Wann geht’s am Cecilienplatz endlich mit Abriss und Neubau los?
Die verfallenen Gebäude am Cecilienplatz sind seit Jahren ein Ärgernis und immer wieder Ziel von Vandalismus. Ende 2024 hieß es, dass von den derzeit verantwortlichen Grundstückseigentümern signalisiert worden ist, dass umgehend mit den Abbrucharbeiten und den Baumaßnahmen für den Neubau begonnen werden soll. Die ersten 3 Monate sind vorbei, ein Fortschritt ist rund um den U-Bahnhof Kaulsdorf Nord aber nicht zu erkennen. Das Bezirkamt hat bisher auch keine Baubeginnanzeige erhalten (Drucksache 19/21782).
Ich habe in meiner Anfrage dazu gefragt, welche Vorbereitungen es gibt, auf ein Ausbleiben der Abbrucharbeiten zu reagieren. Leider weicht das Bezirksamt hier aus. In meinen Augen sollte das Bezirksamt alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen auf ein Ende des seit Jahren problematischen Zustandes um den U-Bahnhof Kaulsdorf Nord hinzuwirken. Das Instrument des Baugebotes oder vergleichbare Instrumente müssen daher auf den Tisch. Denn klar ist: der aktuelle Zustand ist für die Anwohner*innen eine Zumutung.
Der Eigentümer hat schon länger eine Genehmigung für insgesamt drei Hochhäuser mit 86, 91 und 114 Wohnungen. Im Erdgeschoss ist Platz für Restaurants, Einzelhandel und einen Supermarkt. Die Baugenehmigungen wurden dem Grundstückseigentümer im September 2023 und im November 2024 erteilt. Die Bauherren haben insgesamt sechs Jahre Zeit, ihr Vorhaben zu realisieren, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung den Baubeginn angezeigt haben.
Frage 1: Liegt inzwischen eine Baubeginnanzeige für die Bauvorhaben am Cecilienplatz in Kauldorf Nord vor? Wenn ja: wann genau ist diese eingegangen?
Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Bisher liegt dem Bezirksamt keine Baubeginnanzeige vor.“
Frage 2: Welche Schritte werden von Bezirksamt oder Senat für den Fall vorbereitet, dass eine solche nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung vorliegt (laut Presseberichten im September 2025)?
Der Bezirk dazu Folgendes mit: „Die Ausnutzung der Baugenehmigung obliegt dem Bauherrn. Weitere rechtliche Maßnahmen bedürfen der Prüfung.“
Frage 3: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt sowie der Senat, auf ein Ende des seit Jahren problematischen Zustandes um den U-Bahnhof Kaulsdorf Nord hinzuwirken?
Frage 4: Welche Möglichkeiten bietet das Instrument des Baugebotes oder vergleichbare Instrumente, um dem weiteren Verfalls des so zentralen öffentlichen Raumes wirksam entgegen zu wirken?Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Die angeordnete Versiegelung der drei Gebäude befindet sich in der Schlussphase. Die Versiegelung erfolgt durch Hinwirkung der bezirklichen Verwaltung auf die Eigentümer, weiteren Vandalismus und Brandstiftungen an den Objekten nach Möglichkeit zu verhindern. Weitere rechtliche Maßnahmen bedürfen der Prüfung.“
Frage 5: Welches Ergebnis hat die Überprüfung der Standsicherheit der Überdachungskonstruktion ergeben?
Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: „Die Überdachungen zwischen den Gebäudekomplex Cecilienplatz 10 und 11 sowie 11 und 12 besteht in der Tragkonstruktion aus einer Stahlkonstruktion mit eingeklebtem Sicherheitsglas (sogenanntes Drahtglas, das bei Beschädigung ausreichend Scherben bindet). Die Überdachungen vor den beiden Übergängen zur U-Bahn bestehen ebenfalls jeweils aus einer Stahlkonstruktion und eingeklebtem Sicherheitsglas als Bedachung. Bei einer Besichtigung durch Mitarbeitende des Bezirksamtes konnten an der Tragkonstruktion der Überdachungen keine Mängel, die die Standsicherheit gefährden würden, festgestellt werden – weder in den Feldelementen noch an den Auflagen. Es wurden jedoch vereinzelte Beschädigungen an den Drahtglasscheiben festgestellt. Von diesen geht aber keine unmittelbare Gefahr aus, da die Drahtglasschreiben am Rand eingeklebt sind und ausreichend Scherben binden.
Der Eigentümer wurde vom Bezirksamt dennoch dazu aufgefordert, die Dachkonstruktion auf Gefährdungspotential regelmäßig zu überprüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.“