Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Entwicklung des ehemaligen Magerviehhof Friedrichsfelde an der Alten Börse Marzahn

Wie geht’s weiter auf dem ehemaligen Magerviehhof Friedrichsfelde an der Alten Börse? Da es nach außen keinen Fortschritt gibt, habe ich mal beim Senat nachgehakt (Drucksache 19/22418). Und dieser bestätigt: neue Erkenntnisse oder Sachverhalte liegen zumindest im Hinblick auf die Ertüchtigung und Beleuchtung der Straße „Zur Alten Börse“ nicht vor.

Um eine dauerhafte und den Anforderungen eines Gewerbegebietes entsprechende Erschließung sichern zu können, soll der Abschnitt der historischen Lindenallee zwischen der Straße Zur Alten Börse im Süden und dem Merler Weg im Norden entsprechend der Ziele in den Bebauungsplanverfahren XXI-40c und XXI-40a als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und gesichert werden. Durch den Ausbau der inneren Erschließung des Gewerbegebietes kann die parallelverlaufende Beilsteiner Straße teilweise vom Individual- und Lieferverkehr entlastet werden. Derzeit ist eine Anbindung der künftigen Straße an die Allee der Kosmonauten von Süden kommend über den westlichen Stich des Merler Weges auf die Beilsteiner Straße und weiter in nördlicher Richtung an die Allee der Kosmonauten geplant.

Für die historischen Brücke an der Einfahrt der Straße „Zur Alten Börse“ liegen zwei statische Gutachten zu Konstruktion und Standsicherheit aus den Jahren 2009 und 2019 vor, die die Standsicherheit bestätigt haben. Da seitens des Landesdenkmalamtes nochmals die besondere historische Bedeutung der Brücke hervorgehoben wurde und zudem derzeit unbekannt ist, welche Folgen ein Abbruch für die anschließenden Konstruktionen hat, wird im Bezirk sowie im Landesdenkmalamt von einem Erhalt ausgegangen. Um die erforderlichen Maßnahmen und Kosten der Verkehrssicherung sowie einer möglicherweise später anschließenden Sanierung der Brücke genau bestimmen zu können, bereitet der Bezirk derzeit eine Ausschreibung zur Aktualisierung und Ergänzung der vorhandenen Gutachten vor. Die Klärung der gesonderten Kostentragung für den Denkmalschutz der historischen Brücke nebst Stützwänden bleibt Bewilligungsvoraussetzung von GRW-Fördermitteln für die Förderung der Straße „Zur Alten Börse“ zur Anbindung des Gewerbegebiets „Magerviehhof“ an das überregionale Straßenverkehrsnetz.

1. Welche Fortschritte gibt es im Hinblick auf die versprochene Ertüchtigung und Beleuchtung der Straße „Zur Alten Börse“ durch GRW-Mittel, wie bereits vor einigen Jahren in Aussicht genommen?

Zu den Fragen 1 und 2 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/18517 vom 07.03.2024 (dort zur Frage 4.) verwiesen; neue Erkenntnisse oder Sachverhalte liegen nicht vor. Die Mittelsituation in der GRW ist weiterhin sehr angespannt, so dass eine Priorisierung zur Auswahl neuer bzw. noch nicht begonnener Projekte erfolgen wird. Es ist absehbar, dass nicht alle beantragten Projekte mit Mitteln der GRW gefördert werden können.

2. Welche neuen Erkenntnisse zur Planung und Finanzierung einer möglichen Sanierung der historischen Brücke an der Einfahrt der Straße „Zur Alten Börse“ liegen dem Senat vor?

Die Brücke unterliegt dem Denkmalschutz. Für die Brücke liegen zwei statische Gutachten zu Konstruktion und Standsicherheit aus den Jahren 2009 und 2019 vor, die die Standsicherheit bestätigt haben. Da seitens des Landesdenkmalamtes nochmals die besondere historische Bedeutung der Brücke hervorgehoben wurde und zudem derzeit unbekannt ist, welche Folgen ein Abbruch für die anschließenden Konstruktionen hat, wird im Bezirk sowie im Landesdenkmalamt von einem Erhalt ausgegangen.

Um die erforderlichen Maßnahmen und Kosten der Verkehrssicherung sowie einer möglicherweise später anschließenden Sanierung der Brücke genau bestimmen zu können, bereitet der Bezirk derzeit eine Ausschreibung zur Aktualisierung und Ergänzung der vorhandenen Gutachten vor. Die Klärung der gesonderten Kostentragung für den Denkmalschutz der historischen Brücke nebst Stützwänden bleibt Bewilligungsvoraussetzung von GRW-Fördermitteln für die Förderung der Straße „Zur Alten Börse“ zur Anbindung des Gewerbegebiets „Magerviehhof“ an das überregionale Straßenverkehrsnetz.

3. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der weiteren Erschließung des Gewerbegebiets „Zur alten Börse“ und welche Überlegungen für neue Straßenverbindungen in Richtung Allee der Kosmonauten sind bekannt?

Um eine dauerhafte und den Anforderungen eines Gewerbegebietes entsprechende Erschließung sichern zu können, soll der Abschnitt der historischen Lindenallee zwischen der Straße Zur Alten Börse im Süden und dem Merler Weg im Norden entsprechend der Ziele in den Bebauungsplanverfahren XXI-40c und XXI-40a als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und gesichert werden. Diese öffentliche Erschließung mittels einer durchgängigen Verkehrsfläche entlastet ebenfalls die östlich angrenzende Beilsteiner Straße und damit die Wohnquartiere. Durch den Ausbau der inneren Erschließung des Gewerbegebietes kann die parallelverlaufende Beilsteiner Straße teilweise vom Individual- und Lieferverkehr entlastet werden. Derzeit ist eine Anbindung der künftigen Straße an die Allee der Kosmonauten von Süden kommend über den westlichen Stich des Merler Weges auf die Beilsteiner Straße und weiter in nördlicher Richtung an die Allee der Kosmonauten geplant. Es wurden keine Überlegungen oder Anstrengungen bzgl. weiterer Straßenverbindungen zur Allee der Kosmonauten angestellt.

4. Wie bewerten Senat und Bezirk die Pläne im Hinblick auf die Entwicklung des Gesamtareals?

Die Bebauungspläne XXI-40a und XXI-40c umfassen sowohl das Gesamtareal des Gewerbegebietes “Magerviehhof” als auch unmittelbar anliegende Wohnbebauungen. Das Wohngebiet ist bereits vollends errichtet worden. Hier gilt es, entsprechend verträgliche Emissionsschutzfestsetzungen zu treffen. Auf dem gewerblich genutzten Magerviehhof sind einzelne Bereiche und Ensembles denkmalgeschützt. Dies findet Beachtung in den Bebauungsplänen. Es werden keine konkreten Nutzungen innerhalb des Gewerbegebiets vorgesehen. Allerdings werden Lärmkontingente festgesetzt. Hierdurch werden bestimmte lärmintensive Nutzungen ausgeschlossen.

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