Beispiel, wie der Senat sich weigert, die Digitalisierung zu steuern. Der Senat sieht keinen Widerspruch darin, eine eAkte bzw. digitale Akte für die Berliner Verwaltung einzuführen, ohne einen einheitlichen Aktenplan zu haben. Also einen Standard, wie Akten systematisch geordnet werden. Stattdessen ist jede Senatsverwaltung selbst verantwortlich, einen Aktenplan zu erstellen. Außerdem, so der Senat, ermöglicht die digitale Akte „z. B. S[t]ichtwortsuchen, Erstellung von Verzeichnisbäumen“. So erschwert der Senat die Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinaus, die eigentlich durch die digitale Akte ermöglicht werden sollte.
Und sonst so?
- Wer in Berlin auf Wohngeld angewiesen ist, braucht Geduld. Trotz verschiedener Initiativen der letzten Jahre zeigt sich, dass insbesondere fehlende digitale Prozesse weiterhin zu erheblichen Verzögerungen führen. Im Blog fasse ich den aktuellen Bericht zum Umsetzungsstand (Bericht 0271 B) zusammen und zeige wie weit der Weg zu einem vollständig digitalen und effizienteren Wohngeldverfahren noch ist. Während erste technische Modernisierungen geplant sind, bleiben konkrete Zeitpläne vage oder fehlen gänzlich. Für die betroffenen Haushalte, die oft in akuten finanziellen Notlagen sind, bedeutet dies weiterhin Unsicherheit und lange Wartezeiten.
- Die Bundesregierung legt mit ihrer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) einen ehrgeizigen Plan vor: Bürokratieabbau, digitale Services und eine schlanke Verwaltung bis 2029. Und während der Bund zumindest auf dem Papier voranschreitet, hinkt Berlin hinterher. Der schwarz-rote Senat hat in den vergangenen Jahren zentrale Steuerung vernachlässigt und die Digitalisierung verschlafen und setzt damit die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt aufs Spiel. Im Blog zeige ich, was der Senat von der Modernisierungsagenda lernen kann und welche Möglichkeiten Berlin schon heute hat.
- Generative KI ist bekannt dafür, Informationen oder sogar Quellen zu halluzinieren. Mittels Retrieval Augmented Generation (RAG) wird versucht, diesem entgegenzuwirken. Beim RAG-Modell wird direkt auf die eigene Wissensquelle zugegriffen, um die Genauigkeit der Antworten zu erhöhen. Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) haben eine Orientierungshilfe veröffentlicht, wie die RAG-Modelle unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung eingesetzt werden können.
Kommende Termine
22.11.2025 » Landesdelegiertenkonferenz | Informationen
24.11.2025 » Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft | Livestream
1.12.2025 » Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz | Livestream
04.12.2025 » Plenum | Livestream
15.12.2025 » Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz | Livestream
18.12.2025 » Plenum | Livestream
22.12.2025 bis 02.01.2026 »Sitzungsfreie Zeit
Vielen Dank für’s Lesen
Stefan Ziller


