Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Hochhausbau auf dem Kastanienboulevard – 2026 geht’s weiter

Noch ruhen die Arbeiten auf der Baustelle für das neue Hochhaus auf dem Kastanienboulevard. Doch es gibt Hoffnung. Wie in der BVV am 22.05.2025 berichtet, ist der Rechtsstreit nunmehr final am 15.05.2025 durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Die GESOBAU AG kann endlich die notwendigen Schritte für eine Eigentumsumschreibung vornehmen. Die Arbeiten auf der Baustelle sollen wieder aufgenommen werden; aktuell geht die GESOBAU von einem Start Anfang 2026 aus.

Wie früher schon berichtet, führte ein langer Rechtsstreit zwischen der GESOBAU und Haberent zu einem Baustopp des fast fertigen Hochhausbaus. Ich freue mich, dass nun endlich eine Entscheidung gefallen ist und neue Wohnraum und die Vollendung des Bauvorhabens möglich wird. Gut ist auch, dass ein Gutachten gezeigt hat, dass die Bausubstanz trotz der langen Bauunterbrechung keine wesentlichen Schäden aufweist (Drucksache 19/22434). Die Fertigstellungskosten sind dann im Zuge der Baumaßnahmen zu ermitteln.

Frage 1: Es liegt laut GESOBAU eine erste gutachterliche Bewertung zur Bausubstanz und zu den notwendigen Kosten der Fertigstellung vor. Zu welchen Ergebnissen kommt das Gutachten bzgl. der Bausubstanz und zu den Kosten der Fertigstellung?
Frage 2: Konnte diese gutachterliche Bewertung in der Zwischenzeit von der GESOBAU ausgewertet werden? Wenn ja, welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen liegen hier seitens der GESOBAU vor?

„Das Gutachten stellt fest, dass die Bausubstanz trotz der langen Bauunterbrechung keine wesentlichen Schäden aufweist. Die erforderlichen Kosten für die Fertigstellung des Gebäudes ermöglichen einen wirtschaftlichen Betrieb nach Abschluss der Bauarbeiten. Die exakten Fertigstellungskosten können jedoch erst im Zuge der Baumaßnahmen ermittelt werden. Die vom Gutachter kalkulierten Kosten entsprechen einer Worst-Case-Betrachtung.“

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