Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Noch immer kein wirklicher Fortschritt bei der Renaturierung der Wuhle

Trotz jahrelanger Diskussionen und immer neuen Ankündigungen kommt die Renaturierung der Wuhle weiter nicht voran. Zwar wurden inzwischen statische Untersuchungen an der Heesestraße-Brücke abgeschlossen und darauf aufbauend sechs ökologische Maßnahmen in die Vorplanung genommen – darunter der Rückbau von Bauwerken am Wuhlesee, der Einbau von Bermen zur Erhöhung der Strömungsvielfalt sowie die Förderung der Auenvernässung im Griesinger Park. Doch mehr als Vorüberlegungen gibt es nicht. Eine tatsächliche Umsetzung ist erst nach Abschluss der Vorplanung frühestens ab 2026 in Aussicht gestellt (Drucksache 19/23568).

Bis dahin bleibt es bei kleineren Unterhaltungsmaßnahmen, wie sie zuletzt am Wuhleteich oder am Biesdorf-Marzahner-Graben durchgeführt wurden. Die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird Berlin so nicht erfüllen können – selbst mit Baubeginn 2026 wäre die ökologische Entwicklung bis 2027 nicht abgeschlossen. Auch die Frage einer möglichen Abwassereinleitung aus dem Klärwerk Münchehofe bleibt weiterhin offen: Ob ein Ausbau des Klärwerks notwendig ist, ist ungeklärt. Damit ist auch der Bau einer Druckleitung, deren Kosten mit 60–90 Mio. Euro veranschlagt werden, weiterhin ohne Finanzierung.

Wer also hoffte, dass es nach Jahren der Verzögerung endlich greifbare Fortschritte gibt, wird erneut enttäuscht. Die Renaturierung der Wuhle bleibt auf unbestimmte Zeit verschoben. Schon im Februar hatten wir auf den fehlenden Fortschritt hingewiesen. Leider zeigt sich nun: Der Eindruck trügt nicht – der Senat bleibt weitgehend untätig.

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur weiteren Renaturierung der Wuhle?

Auf der Grundlage von Untersuchungen zur Betondruckfestigkeit am Brückenbauwerk Heesestraße wurden statische Berechnungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass eine Vertiefung der Sohle die Standsicherheit der Brücke nicht beeinträchtigt. Die Vertiefung der Sohle ist zur Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Heese-/Heerstraße an der Wuhleblase erforderlich. Auf der Grundlage der statischen Berechnungen wird nun die Vorplanung für sechs Maßnahmen konkretisiert, die sich unabhängig von einer ggf. späteren Einleitung von gereinigtem Abwasser positiv auf den ökologischen Zustand von Wuhle und Neuer Wuhle auswirken.

  • Einbau wechselseitiger Bermen zur Erhöhung der Strömungsdiversität zwischen Mündung
    und Wuhleblase
  • Wuhlesee: Rückbau der Bauwerke, unterwasserseitige Anbindung
  • Herstellung der Durchgängigkeit und Bermeneinbau im Bereich der Heese-/Heerstraße
  • Zusammenlegung Wuhle und Neue Wuhle Landsberger Allee
  • Einbau Berme Bhf. Wuhletal (Verbesserung Durchgängigkeit Biber, Otter)
  • Förderung Auenvernässung Griesinger Park

Die Planung von weiteren Maßnahmen erfolgt nach Klärung einer Überleitung von gereinigtem Abwasser in die Wuhle.

Frage 2: Ist die Vorplanung zur Verbesserung des ökologischen Zustands inzwischen abgeschlossen, die zuletzt auf der Grundlage von Abstimmungen und Untersuchungen konkretisiert bzw. angepasst wurden? (Wenn nein, bitte um aktuellen Zeitplan)?

Die Vorplanung für die Hauptmaßnahmen soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein (s. auch Antwort zu 1).

Frage 3: Welche Maßnahmen plant der Senat welchen Abschnitten der Wuhle in den Jahren 2026 und 2027, um die weitere Renaturierung endlich voran zu bringen?

Im Rahmen der Unterhaltung werden und wurden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung durchgeführt (z.B. am Wuhleteich sowie am Biesdorf-Marzahner-Grenzgraben). Die Entscheidung zur Umsetzung von den oben genannten Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Wuhle wird auf der Grundlage der Vorplanung der o.g. Maßnahmen getroffen.

Frage 4: Sind die aktuellen Planungen des Senats für die Jahre 2026 und 2027 geeignet, die Anforderungen der EU Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) für die Wuhle bis 2027 zu erfüllen?

Eine vollständige Erfüllung der Anforderungen bis 2027 wird nicht möglich sein. Nach der baulichen Umsetzung ist eine Entwicklungsphase erforderlich, in der abhängig vom Wiederbesiedlungspotenzial die Besiedlung der geschaffenen Strukturen und Habitate durch die Organismen abzuwarten ist.

Frage 5: Wie ist der Stand der Verhandlungen mit Brandenburg zur Überleitung von gereinigtem Abwasser vom Klärwerk Münchehofe?

Wie in der Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/21631 erläutert, ist vor einer Entscheidung zur Überleitung von gereinigtem Abwasser vom Klärwerk Münchehofe zur Wuhle zunächst zu klären, ob das Klärwerk Münchehofe auszubauen ist und somit ein zweiter Ableitungsweg erforderlich wird. Das Vorgehen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Abwasserreinigung war und ist Teil der Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050. Hierzu gibt es keinen neuen Sachstand.

Frage 6: Mit welchen Kosten rechten der Senat für den Bau einer Druckleitung zur Überleitung von gereinigtem Abwasser vom Klärwerk Münchehofe?

Die Kosten für den Bau einer Druckleitung vom Klärwerk Münchehofe zur Überleitung von gereinigtem Abwasser in die Wuhle liegen nach einer Machbarkeitsuntersuchung von 2023 je nach Einleitungspunkt bzw. –punkten zwischen ca. 60 und 90 Mio. Euro (netto).

Frage 7: Welche dafür benötigten Mittel hat der Senat mit seinem Haushaltsbeschuss für 2026 und 2027 eingeplant?

Vor einer Mittelplanung muss über die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Abwasserreinigung der Hauptstadtregion entschieden werden (vgl. auch Antwort auf Frage 5).

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