MUVA: Senat lässt mobilitätseingeschränkte Personen im Regen stehen
Mobilität am Stadtrand bleibt auf der Streichliste des Berliner Senats. Nach bereits der innovative Rufbus MUVA abgeschafft wurde, steht nun auch das Angebot für “mobilitätseingeschränkte Personen” auf der Kippe. Zuletzt konnten Eltern, Seniorinnen oder andere mit Geh- und Transporthilfen MUVA als öffentliches Mobilitätsangebot nutzen. Der Rufbus fährt aktuell noch zu allen Haltestellen im Umkreis von 5km vom Abfahrtspunkt. Aber MUVA kann wohl nur noch bis Ende des Jahres als Zubringer zu Gesundheitsstandorten wie dem Krankenhaus Kaulsdorf genutzt werden. Mit MUVA können “mobilitätseingeschränkte Personen” bisher bequem zu Krankenhäusern oder sonstigen Praxen & Kliniken in ihrer Nähe fahren.
Eine aktuelle Anfrage macht wenig Hoffnung auf einen Fortbestand (Drucksache 19/23195). Ein im Ergebnis wirtschaftlicheres Angebot soll daher durch die Konzentration auf die im Gesetz benannte Zielgruppe und den dort benannten, konkreten Zweck erreicht werden, sowie durch die erfolgreiche Einbindung bereits vorhandener Beförderungsunternehmen mit geeigneten Fahrzeugen – insbesondere des Berliner Taxigewerbes mit seinen aktuell 151 Inklusionstaxen. Ob eine Integration weiterer Flotten von Dritten notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die genannten großen Rollstühle, muss im weiteren Verfahren eruiert werden.
Das aktuelle Angebot stellt für Eltern, Seniorinnen oder andere mit Geh- und Transporthilfen eine deutliche Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten dar. Dieses Angebot wieder abzuschaffen ist ein trauriger Rückschritt für mobilitätseingeschränkte Personen und widerspricht dem immer wieder angekündigten Ausbau des ÖPNV-Angebotes auch am Stadtrand.
1. Welche Mittel sind im Haushaltsplan 2026/2027 für den Betrieb eines Angebots zur Einhaltung des Berliner Mobilitätsgesetzes im ÖPNV, wie „BVG Muva“, vorgesehen?
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Abstimmungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 können hierzu derzeit keine Angaben gemacht werden.
2. Welche konkreten Planungen existieren derzeit für die Fortführung des Angebots “BVG Muva” ab dem 1. Januar 2026?
3. Wie wird sichergestellt, dass keine Versorgungslücken für Menschen mit Behinderungen und andere bisherige Nutzer*innen entstehen, insbesondere im Hinblick auf Randzeiten und Stadtrandgebiete?
4. Welche Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion sind für das Angebot ab 1.1.26 vorgesehen?
a. Wie wird im Rahmen der aktuellen Planungen sichergestellt, dass die im Berliner Mobilitätsgesetz formulierten Ziele –insbesondere hinsichtlich der Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen und eines gleichwertigen Zugangs zum ÖPNV – eingehalten werden?
b. Wird im Rahmen der aktuellen Planungen sichergestellt, dass die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Personen mit großen Hilfsmitteln (z.B. großen Elektrorollstühlen) berücksichtigt werden, sodass diese im Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes in ihrer Mobilität befähigt werden?
6. Wie werden oder wurden Verbände und Gremien von Menschen mit Behinderungen oder Nutzer*innen in Bezug auf die zukünftige Ausgestaltung des Angebots beteiligt? Wurde die der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beteiligt? Bitte das Vorgehen möglichst detailliert beschreiben.Ziel des Senats ist es, eine Lösung zur Erfüllung der Aufgabe einer Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) aus dem § 29 Abs. 6 Mobilitätsgesetz (MobG) und dem Nahverkehrsplan für Berlin (NVP) umzusetzen. Für die Anforderungen an Barrierefreiheit gelten die im NVP benannten Vorgaben für den ÖPNV genauso für die ABB als Teil des ÖPNV. Zeiten und Gebiete werden durch den bestellten Fahrplan definiert, welche dann für das Alternativangebot zur Umgehung der nicht barrierefreien Störung einzusetzenden ABB analog gelten – so wie bisher auch. Deutlich verbessert werden muss jedoch die nahtlos zu sichernde Einbindung in das Auskunftssystem des ÖPNV.
Zum Konzept der Fortführung der alternativen barrierefreien Beförderung gab es bereits einen Workshop unter Einbindung des Taxigewerbes, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, der BVG und der Institution der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Das bisherige Konzept, die ABB über einen Anbieter zu gewährleisten, der neben der Buchungsapp auch eine eigene Fahrzeugflotte mit Fahrpersonal vorhält, hat sich als sehr kostenintensiv erwiesen. Ein im Ergebnis wirtschaftlicheres Angebot soll daher durch die Konzentration auf die im Gesetz benannte Zielgruppe und den dort benannten, konkreten Zweck erreicht werden, sowie durch die erfolgreiche Einbindung bereits vorhandener Beförderungsunternehmen mit geeigneten Fahrzeugen – insbesondere des Berliner Taxigewerbes mit seinen aktuell 151 Inklusionstaxen. Ob eine Integration weiterer Flotten von Dritten notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die genannten großen Rollstühle, muss im weiteren Verfahren eruiert werden. Im Zuge der weiteren Erarbeitung und Konkretisierung ist beabsichtigt, die bisher schon für die ABB beratende Expertenbegleitgruppe erneut eng einzubeziehen.
5. Wie wird in den aktuellen konkreten Planungen sichergestellt, dass Nutzerinnen und Nutzer weiterhin sowohl digital (z.B. per App) als auch telefonisch zentral Fahrten buchen können, unabhängig von einer möglichen Veränderung des Angebots oder des Anbieters?
Beides ist fester Bestandteil des internen Anforderungskataloges des Aufgabenträgers für die Konzepterstellung.
7. Wie wird die Integration ins allgemeine ÖPNV-Netz sichergestellt? Welche Schnittstellen mit anderen ÖPNV- Angeboten (z.B. Bus und Bahn) sind vorgesehen?
Das Angebot ist Teil des ÖPNV. Insofern ist die Integration von Schnittstellen Gegenstand der laufenden Konzepterstellung.
8. Welche Auswirkungen hätte ein möglicher Anbieterwechsel auf das eingesetzte Personal? a. Sind Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung vorgesehen? b. Wie wird sichergestellt, dass das Fahrpersonal unabhängig vom Betreiber weiterhin auskömmlich nach Tarif
Der aktuelle Vertrag wurde zwischen der BVG und einem externen Anbieter geschlossen. Inwieweit der Subunternehmer seine Verträge mit dem Fahrpersonal auf die Dauer des MUVA- Projektes befristet hat, ist dem Senat nicht bekannt. Da – wie oben erläutert – vorgesehen ist, die ABB künftig unter Einbindung des Berliner Taxigewerbes umzusetzen, wird es nach aktueller Planung keinen Anbieterwechsel im Sinne der Vergabe eines Anschlussauftrags an einen anderen Subunternehmer geben.
