Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Europa Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Von Wien lernen: Duale Zustellung auch für Berlins Behördenpost?

Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden, Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen. Der Empfänger erhält zuerst eine E-Mail mit einem Link zu seinem Dokument. Wenn der Empfänger dieses Dokument nicht innerhalb einer gewissen Zeit abholt, erhält er (sofern vom Versender gewünscht) die Sendung per Post. Kein wichtiges Dokument kann im SPAM-Ordner verloren gehen oder aus versehen im Mailpostfach übersehen. Ich habe mich mal beim Senat erkundigt, ob sowas in Berlin möglich ist (Drucksache 19/22256).

Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei der Anbindung ihrer Fachverfahren an den IKT-Basisdienst.

Die „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ sind in Berlin bereits in den folgenden Verwaltungsleistungen eingebunden:

  • Wohngeld und Baugenehmigungen (SenStadt)
  • Bereich der Projektförderungen – insbesondere Projekte, Stipendien und Preise – (SenKultGZ)
  • Verschiedenste Dienstleistungen der Berliner Gewerbeämter (z.B. die Gaststättenerlaubnis oder die Maklererlaubnisse)
  • Gewerbemeldungen und Gewerbeauskunft sind bereits medienbruchfrei umgesetzt und werden digital zugestellt (SenWiEnBe).
  • Zusätzlich gibt es noch das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), elektronische Behördenpostfach (beBPo), elektronische Anwaltspostfach (beA) und elektronische Notarpostfach (beN).

1. Wie bewertet der Senat den österreichischen Behördendienst „Duale Zustellung – BRZ Zustelldienst“, um Bürger*innen die Möglichkeit zu geben Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der Behörden digital zu versenden?

Es steht dem Senat nicht zu, Zustellungssysteme aus anderen Rechtskreisen – hier nach dem österreichischen Zustellgesetz – zu bewerten, da diese nicht in den Verantwortungsbereich des Senats von Berlin fallen. Die „Duale Zustellung“ in Österreich ermöglicht sowohl den Versand in elektronischer als auch in Papierform (inkl. Druckvorgang), wobei die Entscheidung jedoch nicht mehr von der jeweiligen Behörde getroffen wird. Eventuelle Zustellbestätigungen werden in beiden Fällen durch den in Österreich vertraglich gebundenen Postdienstleister elektronisch übermittelt.

Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“.

2. Welche vergleichbaren Möglichkeiten bieten hierfür die IT-Verfahren rund um die Bund-ID?

Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei Anbindung an den IKT-Basisdienst.

3. Welche Überlegungen gibt es einen Basisdienst Duale Zustellung für Berliner Behörden zu etablieren?

Eine Etablierung nur für Berliner Behörden wird aufgrund der zentralen föderalen Infrastruktur für die Postfächer von „BundID“ und „MUK“ aktuell nicht für zielführend erachtet und deshalb nicht verfolgt. Hierbei ist auch die Haushaltslage in Berlin zu berücksichtigen.

4. Für welche Dienstleistungen in Berlin wird aktuell überlegt, digitale oder duale Zustellungsmöglichkeit anzubieten?

Bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden werden bereits das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) als Versand- und Empfangsdienst von elektronischen Dokumenten eingesetzt. Die an Gerichtsverfahren Beteiligten können das kostenfrei bereitgestellte “Mein Justizpostfach” nutzen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und für Notarinnen und Notare das besondere elektronische Notarpostfach (beN) etabliert.

Darüber hinaus betreffen aktuelle Überlegungen, insbesondere folgende Verwaltungsleistungen:

  • Wohngeld und Baugenehmigungen (SenStadt)
  • Bereich der Projektförderungen – insbesondere Projekte, Stipendien und Preise – (SenKultGZ)
  • Verschiedenste Dienstleistungen der Berliner Gewerbeämter (z.B. die Gaststättenerlaubnis oder die Maklererlaubnisse)
  • Gewerbemeldungen und Gewerbeauskunft sind bereits medienbruchfrei umgesetzt und werden digital zugestellt (SenWiEnBe).

5. Welche technischen Voraussetzungen werden dafür jeweils benötigt?

Die detaillierten technischen Voraussetzungen einer dualen Zustellung nach österreichischem Modell können fachlich nicht ohne Weiteres beurteilt werden. Vorstellbar ist, dass die „Bund ID“ für natürliche Personen und „MUK“ für Unternehmen fachunabhängig an eine noch zu schaffende zentrale Komponente angeschlossen werden, die außerhalb der jeweiligen Behörde die gewünschte Dualität erzeugt. Zudem müssten sich alle antragstellenden Personen und Unternehmen ein Konto einrichten. Wie aus dem begrenzten Erfolg des De-Mail-Dienstes ersichtlich ist, ist letzteres weniger eine technische, sondern eher eine organisatorische Herausforderung.

Sämtliche Lösungen müssten interoperabel mit der „BundID“ bzw. „MUK“ und deren Authentifizierungs- und Postfachfunktionalitäten sein. Darüber hinaus würde ein Datenaustausch (inkl. Empfangsnachweis) mit dem postalischen Zustelldienstleister benötigt, um die Dualität herzustellen. Die Zustellungsmöglichkeiten im Bereich der Gerichtsbarkeit beruhen auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), welche an die bundesweiten Nutzerkonten angebunden werden müsste.

6. Welche rechtlichen Voraussetzungen werden dafür jeweils benötigt?

Das Verwaltungszustellungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland sieht bereits aktuell auf Bundes- und Landesebene verschiedene Formen der elektronischen Zustellung vor (§ 7 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung – VwVfG Bln in Verbindung mit den Regelungen des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG)). Ob darüber hinaus rechtliche Anpassungen erforderlich wären, um etwaige an das österreichische Modell angelehnte Verfahren umzusetzen, wäre auf der Grundlage der konkreten technischen Ausgestaltung eines Umsetzungsvorhabens zu prüfen. Eine duale Zustellung unter Nutzung eines Zustelldienstes, wie sie in Österreich erfolgt, ist aktuell nicht vorgesehen. ZPO und VwZG gehen davon aus, dass der Absender die Entscheidung über die Art der Zustellung trifft; in Österreich trifft diese Entscheidung hingegen der Zustelldienst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen