Schmutziger Tunnel statt sichere Brücke: Kaulsdorf muss warten
Der Senat räumt ein: Der Fußgängertunnel am S-Bahnhof Kaulsdorf ist in einem schlechten Zustand und wird als Angstraum wahrgenommen (Drucksache 19/23497). Dennoch soll es weder eine Sanierung noch eine bessere Reinigung geben – stattdessen wird auf die Verlängerung der Personenüberführung verwiesen, die frühestens Mitte der 2030er-Jahre realisiert werden soll. Für viele Menschen im Kiez ist das schlicht zu spät.
Auch bei der Anbindung gibt es keine Fortschritte: Weder eine bessere Abstimmung von Bus- und S-Bahn-Fahrplänen noch Verbesserungen für den Radverkehr über die Kaulsdorfer Brücke sind vorgesehen. Damit bleibt die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen, Radfahrende und Fußgänger*innen weiterhin unbefriedigend.
Wir fordern, dass kurzfristige Verbesserungen umgesetzt werden: eine intensivere Reinigung des Tunnels, eine sichere und barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnhofs von Süden sowie endlich praktikable Lösungen für den Radverkehr. Kaulsdorf darf nicht bis 2035 warten!
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Zustand des Fußgängertunnels am S Kaulsdorf?
Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Senat den Zustand zu verbessern und eine angemessene hygienische Situation zu befördern?
Frage 3: Welche Vorgaben gibt es aktuell für Reinigung und Instandhaltung?Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem Senat ist bewusst, dass der Fußgängertunnel nicht dem gewünschten Erscheinungsbild entspricht und durchaus als Angstraum gesehen werden kann. Die aktuelle haushälterische Lage macht eine Priorisierung von Maßnahmen erforderlich. Am S-Bahnhof Kaulsdorf liegt die Priorität aktuell bei der Verlängerung der bereits bestehenden Personenüberführung. Pläne, den Tunnel grundhaft zu erneuern oder anderweitig zu sanieren, gibt es daher derzeit nicht.
Die DB InfraGO AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Fußgängertunnel am S-Bahnhof Kaulsdorf sieht der Reinigungsplan wie folgt aus:
- Zweimal täglich eine Bodengrobreinigung durch manuelles Kehren, sodass die Oberfläche frei von aufliegendem Schmutz ist (Staubrückstände sind möglich)
- Einmal wöchentlich eine Feuchtreinigung im einstufigen Nasswischverfahren, sodass die Oberfläche frei von haftendem Schmutz ist.
- Regelmäßig wiederkehrende Wartung und Instandhaltungsleistungen an der Beleuchtungsanlage (48 MON) und der Regenwasserhebeanlage (4x/Jahr).
- Darüber hinaus werden Entstörungen und Instandsetzungen an den Anlagen nach Meldung der Störung zeitnah durchgeführt.“
Eine Ausweitung der Reinigungsleistungen ist angesichts der haushälterischen Lage derzeit nicht vorgesehen.
Frage 4: Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Senat, die Erreichbarkeit des S Kaulsdorf von Süden zu verbessern, angesichts der fehlenden Verlängerung der S-Bahn-Brücke in Richtung Süden, die nach aktueller Auskunft erst Mitte der 2030er Jahre realisiert werden soll?
Zur besseren Erreichbarkeit von Süden ist die Verlängerung der bestehenden Personenüberführung vorgesehen. Diese ist Bestandteil der Rahmenvereinbarung „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin“ zwischen der DB InfraGO AG und dem Land Berlin. Hierzu wird derzeit der Projektauftrag finalisiert.
Frage 5: Plant der Senat die Taktung der Buslinien mit den Abfahrtzeiten der S-Bahn abzustimmen, damit Bürger*innen mit Mobilitätseinschränkungen den Weg mit dem Bus zurücklegen könnten, ohne dadurch unnötig viel Zeit mit dem Warten auf Bus oder Bahn zu verbringen?
Derzeit bestehen keine Planungen zur Anpassung der Taktungen und der Anschlüsse der am S-Bahnhof Kaulsdorf verkehrenden Buslinien (197, 269 und 399). Die Abfahrzeiten sind entsprechend der verkehrlichen Bedeutung und auch insbesondere angesichts der betrieblichen Möglichkeiten bereits priorisiert. Die BVG teilte mit, dass die Angebotsgestaltung (Taktung), der am S-Bahnhof Kaulsdorf verkehrenden Linien, eine nachfragegerechte Bedienung sicherstellt.
Frage 6: Gibt es inzwischen neue Vorschläge für die Gestaltung des Radverkehrs über den Kaulsdorfer Galgen (Kaulsdorfer Brücke)?
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12307 verwiesen. An den darin geschilderten baulichen Gegebenheiten habe sich keine Änderungen ergeben, die andere Lösungen umsetzen lassen würden.
Frage 7: Ermöglichen die Rechtsänderungen auf Bundesebene, um das Radfahren bei gegenseitiger Rücksichtnahme auf dem breiten Gehweg zu legalisieren und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen?
Im Verordnungstext der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu Zeichen 240 „Gemeinsamer Geh und Radweg“ wurden Verhaltensweisen zur Rücksichtnahme des Radverkehrs auf den Fußverkehr textlich aufgenommen. Da die Gehwege im Zuge der Kaulsdorfer Brücke nicht mittels Zeichen 240 als Gemeinsame Geh- und Radweg ausgewiesen sind, finden diese Ausführungen hier keine Anwendung. Die geringe Breite der Gehwege lässt auch keine Freigabe zur Befahrung durch Radfahrende zu, zumal eine mit der Beschilderung durch Z 240 verbundene Benutzungspflicht infolge der geringen Gehwegbreite auch nicht vertretbar wäre.
