Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Online-Dienstleistungen um i-KFZ werden noch wenig genutzt

Auch zwei Jahre nach vollständiger Einführung der i-KFZ-Leistungen rund um Kraftfahrzeuge liegt die Nutzung der Online-Dienste in Berlin erst bei knapp 20% im Jahr 2024 (Drucksache 19/21502). Das ist immerhin ein Anstieg im Vergleich zu 2023 von 9 %.

Gesamt gab es 460.925 Vorgänge rund um das KFZ im Jahr 2024, davon wurden 19,31 % entweder über i-KFZ oder die Großkundenschnittstelle (GKS) getätigt. Das ist zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung umfassend von Behördengängen zu entlasten. Wie bereits 2023 ist die Ausnahme die Außerbetriebsetzung. Mit insgesamt 145.058 Vorgängen und davon 44,80 % Online-Vorgängen (Seite 1, Drucksache 19/21502) ist die Online-Nutzung für diesen Service deutlich besser. Auch im Bundesdurchschnitt ist die Außerbetriebnahme mit 16,19 % (BMV, Dezember 2024) die meistgenutzte Online-Dienstleistung von i-KFZ.

Seit Ende 2023 ist i-KFZ in Berlin in allen vier Stufen verfügbar. Dies bedeutet, sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen können alle KFZ relevanten Behördendienstleistungen online in Anspruch nehmen. Im September 2023 wurde auch die Großkundenschnittstelle (GKS) freigeschaltet. Die GKS ermöglicht Unternehmen, ganze Fahrzeugflotten über den Online-Dienst anzumelden, abzumelden oder umzumelden – eine Entlastung für Unternehmen und Behörden.

Frage 1: Wie sind die Nutzungszahlen der Zulassungsvorgänge über i-KFZ im Verhältnis zu den Zulassungszahlen bei Präsenzterminen im Jahr 2024 (Bitte Online-Vorgänge und Präsenzvorgänge einzeln in absoluten Zahlen und wenn möglich nach Monaten aufgeschlüsselt angeben)?

Übersicht aller iKFZ Leistungen 2024, detaillierte Übersicht im Bericht.

Details zu den Nutzungszahlen einzelner Leistungen von iKFZ im Bericht (Drucksache 19/21502).

Hinweis zur Tabelle Tageszulassungen: In der Zulassungsstelle wurde am 12./13. Oktober 2024 ein neues IT-Fachverfahren eingeführt. Die Tageszulassungen wurden auch in den Monaten September und Oktober 2024 bearbeitet, jedoch ist eine rückwirkende statistische Auswertung aufgrund der Umstellung des Fachverfahrens nicht möglich.

Frage 2: Wie sind die Nutzungszahlen der juristische Personen über i-KFZ im Verhältnis zu den Zulassungszahlen bei Präsenzterminen im Jahr 2024 (Bitte Online-Vorgänge und Präsenzvorgänge einzeln in absoluten Zahlen und wenn möglich nach Monaten aufgeschlüsselt angeben)?

Zu Frage 2 liegen keine statistisch auswertbaren Daten vor. Die i-Kfz – Statistiken beinhalten keinerlei Daten zu Haltern, und damit auch nicht zur Unterscheidung in natürliche und juristische Personen. Die Bestandsdaten des örtlichen Fahrzeugregisters beinhalten dagegen Informationen zu Haltern, jedoch sind hier keine Unterscheidungen zwischen einer analogen Beantragung einer Neuzulassung und einer Neuzulassung i-Kfz möglich.

Frage 3: Welche Maßnahmen werden in 2025 ergriffen um die Nutzungszahlen über i-KFZ zu steigern?

Die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenen Zahlen bei i-Kfz zeigen die erhöhte Akzeptanz bei den Kundinnen und Kunden der Zulassungsstelle für digitale Angebote. Zudem weist die Zulassungsstelle auf ihrer Webseite explizit auf die Möglichkeit von digitalen Dienstleistungen hin. Letztlich wird in regelmäßigen Besprechungsformaten mit Zulassungsdiensten und anderen Großkunden regelmäßig auf die Möglichkeiten von i-Kfz sowie der Großkundenschnittstelle (GKS) verwiesen. Weitere zeitnahe Werbemaßnahmen sind in Vorbereitung.

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