Sicherheit verschoben: Stopp des Radwegs Allee der Kosmonauten
Eine aktuelle Senatsantwort auf eine schriftliche Anfrage (Drucksache 19 / 22 788 ) offenbart massive Defizite bei der Umsetzung sicherer Radwege in Marzahn-Hellersdorf. Besonders kritisch ist der Stopp des geplanten Radweges in der Allee der Kosmonauten zwischen Eitelstraße und Elisabethstraße. Der Senat begründet dies damit, dass die Straße “bis auf Weiteres” als Umleitungsstrecke für das Bauvorhaben “Marzahner Brücken” benötigt werde. Für 2025 und 2026 seien daher “voraussichtlich keine konkreten Schritte zur Umsetzung zu erwarten”. Die Großbaustelle am Marzahner Knoten – dem Kreuzungsbereich von Landsberger Allee und Märkischer Allee – läuft bereits seit Ende 2022 und soll erst Ende 2029 abgeschlossen werden. Die Allee der Kosmonauten dient als wichtige Umfahrungsstrecke.
Gerade bis 2029, wenn mehr Umgehungsverkehr und Schwerlastverkehr durch die Allee der Kosmonauten rollt, wäre ein geschützter Radweg besonders wichtig. Besonders betroffen sind Schülerinnen und Schüler des Wilhelm-von-Siemens-Gymnasiums, die täglich diesen gefährlichen Schulweg bewältigen müssen. Stattdessen werden Radfahrende über Jahre hinweg bewusst der Gefahr ausgesetzt.
Auch die Gesamtbilanz des Radwegeausbaus ist ernüchternd: Seit der Festsetzung des Radverkehrsnetzes Ende 2021 wurden lediglich zwei Maßnahmen mit einer Gesamtlänge von rund 923 Metern im Radvorrangnetz umgesetzt. Zwar sind weitere Projekte mit insgesamt 3,1 Kilometern im Radvorrangnetz in Planung, doch das Tempo reicht bei weitem nicht aus. Auch die viel diskutierte Radbahn U5 liegt auf Eis. Eine Weiterbearbeitung erfolgt erst, wenn “finanzielle Ressourcen wieder freigesetzt sind” – wann das sein wird, bleibt offen. Marzahn-Hellersdorf darf beim Radverkehr nicht abgehängt werden. Während andere Bezirke beim Radwegeausbau voranschreiten, stagniert hier die Entwicklung. Bündnis 90/Die Grünen eine Neubewertung der Prioritäten und eine bessere finanzielle Ausstattung für den Radwegeausbau in Marzahn-Hellersdorf.
Frage 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Radbahn U5? Ist das Behörden-Ping-Pong zwischen Senat, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf inzwischen beendet? Wann ist mit der Realisierung zumindest von Teilstücken zu rechnen?
Auf Grund der finanziellen Haushaltslage mussten verschiedene Radverkehrs-Projekte priorisiert werden. Die Kostenschätzung aus der Machbarkeitsuntersuchung für das Projekt Radbahn U5 hat einen Mittelbedarf in Höhe von ca. 13 Mio. € ergeben. Dieser Mittelbedarf kann derzeit weder durch die Haushaltstitel des Senats, noch der Bezirke gedeckt werden, weshalb zunächst keine weitere Bearbeitung erfolgt ist. Sobald finanzielle Ressourcen wieder freigesetzt sind, wird die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit den beiden betroffenen Bezirken über eine Weiterbearbeitung dieses Projektes, gegebenenfalls in Teilprojekten, sprechen.
Frage 2. Wie weit ist der Ausbau des Vorrangnetztes in Marzahn-Hellersdorf inzwischen gekommen (Bitte jeweils Ziel und Umsetzungsstand darstellen)?
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden seit Festsetzung des Radverkehrsnetzes Ende 2021 zwei Maßnahmen innerhalb des Radvorrangnetzes mit einer Streckenlänge von rund 900 Metern umgesetzt.
Straße Von – bis Projekt/Vorhaben Bauherr Typ Netzlänge in Metern Mehrower Allee Wuhletalstraße – Havemannstraße Sanierung des Radwegs TR7 zwischen Mehrower Allee und Havemannstraße nördlicher Abschnitt Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Sonderweg 838 Bitterfelder Straße Bitterfelder Brücke (südliche Richtungs-fahrbahn) Markierung der Radverkehrsanlagen (Brückenbereich, südliche Richtungsfahrbahn, Fahrtrichtung Ost) Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Geschützter Radfahrstreifen 85 923 Frage 3. Welche konkreten Maßnahmen zum Ausbau des Vorrangnetztes in Marzahn-Hellersdorf sind in 2025 und 2026 noch zu erwarten?
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind insgesamt fünf Radverkehrsmaßnahmen im Radvorrangnetz derzeit in Planung und Umsetzung. Sie weisen eine Streckenlänge von rund 3,1 Kilometern auf.
Straße von – bis Projekt/Vorhaben Bauherr Typ Netzlänge in Metern Gülzower Straße Gutenberg Straße bis Hellersdorfer Straße Sanierung der Radwege (Anlage von Radfahrstreifen, südliche Richtungsfahrbahn, Fahrtrichtung Ost) Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Baulich getrennter Radweg, Geschützter Radfahrstreifen, Radfahrstreifen 165 Märkische Allee Franz-Stenzer-Straße bis Märkische Allee 292 Errichtung einer Radverkehrsanlage (Geschützter Radfahrstreifen) in der Märkische Allee von Franz- Stenzer-Straße bis Märkische Allee 292 SenMVKU Geschützter Radfahrstreifen 1.932 Wuhletalbrücke Neubau der Wuhletalbrücke im Bereich der Märkischen Allee SenMVKU Gemeinsamer Geh- und Radweg 125 Landsberger Allee Brücke über Berliner Außenring bis Dingelstädter Straße Sanierung des Geh- und Radwegs (Herstellung nördlicher Seitenraum als getrennter Rad- und Gehweg) Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf getrennter Geh- und Radweg 300 Eitelstraße Allee der Kosmonauten bis Oberfeldstraße Errichtung einer Radverkehrsanlage (Fahrradstraße ) GB infra Velo GmbH Fahrradstraße 620 3.142 Frage 4. Wie ist der Stand von Planung und Bau von sicheren Radwegen in der Allee der Kosmonauten für den Teil zwischen Eitelstraße und Elisabethstraße (inkl. Knotenpunkt Allee der Kosmonauten/Poelchaustraße und das Wilhelm-von-Siemens-Gymnasium in Marzahn?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit, dass die Allee der Kosmonauten bis auf Weiteres als Umleitungsstrecke für das Bauvorhaben „Marzahner Brücken“ benötigt wird, insbesondere für den Schwerlastverkehr, sodass dort bis auf Weiteres keine „geschützten Radverkehrsanlagen“ eingerichtet werden können. Für die Jahre 2025 und 2026 sind daher vsl. keine konkreten Schritte zur Umsetzung zu erwarten.
Frage 5. Welche konkreten Maßnahmen sind dazu in 2025 und 2026 noch zu erwarten?
Sechs weitere Radverkehrsmaßnahmen mit einer Streckenlänge von rund 5,4 Kilometern befinden sich außerhalb des Radvorrangnetzes zusätzlich in Planung und Umsetzung.
Straße Von – bis Projekt/Vorhaben Bauherr Typ Netzlänge in Metern
Menzelstraße Florastraße bis Melanchthonstraße Erneuerung des Rad- und Gehwegs parallel zur Ostbahn – einschließlich Anbindung Florastraße und Melanchthonstraße Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Gemeinsamer Geh- und Radweg 847 Blumberger Damm Altentreptower Straße bis Frankenholzer Straße Errichtung einer Radverkehrsanlage (Knotenpunkt, Lichtsignalanlage) SenMVKU Knotenpunkt, Lichtsignalanlage 2 Stk. Südliche Blumberger-Damm-Brücke Altentreptower Straße bis Frankenholzer Weg Neubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke über Gleisanlagen SenMVKU Radfahrstreifen 320 Hellersdorfer Brücken Errichtung einer Radverkehrsanlage (Baulich getrennter Radweg) im Zuge der Ersatzneubaus Hellersdorfer Brücken SenMVKU Baulich getrennter Radweg 38 Verkehrsknoten Landsberger Allee/Märkische Allee Neubau des Verkehrsknotens Landsberger Allee/Märkische Allee mit 3 Straßenbrücken und zugehörigen Rampen- und Verbindungsfahrbahnen sowie Instandsetzung des Fußgängertunnels SenMVKU Gemeinsamer Geh- und Radweg, Baulich getrennter Radweg 1.827 Märkische Allee Landsberger Allee bis Bentschener Weg Errichtung einer Radverkehrsanlage (Geschützter Radfahrstreifen ) SenMVKU Geschützter Radfahrstreifen 2.390 5.422 Frage 6. Wie viele Beschwerden zu Baustellen und der Verkehrsführung des Radverkehrs sind im Jahr 2024 sowie in den ersten fünf Monaten 2025 für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf bei der zentralen Beschwerdestelle über Baustellen eingegangen?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt es keine zentrale Beschwerdestelle für Baustellen. Beschwerden zu Baustellen und zur Verkehrsführung des Radverkehrs werden daher direkt bei den in Frage 7 genannten Stellen eingereicht. Eine zusammengefasste Gesamtstatistik über die Anzahl der eingegangenen Beschwerden für das Jahr 2024 sowie die ersten fünf Monate 2025 liegt daher nicht vor.“ Bei der zentralen Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin wird keine statistische Erfassung der Beschwerden geführt.
Frage 7. Wie ist die Meldekette nach einer solchen Meldung? Wer wird wann in Marzahn-Hellersdorf informiert? Welche zeitlichen Vorgaben gibt es Abhilfe zu schaffen? Welche konkreten Maßnahmen resultieren aus den jeweiligen Meldungen?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Die Vorgehensweise bei der Meldung von Beschwerden ist abhängig davon, wo die Meldung eingeht:
1. Direkt bei der Bezirksbürgermeisterin:
– Die Meldung wird dort entgegengenommen.
– Eine Eingangsbestätigung wird an die Bürgerinnen und Bürger versendet.
– Die Beschwerde wird an das Straßen- und Grünflächenamt zur Prüfung weitergeleitet.
– Nach Abschluss der Prüfung informiert die Bezirksbürgermeisterin die Bürgerinnen und Bürger über das Ergebnis.
2. Direkt beim Straßen- und Grünflächenamt (per Telefon oder E-Mail):
– Die zuständigen Mitarbeitenden prüfen die Meldung und leiten ggf. notwendige Maßnahmen ein.
– Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Rückmeldung direkt vom Straßen- und Grünflächenamt.
3. Über die Ordnungsamt-App:
– Beschwerden oder Hinweise auf Missstände werden an das Straßen- und Grünflächenamt weitergeleitet.
– Das Amt prüft die Meldungen und informiert die Bürgerinnen und Bürger entsprechend.
– Die App wird zukünftig direkt an das System des Straßen- und Grünflächenamts angeschlossen.Es wird stets angestrebt, zeitnah auf die Anliegen zu reagieren. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt dabei von der Art und dem Umfang der jeweiligen Beschwerde ab. Während manche Anliegen schnell geprüft und bearbeitet werden können, erfordern andere eine aufwändigere Prüfung oder die Entwicklung entsprechender Maßnahmen. Das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf bemüht sich, die Rückmeldungen so zügig wie möglich zu geben und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.“ Bei der Zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umweltwird zunächst die Zuständigkeit geprüft. Sollte die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zuständig sein, wird die Beschwerde unverzüglich dorthin weitergeleitet. Bei eigener Zuständigkeit wird der Beschwerde sachgerecht nachgegangen, bei Erfordernis werden entsprechende Abhilfemaßnahmen getroffen und soweit erforderlich die bauausführende Firma zur sofortigen Mängelbeseitigung aufgefordert. Die Umsetzung wird überprüft. Die Frist für eine Mängelbeseitigung muss Anhand der ausgehenden Gefahr abgeschätzt werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Mangel in der Sicherung kurzerhand von der bauausführenden Firma selbst beseitigt werden kann. Grundsätzlich sind die Mängel unverzüglich zu beseitigen.
Frage 8. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Marzahn-Hellersdorf wurde nach den Fällen von schweren Verletzungen oder Todesfällen von Radfahrenden in den letzten Jahren jeweils ergriffen (Bitte um Darstellung der Maßnahmen nach jedem Fall von schweren Verletzungen oder Todesfällen ab 2020)?
Nach dem tödlichen Unfall mit Radverkehrsbeteiligung an der Landsberger Allee/Rhinstraße im Jahr 2020 wurde von der Unfallkommission die Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen sowie die bauliche Umgestaltung zur Vergrößerung des Abbiegeradius beschlossen und umgesetzt.
Im Jahr 2024 gab es einen Unfall mit Radverkehrsbeteiligung an der Landsberger Allee in einer Baustelleneinrichtung, hier wurde in der Bauphase durch die Unfallkommission eine temporäre Maßnahme (Zeichen 133 StVO) empfohlen.
Frage 9. Gibt es aktuell Planungen für neue Fahrradampeln in Marzahn-Hellersdorf, um Übergänge von Radwegen über große Straßen sicherer zu machen und Radverbindungen dadurch attraktiver?
Es sind derzeit keine Planungen für neue Fahrradampeln in Marzahn-Hellersdorf vorgesehen.
Frage 10. Gibt es aktuell Planungen für sichere Querungen oder Mittelinseln in Marzahn-Hellersdorf, um Übergänge von Radwegen über große Straßen sicherer zu machen und Radverbindungen dadurch attraktiver?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Nein. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf fokussiert seine sehr knappen Ressourcen im Bereich Planung und Bau von Straßenverkehrsanlagen, neben den bereits begonnenen Radverkehrsprojekten, auf die Planung und den Bau von Querungshilfen für den Fußverkehr (Fußgängerüberwege / “Zebrastreifen“, Mittelinseln) im Bereich bereits nachgewiesener Gefahrenstellen. Diese kommen allen Verkehrsteilnehmenden zugute, auch den Radfahrenden, die ggf. kurzzeitig absteigen müssen.“