Kommt der Stadtplatz „Am Kirchendreieck“ in Kaulsdorf?
Am Kaulsdorfer “Kirchendreieck”, zwischen den Straßen Heinrich-Grüber-Straße, Kraetkestraße und Hugo-Distler-Straße, soll ein Stadtplatz entstehen. Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag im Kontext des B–Plans 10–39. Das Problem: der Vorhabenträger ist nach Antwort des Senats seinen Verpflichtungen zur Errichtung bisher nicht nachgekommen.
Ich habe mich nach dem aktuellen Stand erkundigt (Drucksache 19/22221). Die Antwort zeigt: auch nach über zwei Jahren ist kein Fortschritt zu erkennen. “Bislang ist die Grundstücksübertragung nicht erfolgt. Versuche einer Kontaktaufnahme sind bislang nicht geglückt. Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft.”
Immerhin sind die Sicherheitsleistungen entsprechend dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag auf einem Notaranderkonto zum Zwecke der Sicherung der Vertragsleistungen hinterlegt.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für den Stadtplatz als ein grünes Biotop „Am Kirchendreieck“ in Kaulsdorf?
Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Für den Stadtplatz am Kirchendreieck ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-39 eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Stadtplatz“ geplant. Dazu soll die Fläche ökologisch- gärtnerisch gestaltet werden.“
Frage 2: Laut Bebauungsplan 10-39 wurde eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Stadtplatz“ in einer Größe von 1.300 m² festgelegt. Wurde die entsprechende Verkehrsfläche mittlerweile Kosten – und Lastenfrei an das Land Berlin übertragen? Wenn ja, wann erfolgte der Übertrag? Wenn nein, wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem derzeitigen Eigentümer?
Frage 3: Wann ist mit dem Beginn der bereits im städtebaulichen Vertrag genannten Maßnahmen zu rechnen?Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Bislang ist die Grundstücksübertragung nicht erfolgt. Versuche einer Kontaktaufnahme sind bislang nicht geglückt. Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft.“
Frage 4: Wurden die Mittel aus der vereinbarten Sicherheitsleistung bereits im Haushalt verbucht?
Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Die Sicherheitsleistungen sind entsprechend dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag auf einem Notaranderkonto zum Zwecke der Sicherung der Vertragsleistungen hinterlegt.“
Frage 5: Für welche einzelne Vertragsleistung sollen die Mittel aus der Sicherheitsleistung nach aktuellen Planungen eingesetzt werden?
Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Die Sicherungsleistung, die vertraglich vereinbart wurde, dient zur Sicherung aller sich aus dem städtebaulichen Vertrag ergebenden Verpflichtungen.“