Gefährdet die Trassenwahl der TVO die Nutzen-Kosten-Untersuchung der Nahverkehrstangente?
Die Planungen für die Nahverkehrstangente (NVT oder auch Schienen-TVO) stehen vor eine wichtigen Weichenstellung. Die so genannte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für die NVT Süd startet im Mai 2025 (Drucksache 19/22372). Mit Abschluss der NKU und einem daran anschließenden Senatsbeschluss zur weiteren Planung kann der weitere Planungsablauf bestimmt werden. Nach dem Senatsbeschluss zum Systementscheid für eine S-Bahn-Lösung für die NVT Süd wurde die Fahrplanrobustheitsprüfung = Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) durchgeführt und Ende 2024 abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass der Lenkungskreis i2030 über eine Aufnahme ins Maßnahmenportfolio nach Abschluss der NKU berät.
Das Problem: Wenn es stimmt, dass die Entscheidungen für eine S-Bahn und Trassenwahl für die TVO, die Nahverkehrstangente unnötig teuer macht, gerät die Realisierung in Gefahr. Die NKU würde dann aufgrund der falschen Trassenwahl für die TVO negativ ausfallen und ein Ende der Planungen für die Nahverkehrstangente bedeuten. Kritisch ist es in dem Zusammenhang auch, dass auf der Vorhaltefläche für die geplante Nahverkehrstagente in Marzahn wird ein Supermarkt gebaut werden soll. Wir fordern vom Senat daher, die Planungen der Nahverkehrstangente in den Mittelpunkt zu stellen. Eine zügige Realisierung der Nahverkehrstangente hat absolute Priorität. Für eine fundierte Debatte fordere ich den Senat auf, die vorliegende Trassierungsstudie zu veröffentlichen. Erst auf dieser Basis kann eine informierte Bewertung der Senatsentscheidung erfolgen.
Frage 1: Welchen Status hat das Planfeststellungsverfahren für die Straßen-TVO? Welchen Stand hat die Bearbeitung der Einwendungen?
Von der Anhörungsbehörde (AHB) wurden die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) und Verbände (60) sowie die Einwendungen der sonstigen Betroffenen (695 Einwendungen von 2.144 Einwendenden) Ende September 2024 an den Vorhabenträger übergeben. Diese werden gegenwärtig durch den Vorhabenträger bearbeitet / bewertet.
Frage 2: Welche Stellungnahme oder Tendenz zu den Einwendungen gibt es seitens der Senatsverwaltung MVKU? Insbesondere zu den Einwendungen, die a) den Konflikt mit den Klima- und Umweltschutzzielen betreffen und b) den Konflikt mit der Nahverkehrstangente Süd betreffen?
Der Umgang des Vorhabenträgers mit den Stellungahmen und Einwendungen ist dem Erörterungstermin unter Regie der Anhörungsbehörde vorbehalten.
Frage 3: Welche Stellungnahme oder Tendenz zu den Einwendungen gibt es seitens der Planfeststellungsbehörde? Insbesondere zu den Einwendungen, die a) den Konflikt mit den Klima- und Umweltschutzzielen betreffen und b) den Konflikt mit der Nahverkehrstangente Süd betreffen?
Die Planfeststellungsbehörde ist nicht in das Anhörungsverfahren eingebunden.
Frage 4: Welche Änderungen an der Planung werden in Erwägung gezogen, um den unbehinderten, zeitsparenden und mehrkostenvermeidenden Bau der Nahverkehrstangente Süd auf der ursprünglichen Freihaltetrasse zu ermöglichen?
Für den zukünftigen Bau der Nahverkehrstangente (NVT) wurde eine Freihaltetrasse abgestimmt und weitestgehend beachtet.
Frage 5: Wie berücksichtigt der Senat die Aussagen des EBA zur Nicht-Zuständigkeit des Landes Berlin für die straßenseitige Überplanung der Eisenbahnanlagen? Wie ist der Stand eventueller Abstimmungen mit dem EBA?
Die Abstimmungen mit dem EBA erfolgen fortlaufend.
Frage 6: Aus welchen Finanzierungsquellen des Landes, des Bundes oder anderer sollen nach gegenwärtigem Stand welche Summen oder Anteile der TVO finanziert werden?
Die Finanzierung der Planung und der diesbezüglich notwendigen Bauherrenleistungen erfolgt bis 2026 zu 10 Prozent aus dem Berliner Landeshaushalt, 90 Prozent werden aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) finanziert. Nach Planfeststellung erfolgt eine erneute Antragstellung – die Aufteilung der Förderung wird in diesem Zusammenhang neu entschieden.
Frage 7: Welche nächsten Bearbeitungsschritte sind geplant und wie sind diese terminiert?
Die Sichtung und Beantwortung der Stellungnahmen und Einwendungen erfordert eine sorgfältige Bearbeitung. Weitere Bearbeitungsschritte können derzeit nicht terminiert werden.
Frage 8: Das Land Berlin hat beantragt41 Flurstücke von Bahnbetriebszwecken freistellen zu lassen. Wie ist der aktuelle Stand des Freistellungsverfahrens? Wie lange wird das Verfahren schätzungsweise noch dauern? Sind die eingereichten Unterlagen des Landes seitens des EBA mittlerweile prüffähig?
Die überarbeiteten Unterlagen werden derzeit vom EBA sowie der DB InfraGO geprüft.
Frage 9: Wann folgt die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Nahverkehrstangente Süd (NVT Süd)? Welche weiteren Bearbeitungsschritte zur Realisierung der NVT Süd sind seit Verkündung des Systementscheids erfolgt? Wie ist der weitere Zeitplan?
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für die NVT Süd startet im Mai 2025. Mit Abschluss der NKU und einem daran anschließenden Senatsbeschluss zur weiteren Planung kann der weitere Planungsablauf bestimmt werden. Nach dem Senatsbeschluss zum Systementscheid für eine S-Bahn-Lösung für die NVT Süd wurde die Fahrplanrobustheitsprüfung = Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) durchgeführt und Ende 2024 abgeschlossen.
Frage 10: Wie weit ist die Prüfung vorangeschritten die NVT Süd in das Maßnahmenportfolio von i2030 aufzunehmen?
Die Entscheidung zur Aufnahme in das Maßnahmenportfolio ist durch den Lenkungskreis i2030 zu treffen. Es ist vorgesehen, dass der Lenkungskreis über eine Aufnahme nach Abschluss der NKU beraten wird.