Senat verschleppt Digitalisierung der Verfahren zum Anwohnerparkausweis
Seit langen setze ich mich dafür ein, die Verfahren rund um die Anträge auf einen Anwohnerparkausweises medienbruchfrei und digital bearbeiten zu können. Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden.
Daher habe ich bereits im Sommer 2022 auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Im Jahr 2024 war die verantwortliche Stelle gefunden und auch ein Grund benannt: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”
Das “Problem” wurde dann Ende 2024 gelöst: “Der Bundestag verabschiedete am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der entsprechende Artikel 70 dieses Gesetzes tritt dann am 15. April 2025 in Kraft.” Also nochmal nen halbes Jahr Vorlauf… und der Senat sagte damals: “Eine zeitnahe Etablierung eines medienbruchfreien digitalen Verwaltungsverfahrens für Bewohnerparkausweise wird angestrebt. Die zeitliche Perspektive hängt maßgeblich davon ab, wie schnell die etwaig erforderlichen Softwareanpassungen seitens des Herstellers realisiert werden können.” Soweit so gut.
Doch auf meine aktuelle Frage nach der Umsetzung muss der Senat sein Versagen eingestehen (Drucksache 19/22417). Zur Anpassung der Software- und Onlinelösung braucht es ein gesondertes Projekt, dessen Rahmenbedingungen beschlossen werden müssen. Es wurde also nach einem halben Jahr Rechtsklarheit noch nicht einmal begonnen! Und noch schlimmer: “Ein mehrjähriger Vorlauf bis zur Umsetzung ist nicht ausgeschlossen”.
So kann die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nicht weiter gehen. Der Senat vergeudet wertvolle Ressourcen. Denn schon 2022 erklärten die Bezirksverwaltungen, dass die Mitarbeiter*innen sinnvoller beschäftigt werden sollten! Und der Anwohnerparkausweis ist nur die Spitze des Eisberges. Eine Anfrage aus dem Mai hat das Problem der unvollständigen Digitalisierung sehr plastisch gemacht (Drucksache 19/21972). Genannt wurden darin 41 detaillierte Fälle von Medienbrüchen, die massiv Zeit und Ressourcen kosten. Medienbruchfreie Digitalisierung muss zukünftig die Verwaltung entlasten. Der Senat sollte dem mehr Priorität einräumen.
Frage 1: Wie ist der Sachstand der Umsetzung der Neuregelung des § 70 des Straßenverkehrsgesetzes, das am 15. April 2025 in Kraft getreten sein sollte und vermeintlich eine medienbruchfreie Digitalisierung und Automatisierung des gesamten Verfahrens rund um die Anwohnerparkvignette ermöglicht?
Artikel 70 des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV), ist am 15. April 2025 in Kraft getreten (siehe Artikel 74 Abs. 7 BEG IV). Darin sind Anpassungen der §§ 35 und 36 des StVG vorgenommen worden. In § 35 Abs. 1 wurde eine neue Nummer 22 eingefügt, nach der eine Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Behörden und sonstige öffentliche Stellen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zulässig ist. § 36 Abs. 2m ist nunmehr derart gefasst, dass eine Datenübermittlung aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) durch Abruf im automatisierten Verfahren an die nach Landesrecht für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zuständigen Behörden erfolgen darf. Hiermit wurden die datenschutzrechtlichen Grundlagen für eine medienbruchfreie Beantragung von Bewohnerparkausweisen und eine medienbruchfreie Antragsbearbeitung geschaffen. Eine automatisierte Abrufmöglichkeit aus dem ZFZR würde eine optische Digitalisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Antragstellung entbehrlich machen.. Zur Klarzustellung wird darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Neuregelung nicht die Erteilung von Bewohnerparkausweisen durch automatische Einrichtungen (siehe hierzu vielmehr § 46 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung) oder den digitalen Bewohnerparkausweis (siehe hierzu § 46 Abs. 3 Satz 5 Straßenverkehrs-Ordnung) adressiert, sondern lediglich datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung von Daten Fahrzeug- und Halterdaten ermöglich. Derzeit ist der automatisierte Abruf im Land Berlin noch nicht möglich, da hierfür erst Anpassungen der beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) vorhandenen Software- und Onlinelösungen im Fachverfahren VOIS|PAM erfolgen müssen. Dies ist nur im Zuge eines gesonderten Projekts zu realisieren, dessen konkrete Rahmenbedingungen erst beschlossen werden müssen.
Frage 2: Welche Mittel sehen für die Realisierung im Haushalt des Landes Berlin bereit?
Es stehen die regelmäßig für die Pflege und Fortschreibung der Verfahren nötigen Ressourcen zur Verfügung. Unter Hinweis auf die Beantwortung zu Frage 1 muss zunächst eine Abschätzung erfolgen, welche Mittel zusätzlich erforderlich werden könnten.
Frage 3: Welche zeitliche Perspektive hat das Vorhaben? Ist die Aussage aus der Anfrage 19/20555 „Eine zeitnahe Etablierung eines medienbruchfreien digitalen Verwaltungsverfahrens für Bewohnerparkausweise wird angestrebt.“ so zu verstehen, dass eine Realisierung noch in 2025 erfolgen wird?
Die zeitliche Perspektive hängt von den zu beschließenden Parametern für ein entsprechendes Projekt, von den nötigen Ressourcen zur Etablierung und den sich daraus ergebenden Umsetzungsaufwänden seitens des Softwareherstellers ab. Ein mehrjähriger Vorlauf bis zur Umsetzung ist nicht ausgeschlossen, so dass trotz zeitnahem Umsetzungsbeginn ein Abschluss in diesem Jahr unwahrscheinlich ist.