Keine Verbesserung beim Überqueren der Chemnitzer Straße in Sicht
Das Thema Verkehrssicherheit beim Überqueren der Chemnitzer Straße in Kaulsdorf-Süd wird immer wieder an mich herangetragen. Zuletzt im Juni 2025 wurde ein 74-jähriger Fußgänger beim Überqueren von einem Transporter erfasst und lebensgefährlich verletzt. Anlass genug um mal zu fragen was Senat und Bezirksamt planen, um das Überqueren für Fußgänger*innen zu erleichtern (Drucksache 19/24183).
Die Antwort ist uneinsichtig: “Es ist […] keine besondere Gefährdung zu erkennen. Der sich dennoch im November 2024 ereignete tragische Verkehrsunfall einer Seniorin wurde von der Verkehrsunfallkommission eingehend betrachtet. Im Ergebnis liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser mit einer Veränderung der örtlichen Infrastruktur hätte verhindert werden können.” Auch alle bekannten Wünsch an konkreten Orten besser über die Straße zu kommen, scheinen keinen Eindruck zu machen. So heißt es: “Dem Senat sind Wünsche bekannt, am Knotenpunkt Chemnitzer Straße/Heerstraße den dort vorhandenen Fußgängerüberweg (FGÜ) durch eine Lichtzeichenanlage zu ersetzen. Die vorhandene FGÜ-Regelung mit einer Mittelinsel bietet jedoch eine ausreichende Sicherheit beim Queren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-86 wird die Notwendigkeit einer LSA-Regelung am Knoten Chemnitzer Straße / Am Niederfeld geprüft. Das Ergebnis hierzu ist dem Senat jedoch nicht bekannt. Darüber hinaus prüft die […] Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ […] zurzeit den Standort Chemnitzer Straße / Mieltschiner Straße, inwiefern dort eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger erforderlich und möglich ist. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.”
Kurz: Verbesserungen sind nicht absehbar. Bereits Anfang 2024 hatte ich eine nach einem sicheren Überweg in Höhe der Bushaltestelle Achardstraße gefragt. Auch dieser wurden abgelehnt. Immerhin für die Zeit nach 2029 gibt es ein wenig Hoffnung. Geplant ist dann der Ankauf der Grundstücke an der Kreuzung B1 und die Grundsanierung zwischen Alt-Kaulsdorf bis Mosbacher Straße. In diesem Zuge soll ggf. ein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden, jedoch als kleiner Bestandteil der Gesamtstraßenbaumaßnahme. Der derzeitige Sachstand lässt keine belastbare Darstellung darüber, ob und wann der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg umgesetzt werden kann, zu. Insgesamt ist das aber alles sehr spät und für Kinder die in den kommenden Jahren über die Chemnitzer Straße müssen keine Lösung.
Frage 1. Wie schätzt der Senat die Verkehrssicherheit im Hinblick auf das Überqueren der Chemnitzer Straße bspw. von Kindern und älteren Menschen ein?
Die Chemnitzer Straße weist durchgängig je einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf und hat einen überwiegend geraden Straßenverlauf. Durchgängig ausgewiesene Haltverbotsregelungen untersagen das Parken auf der Fahrbahn und gewähren eine uneingeschränkte Sicht zwischen Querenden und Fahrzeugführenden. Zusätzlich bieten vier Lichtzeichenanlagen und zwei Fußgängerüberwege eine bevorrechtigte Querung an. Es ist von daher keine besondere Gefährdung zu erkennen. Der sich dennoch im November 2024 ereignete tragische Verkehrsunfall einer Seniorin wurde von der Verkehrsunfallkommission eingehend betrachtet. Im Ergebnis liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser mit einer Veränderung der örtlichen Infrastruktur hätte verhindert werden können.
Frage 2. Welche Querungshilfen wurden in der Chemnitzer Straße in den letzten 5 Jahren neu geschaffen (bspw. Fußgängerüberwege, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen oder Lichtsignalanlagen)?
In den letzten 5 Jahren wurden in der Chemnitzer Straße keine neuen Querungshilfen errichtet.
Frage 3. Welche Vorschläge und Wünsche für neue Querungshilfen für die Chemnitzer Straße sind Senat oder Bezirksamt bekannt (Fußgängerüberwege, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen oder Lichtsignalanlagen)?
Dem Senat sind Wünsche bekannt, am Knotenpunkt Chemnitzer Straße/Heerstraße den dort vorhandenen Fußgängerüberweg (FGÜ) durch eine Lichtzeichenanlage zu ersetzen. Die vorhandene FGÜ-Regelung mit einer Mittelinsel bietet jedoch eine ausreichende Sicherheit beim Queren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-86 wird die Notwendigkeit einer LSA-Regelung am Knoten Chemnitzer Straße / Am Niederfeld geprüft. Das Ergebnis hierzu ist dem Senat jedoch nicht bekannt. Darüber hinaus prüft die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geleitete Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ unter Teilnahme des Bezirksamtes zurzeit den Standort Chemnitzer Straße / Mieltschiner Straße, inwiefern dort eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger erforderlich und möglich ist. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, die Ergebnisse von veranlassten Verkehrszählungen stehen noch aus.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Dem Bezirksamt ist der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg gemäß der Drucksache 1645/IX aus der 30. BVV vom 18.01.2024 bekannt.“
Frage 4. Bitte um Darstellung wann die Vorschläge und Wünsche umgesetzt werden können, ggf. warum sie erst im Rahmen der „großen Sanierung“ realisiert werden oder warum sie gar nicht machbar sein sollen.
Da die Prüfung des Standortvorschlages Chemnitzer Straße / Mieltschiner Straße noch nicht abgeschlossen ist und in Anbetracht der Tatsache, dass bereits eine große Anzahl angeordneter Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger vorliegt, die auf eine Umsetzung warten, kann derzeit nicht benannt werden, wann bei positivem Ausgang der Prüfung dort eine Querungshilfe umgesetzt werden könnte.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Der Bereich der Chemnitzer Straße von Alt-Kaulsdorf bis Mosbacher Straße ist bereits in der Investitionsplanung des Bezirkes enthalten und wird grundhaft neugestaltet. In diesem Zuge soll ggf. ein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden, jedoch als kleiner Bestandteil der Gesamtstraßenbaumaßnahme. Der derzeitige Sachstand lässt keine belastbare Darstellung darüber, ob und wann der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg umgesetzt werden kann, zu.“
