Der Senat gibt auf – Standardisierung der Berliner IT kommt nicht voran
Im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 22. September 2025 gab die Chief Digital Officer (CDO) des Senats eine ernüchternde Nachricht bekannt: Der schwarz-rote Senat zieht sich aus der zentralen Steuerung des Schlüsselprojekts OneIT@Berlin zurück – nach neun Jahren E-Government-Gesetz (EGovG Bln) und zahlreichen Versprechen von Kai Wegner, Digitalisierung zur „Chefsache“ zu machen. Statt einer konsequenten politischen Führung werden nun die einzelnen Verwaltungen sowie das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) mit der Verantwortung alleingelassen (mein Statement im Ausschuss – YouTube).
Das Programm neu aufzustellen ist sinnvoll. Die komplette Steuerung aus der Hand zu geben ist jedoch ein Fehler. Gerade die dringend nötige Standardisierung der IKT-Arbeitsplätze braucht politische Führung: Nur eine einheitliche Infrastruktur ermöglicht schnelle Updates und verlässliche Sicherheitsstandards. Das Scheitern beim Update von Windows 10 auf Windows 11 belegt, dass dezentrale Verantwortlichkeiten nicht zukunftsfähig sind.
Gesetzliche Pflicht zur Standardisierung
§ 2 (3) EGovG Bln: „Die Zusammenarbeit der Verwaltungsebenen und -bereiche der Berliner Verwaltung ist durch medienbruchfreie Prozesse und die gemeinsame Nutzung von zentralen informations- und kommunikationstechnischen Strukturen und Organisationen sowie von Informationen und Ressourcen sicherzustellen.“
§ 24 (2) EGovG Bln: „Das ITDZ stellt allen Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung die verfahrensunabhängige IKT sowie IT-Basisdienste zur Verfügung […] Die Behörden und Einrichtungen sind […] zur Abnahme dieser Leistungen des ITDZ verpflichtet.“
Aus diesen Vorgaben entstand OneIT@Berlin: Ziel war ein einheitlicher Basisdienst IKT-Arbeitsplatz — LAN, Telefon, BerlinPC und Drucker — für die gesamte Verwaltung. Standardisierung steigert nicht nur Effizienz, sie ist auch ein zentraler Baustein für IT-Sicherheit.
Voraussetzungen für die Standardisierung (Migrationsreadiness):
- Gebäudereadiness — Verkabelung und Sicherheitsstandards in Dienstgebäuden (Verantwortung der Behörden; kein zentrales Budget/Plan).
- Aktualisierte Fachverfahren — aktuell ca. 415 Fachverfahren, viele veraltet, teuer und voller Medienbrüche.
- Installation des IKT-Arbeitsplatzes — Modul LAN, Telefon, BerlinPC und Drucker.
Status quo: Migrationsreadiness nur bei wenigen Behörden
Ein aktueller Bericht zeigt, dass nur wenige Verwaltungen die Migrationsreadiness, also die nötigen Vorbereitungen, vollständig erledigt haben:
- Bezirksämter Spandau und Lichtenberg
- Senatskanzlei und mehrere Fachverwaltungen (u.a. Inneres, Wirtschaft, Finanzen)
- LABO, LVwA, LEA, LAF
Weitere Behörden arbeiten daran (Bezirksämter Marzahn-Hellersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg sowie die Senatsverwaltungen für Justiz, Bildung, Gesundheit, Arbeit/Soziales, Stadtentwicklung), ein zentraler Zeitplan existiert nicht. (Quelle: Rote Nummer 0132, Bericht 033, S. 64)
Rollout-Planung: zu langsam
Beim ITDZ sind derzeit rund 5.350 Arbeitsplatz-PCs der Verwaltung unter Vertrag — davon nur 1.150 BerlinPCs. Für 2026 und 2027 sind laut Wirtschafts- und Mittelfristplanung des ITDZ jeweils nur etwa 2.000 Migrationen vorgesehen. (Quelle: Rote Nummer 0132, Bericht 035b, S. 77)
Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass bis Ende 2027 alle abnahmepflichtigen Behörden in die Betriebsverantwortung des ITDZ übergehen werden.
Kurzfazit: Der Rückzug des Senats aus der zentralen Steuerung von OneIT@Berlin ist ein Rückschritt. Er gefährdet Standardisierung, Verzahnung der Fachverfahren und damit die IT-Sicherheit der Berliner Verwaltung.
