Verwaltung lernt Service: Ein Beirat für digitale Nutzer*innenfreundlichkeit
Digitale Verwaltungsleistungen sollen Zeit sparen – doch zu oft scheitern sie an komplizierten Formularen oder unklaren Abläufen. Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit, der die Verwaltung dabei unterstützt, online Leistungen einfacher und zugänglicher zu gestalten (Drucksache 19/2629). Neben der Beratung des Senats, soll der Beirat selbstständig Verwaltungsleistungen in Hinsicht auf Nutzendenfreundlichkeit prüfen und zu einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung von digitalen Angeboten beitragen.
Neben dem Beirat aus Expert*innen fordern wir vom Senat, eine sogenannte „Pattern Library“ zu erarbeiten. Am besten, Berlin schließt sich dem Projekt aus Schleswig-Holstein an, dem Kern:UX. Diese Designvorlagen sind standardisiert, barrierefrei, Open Source und erlauben so eine schnelle, nutzerfreundliche Entwicklung von neuen digitalen Verwaltungsleistungen.
Im Oktober letzten Jahres legte eine schriftliche Anfrage von Cathrin Wahlen und mir offen, dass es für die Top-100-Dienstleistungen keine Informationen zur Barriefreiheit gibt. Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung wird aber nur funktionieren, wenn sie verständlich und nutzerfreundlich ist.
Der vollständige Antrag „Verwaltung stärken, Service verbessern: Ein Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit“ (Drucksache 19/2629):
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Eine moderne und digitale Verwaltung muss für alle Menschen in Berlin zugänglich sein. Vorhandene Angebote bestehen noch zu oft aus unverständlichen Formularen und komplexen Vorgängen.
Der Senat wird daher aufgefordert, einen Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit (Usability, User Experience und Accessibility) einzusetzen. Dieser soll wie folgt eingerichtet werden:
- Der Beirat soll bei der für Digitalisierung zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt werden und die Arbeit der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit ergänzen.
- Die Mitglieder des Beirats sollen bspw. den Bereichen der Informations- und Designwirtschaft, Wissenschaften, Software-Industrie, Organisationen für Antidiskriminierung, Barrierefreiheit und Diversitätsorientierung entstammen. Sie dürfen keiner gesetzgebenden Körperschaft und keiner Bundes- oder Landesbehörde angehören.
- Der Beirat soll den Senat im Besonderen bei den Aspekten der Usability, User Experience und Accessibility der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beraten.
- Der Beirat soll nach eigenem Ermessen bereits bestehende digitale Angebote der Berliner Verwaltung in Hinsicht auf Usability, User Experience und Accessibility prüfen.
- Zusammen mit der für Digitalisierung zuständigen Senatsverwaltung soll eine „Pattern Library“, nach Vorbild des Projekts „Kern UX“ von Schleswig-Holstein und Hamburg, erstellt und veröffentlicht werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 31. März 2026 zu berichten.
