Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wie digital ist die Berliner Verwaltung (nach dem Reifegradmodell)?

Berlin fehlt weiter ein Dashboard (also eine transparente Übersicht), das über den Stand der Digitalisierung und der Umsetzung des der Online-Zugangs-Gesetz (OZG) informiert. Daher habe ich den Senat nach einer aktuellen Übersicht der digitalen Verwaltungsleistungen nach dem Reifegradmodell gefragt (Drucksache 19/22520).

Die Antwort ist eine Übersicht mit etwa 7046 Einträgen. Zu erkennen ist, die Mehrheit der Leistungen ist nach wie vor einen unzureichenden Reifegrad hat. Positiv ist, dass immerhin 14 Eine-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) aus anderen Bundesländern eingesetzt werden (Liste der Leistungen weiter unten).

Die Ankündigung, die Rolle der CDO zu klären und zu schärfen, legt aber die Ursachen der unzureichenden Digitalisierung offen. Ich halte es für geboten, die offenen Fragen vor Beschlussfassung des kommenden Doppelhaushaltes zu beantworten. Mindestens einen Einstieg in einen Digitalhaushalt halte ich für überfällig. Nach Aussage des Senats ist dazu die Veröffentlichung des Digitalisierungs-Dashboard Berlin für das dritte Quartal 2025 geplant.

Die folgende kurze Übersicht macht transparenz welchen Digitalisierungsstand die einzelnen Verwaltungsdienstleistungen haben. Zum Vergleich jeweils in Klammern eine ähnliche Abfrage aus Jahr 2023 (Drucksache 19/14608).

  • Leistungen: 2025: 7046 (Vergleich zu 2023: 286)
  • Reifegrad 0 (Offline = Keine Online-Informationen oder Anträge zur Leistung verfügbar): 5971 (121)
  • Reifegrad 1 (Information = Online-Informationen zur Leistung verfügbar): 546 (43)
  • Reifegrad 2 (Formular-Assistenz = Es gibt Hilfestellungen beim Ausfüllen von Formularen, aber eine Online-Beantragung ist nicht möglich): 400 (42)
  • Reifegrad 3 (Online-Antragstellung = Online-Beantragung mit digitaler Übermittlung aller notwendigen Daten möglich.): 121 (80)
  • Reifegrad 4 (Vollständige Online-Abwicklung nach dem Once-Only-Prinzip = Die Leistung wird vollständig digital abgewickelt, die Verwaltung holt alle erforderlichen Daten selbst ein): 12 (0)

1. In welchen Digitalisierungsstufen befinden die OZG-Verwaltungsleistungen des Landes Berlin nach dem Reifegradkonzept des BMI? (Bitte um tabellarisches Auflisten unter Angabe des Reifegrads)

Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte tabellarische Auflistung („Übersicht OZG-Leistungen inkl. Reifegrade nach BMI“) zu den OZG-Verwaltungsleistungen des Landes Berlin unter Angabe des Reifegrades nach BMI-Reifegradkonzept in seiner aktuellen Fassung verwiesen. Diese wurde mit Hilfe des aktuellen Arbeitsstandes zum Digitalisierungs-Dashboard Berlin sowie Zuarbeiten aus den Senatsverwaltungen erstellt. Hinsichtlich der aufgeführten Leistungen wird angemerkt, dass in Einzelfällen nicht alle Leistungen im Land Berlin eine rechtliche Handlungsgrundlage haben und somit tatsächlich erbracht werden (müssen). Eine Bereinigung sowie Qualitätssicherung der Verwaltungsleistungen sowie der dazugehörigen Daten im Digitalisierungs-Dashboard geschieht fortwährend in enger Abstimmung zwischen der Senatskanzlei und den Ressorts.

2. Für welche OZG-Verwaltungsleistungen des Landes Berlin werden sog. Einer-für-Alle-Lösung (EfA-Lösungen) eines Bundeslands (nach)genutzt?

In Tabelle 1 sind die von den jeweiligen Senatsverwaltungen als Fachverfahrens- und Dienste-Verantwortliche Behörden gemäß IKT-Rollenkonzept angewandten EfA- Nachnutzungen aufgeführt. Ausschlaggebend für die Aufführung ist ein unterschriebener Nachnutzungsvertrag. Teilweise stehen die Lösungen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus verschiedenen Gründen noch nicht zur Verfügung. Weitere EfA- Nachnutzungen sind bereits vorgesehen und z. T. bereits mit Absichtserklärungen hinterlegt (z. B. Ehrenamtskarte – Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit).

3. Wie beabsichtigt der Senat, die (Fach-)Öffentlichkeit über den Stand der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen laufend zu informieren? Was ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des öffentlichen Zugangs des Digitalisierungs-Dashboards Berlin, inklusive Reifegrade gem. des Reifegradkonzeptes des BMI zu den jeweiligen Verwaltungsleistungen und wann steht dieses der Öffentlichkeit zur Verfügung?

Durch die bevorstehende Veröffentlichung der Daten des Digitalisierungsdashboards als Webseite wird die Öffentlichkeit über den Stand der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Land Berlin tagesaktuell informiert. Darüber hinaus wird die kontinuierliche Einstellung der Leistungen in das ServicePortal Berlin weiterhin fortgeführt und somit Informationen zur Verwaltungsleistung und zu den Online-Diensten den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Verfügung gestellt. Als vorbereitende Maßnahme für die Veröffentlichung wird derzeit behördenübergreifend an der Erhebung und Pflege der im Digitalisierungs-Dashboard Berlin hinterlegten Daten gearbeitet. In enger Abstimmung zwischen der Senatskanzlei und den Ressorts wird so die Datenqualität des Digitalisierungs-Dashboards kontinuierlich verbessert, um den tatsächlichen Digitalisierungsstand der Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung abzubilden. Ergänzend arbeitet die Senatskanzlei kontinuierlich daran, durch Automatisierung und Weiterentwicklungen des Digitalisierungs-Dashboards den Pflegeprozess für die Ressorts zu vereinfachen. Die Veröffentlichung des Digitalisierungs-Dashboards Berlin ist für das dritte Quartal dieses Jahres angedacht.

4. Welche Regelwerke berücksichtigt der Senat, um diese Verwaltungsleistungen zu ordnen? Insbesondere, welche Verwaltungsleistungen sieht der Senat über den sog. OZG-Umsetzungskatalog (auf Basis des ”Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung“ (kurz: LeiKa)) hinaus, die von der Berliner Verwaltung erbracht werden, aber nicht in anderen Regelwerken abgebildet werden?

Ziel des Digitalisierungs-Dashboards Berlin ist die Schaffung von Transparenz des Digitalisierungsgrads und weiteren digitalisierungsrelevanten Merkmalen von Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Im Digitalisierungs-Dashboard Berlin werden Verwaltungsleistungen aus drei Quellen geordnet aufgeführt – dem FIM-Leistungskatalog, der Dienstleistungsdatenbank Berlin (DLDB) und der OZG-Informationsplattform. Damit werden nahezu alle Verwaltungsleistungen in Deutschland ausgewiesen. Innerhalb der Quellen werden laufend Leistungen hinzugefügt, Leistungszuschnitte geändert oder Leistungen entfernt. Durch regelmäßigen (z. T. täglichen) Datenimport finden diese Änderungen fortlaufend Berücksichtigung im Digitalisierungs- Dashboard Berlin. Es ist das Ziel des Senats ggf. fehlende Leistungen zu identifizieren und in eine der Datenquellen aufnehmen zu lassen. Zur zeitnahen Abbildung ggf. fehlender Leistungen in den Datenquellen ist es im Digitalisierungs-Dashboard Berlin mit Hilfe einer Eingabemaske möglich, neue Leistungen vorzuschlagen, die dann geprüft werden. Angesichts der dargestellten Zielsetzung sind die sogenannten unsichtbaren Verwaltungsleistungen zur internen Willensbildung in der Verwaltung grundsätzlich nicht abgebildet. Lediglich vereinzelt werden unter Leistungstyp 10 „Verwaltungsinterne Leistungen“ aufgeführt.

5. Wie sieht der Senat die Rolle der Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung, dabei, die anderen Senatsverwaltungen zur Intensivierung ihrer Digitalisierungsvorhaben zu bewegen und welche Rechte nach dem E-Government-Gesetz Berlin nutzt sie dabei?

Der Senat misst der Rolle der Chief Digital Officer (CDO) des Landes Berlin eine zentrale Bedeutung bei der Förderung und Koordination von Digitalisierungsvorhaben der Senatsverwaltungen bei. Die CDO wirkt dabei – zusammen mit ihrem Geschäftsbereich – insbesondere als Koordinatorin und Vermittlerin zwischen den einzelnen Ressorts und über die IKT-Steuerung auch steuernd auf einzelne Digitalisierungsvorhaben ein. Insbesondere über das Digitalkabinett sowie die Netzwerktreffen der Digitalisierungsbeauftragten der Ressorts trägt der CDO-Bereich dazu bei, Synergien zu heben und digitale Vorhaben ressortübergreifend – wo sinnvoll und möglich – zu harmonisieren. Darüber hinaus stellt der Geschäftsbereich der CDO entsprechend seiner Aufgabe nach Abschnitt 3 des E- Government-Gesetzes Berlin IKT-Basisdienste zur Verfügung. Außerdem werden fachlich- inhaltliche (z.B. IKT-Architektur, Entwicklung von Strategien) und organisatorische Vorgaben (bspw. IKT-Rollenkonzept, Projektmanagementhandbuch) entwickelt und damit verbundene Unterstützungsleistungen und -dokumente zur Verfügung gestellt. Diese Vorgaben werden in der Regel als IKT-Standards gemäß § 21 Absatz 2 Ziffer 3 festgesetzt. Somit werden Rahmenbedingungen und Unterstützungsleistungen für das Gelingen von Digitalisierungsvorhaben im Land Berlin geschaffen und der Digitalisierungsfortschritt regelmäßig controllt. Das Digitalkabinett fungiert unter der Leitung der CDO als wichtiges Abstimmungs- und Entscheidungsgremium des Senats für die Digitalisierung des Landes Berlin. Das zweimonatlich tagende Gremium trifft etwa Entscheidungen zu landesweiten, (ressort-) übergreifenden und strategischen Aufgaben der Digitalisierung. Die Netzwerktreffen der Digitalisierungsbeauftragten der Ressorts fungieren unter der Leitung der Stabsstelle Digitalisierung der CDO als beidseitige Austausch- und Vernetzungsplattform zu (landesweiten) Digitalisierungsprojekten mit dem Ziel, Synergien zu identifizieren und zu heben, den Kommunikationsfluss unter den Ressorts zu stärken, sowie Steuerungsimpulse zu setzen und die Einhaltung landesweiter IKT-Vorgaben zu propagieren sowie Insellösungen zu vermeiden. Dieses institutionalisierte Treffen tagt alle zwei Monate. Die Rolle des bzw. der Chief Digital Officers des Landes Berlin soll im bevorstehenden Prozess der Ablösung des E-Government Gesetz Berlin durch ein neues Digitalgesetz geklärt und geschärft werden. Im Zuge der Erstellung des Digitalgesetzes wird auch die Frage eines zentralen CDO-Haushaltes zu thematisieren sein.

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