Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Sozialämter entlasten – Menschen in Not endlich helfen!

Stellen wir uns vor: Du verlierst den Job, wirst krank oder steckst in einer Krise – und ausgerechnet dann musst du stundenlang vor dem Sozialamt anstehen, ohne zu wissen, wann oder ob du überhaupt Hilfe bekommst. Genau das passiert aktuell tausenden Berliner*innen jede Woche. Die Sozialämter sind überlastet, die Beschäftigten am Limit und Menschen in Not bleiben viel zu lange ohne Unterstützung. Mit unserem Antrag „Sozialämter entlasten – Menschen in Not endlich helfen!“ (Drucksache 19/2781) setzen wir dort an, wo der Sozialstaat für viele zur letzten Haltelinie wird – und sorgen dafür, dass diese Haltelinie in Berlin wieder trägt.

Der Senat hat auf diese dramatische Entwicklung bisher nur unzureichend reagiert. Unser Antrag umfasst eine Reihe Schritte: von einer gesamtstädtischen Personaloffensive über die Einführung digitaler Prüfangebote bis hin zur Schaffung von bezirksübergreifenden Springer*innen als Unterstützung (nach dem Vorbild der Flex:Unit von Kiel). Außerdem soll KI genutzt werden, um Antragsstellende bei der Einreichung vollständiger Unterlagen zu unterstützen, und es soll eine Bagatellgrenze von 50 € eingeführt werden, um die Anzahl an umfangreichen Prüfungen zu verringern. Doch nicht nur die Digitalisierung steht im Fokus. Auch die Einführung von Ombudsberatungen in allen Bezirken soll helfen, formale Widersprüche und Klagen zu reduzieren. Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, bis Mai 2026 einen Bericht über die Fortschritte vorzulegen.

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, den rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu schaffen, um die Berliner Sozialämter wirksam zu entlasten. Ziel ist es, die Verbesserung der Personalsituation, die Vereinfachung der Bearbeitung der eingehenden Anträge, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen und damit die Entlastung der Beschäftigten voranzutreiben. Dazu ist es erforderlich:

  • mit einer gesamtstädtischen Personaloffensive die offenen Stellen in den Sozialämtern zu besetzen;
  • in der geplanten Zielvereinbarung verbindliche Fallzahlschlüssel für einzelne Bereiche und Produkte in den Sozialämtern zu definieren und im Sinne der Entlastung einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung vorzulegen;
  • einen Pool von bezirksübergreifenden Springer*innen als Unterstützungskräfte aufzubauen, um bei Antragsspitzen in einzelnen Sozialämtern bedarfsgerecht unterstützen zu können (Flex:Unit nach Vorbild der Stadt Kiel);
  • eine Definition von Notfällen vorzunehmen, damit diese prioritär bearbeitet werden können;
  • die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen, geeignete Anträge automatisiert oder ohne vertiefte Prüfung zu bescheiden (Billigkeitsvermutung);
  • Bagatellgrenzen bei (Widerspruchs-)Verfahren durch die Sozialämter einzuführen;
  • in allen Bezirken (anknüpfend an die Arbeitsweise der Ombudsberatung des Jobcenter Spandaus) Ombudsberatungen bei den Sozialämtern einzurichten, um hierdurch die Anzahl von formalen Widersprüchen und Klagen gegenüber den Sozialämtern zu reduzieren;
  • die vom Senat zur Entlastung der Sozialämter bereitgestellten 155 Beschäftigungs-positionen im Zusammenhang mit der vermehrten Antragsstellung aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bis mindestens 31.12.2027 zu
    verlängern;
  • ein digitales Prüfangebot für die einzureichenden Unterlagen anzubieten, damit Antragsstellende dank KI-Unterstützung einen vollständigen Antrag einreichen können und Nachreichungen reduziert werden;
  • die Einführung der digitalen Akte dafür zu nutzen, alle Unterlagen im Sozialamt in allen Abteilungen nutzbar zu machen (OnceOnly) – jedes Dokument muss so dem Sozialamt nur einmal vorgelegt werden;
  • Verfahren zu entwickeln, um Übergänge zwischen verschiedenen Rechtskreisen, (Sozialämter, Jugend- und Gesundheitsämter) bei einer unveränderten materiellen Situation der Antragssteller*innen, zu erleichtern. Bereits vorliegende Dokumente sollen durch Erlaubnis der Betroffenen einfach transportiert werden können;
  • mehrfache Prüfungen gleicher Sachverhalte abzuschaffen, wenn eine überragende Wahrscheinlichkeit für das gleiche Ergebnis vorliegt. Menschen, die Grundsicherung beziehen, müssen so bei einem Antrag auf Hilfe zur Pflege nicht nochmal auf ihre Bedürftigkeit geprüft werden. Der Prüfung der Grundsicherungsstellen ist zu vertrauen (Bedürftigkeitsfiktion). Die Geschäftsprozesse im Sozialamt sollen unter diesem Gesichtspunkt weiterentwickelt werden.
  • Folgeanträge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine geringere Leistung erwarten lassen, in einem vereinfachten Verfahren ohne Beibringung der gleichen Unterlagen, zu bescheiden. Prüfungen sollen nur bei erhöhten Mehrbedarfen erfolgen. Dabei ist eine Bagatellgrenze von 50 Euro zu berücksichtigen. Änderungen von weniger als 50 Euro sollen pauschal bewilligt werden. Nur in Einzelfällen soll das Amt eine umfassende Prüfung vornehmen.
  • im Rahmen der laufenden Aufgabenerhebung und der folgenden Aufgabenkritik zu prüfen, welche Aufgaben der Sozialämter aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben keinen Ermessensspielraum haben und für die Bearbeitung keinen sozialräumlichen Bezug benötigen. Für diese ist eine Bündelung in einem Landesamt ggf. auch als SharedService zu prüfen.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. Mai 2026 zu berichten.

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