Stefan Ziller

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B-Plan Hiltrudstraße: Öffentliche Auslegung im 3. Quartal 2026

Das Bebauungsplanverfahren für die ehemalige Kleingartenanlage an der Hiltrudstraße in Biesdorf tritt in die nächste Phase: Die öffentliche Auslegung des Entwurfs soll laut Senat im dritten Quartal 2026 stattfinden. Geplant ist ein zusammenhängendes Wohngebäude mit rund 270 Wohneinheiten – überwiegend drei Vollgeschosse, im südlichen Teil an der Cecilienstraße vier, jeweils mit Staffelgeschoss und einer Geschossflächenzahl von 1,7. Weil das Grundstück direkt am Blumberger Damm liegt, muss lärmrobust gebaut werden, weshalb ein durchgehender Baukörper projektiert wird. Den Ausbau der Hiltrudstraße trägt der Investor, die Fragen zu sozialer Infrastruktur werden im städtebaulichen Vertrag geregelt (Drucksache 19/26223).

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hatte das Bebauungsplanverfahren 10-87 2016 mit dem Ziel eingeleitet, die Kleingartenanlage planungsrechtlich zu sichern. Doch weil eine Entschädigung an den privaten Eigentümer von über sieben Millionen Euro drohte, vollzog der Bezirk eine Kehrtwende – das Planungsziel wurde auf Wohnbebauung umgestellt. Die aktuelle Verfahrensübersicht findet sich beim Bezirk.

Frage 1) Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan des Bebauungsplans 10-87 „Hiltrudstraße”? Welche konkreten Verfahrensschritte sind seit der letzten Aktualisierung vom 09.01.2024 erfolgt?
Frage 2) Wann werden die nächsten förmlichen Verfahrensschritte gemäß BauGB (z.B. öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingeleitet?

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: Im Bebauungsplanverfahren 10-87 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Beschluss über die Auswertung dieses Verfahrensschrittes wird vorbereitet. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im dritten Quartal 2026 zum Entwurf des Bebauungsplanes 10-87 beteiligt.

Frage 3) Gibt es aktuell gültige Baugenehmigungen oder bindende Zusagen aufgrund von Bauvoranfragen (Bauvorbescheiden) für das Grundstück der ehemaligen Kleingartenanlage?

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-87 gibt es bislang keine Baugenehmigungen. Im Jahr 2022 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von fünf Einfamilienhäusern positiv beschieden.

Frage 4) Welche Kenntnisse hat der Senat über das konkrete Bauvorhaben des Investors auf dem Grundstück der ehemaligen Kleingartenanlage – insbesondere hinsichtlich Umfang, Art und Zeitplan der geplanten Bebauung?

Mit dem Vorhaben wird die Schaffung von Wohnraum für ca. 270 Wohneinheiten verfolgt. Die Baurechtschaffung befindet sich im Verfahren. Informationen zum geplanten Bauablauf liegen dem Senat nicht vor.

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: Das parallel zum Bebauungsplan 10-87 projektierte Bauvorhaben besteht in einem zusammenhängenden Wohngebäude. Aufgrund der Lage des Vorhabengrundstücks am Blumberger Damm muss das Bauvorhaben in lärmrobuster Bauweise geplant werden. Aus diesem Grund wird ein durchgehender Baukörper projektiert. Der Baukörper soll überwiegend drei Vollgeschosse aufweisen. Bei dem südlichen Bauteil an der Cecilienstraße sollen vier Vollgeschosse errichtet werden. Es wird jeweils ein Staffelgeschoss geplant. Der Bebauungsplan 10-87 wird voraussichtlich eine Geschossflächenzahl von 1,7 festsetzen. Zum Zeitplan können noch keine Angaben gemacht werden.

Frage 5) Welche Pläne gibt es für die verkehrliche Ertüchtigung der Hiltrudstraße angesichts der geplanten Bebauung und der damit verbundenen Zunahme des Kfz-Verkehrs?

Die verkehrliche Ertüchtigung der Hiltrudstraße ist geplant. Die konkrete Ausgestaltung ist Gegenstand laufender Planungen.

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: Für den Nachweis der geordneten Erschließung von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-87 muss die Hiltrudstraße ausgebaut werden. Auf den Bebauungsplan 10-87 wird das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewendet. Dementsprechend wird ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet. Bestandteil des städtebaulichen Vertrages ist ein Projekt für den Ausbau der Hiltrudstraße. Der Ausbau der Hiltrudstraße wird dem Vorhabenträger im Bebauungsplan 10-87 zugeordnet.

Frage 6) Welche Maßnahmen sind bei einer Wohnbebauung des Grundstücks für die Schaffung ausreichender sozialer Infrastruktur vorgesehen, angesichts der bereits bestehenden Auslastung im Ortsteil Biesdorf?

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: Auf den Bebauungsplan 10-87 wird das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewendet. Bei der Formulierung des zugehörigen städtebaulichen Vertrages wird in Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern geprüft, welche Maßnahmen für die Schaffung sozialer Infrastruktur ergriffen werden sollen und dem Vorhabenträger zugeordnet werden.

Frage 7) Wird der Verlust der Grünfläche (Kleingärten) kompensiert, und welche Ausgleichsflächen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgesetzt?

Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-87 ist Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, das heißt des Innenbereiches. Im Innenbereich besteht generell Baurecht für Vorhaben, die sich unter Beachtung des Rücksichtnahmegebots in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Somit bestand auf der Fläche der ehemaligen Kleingartenanlage „Hiltrudstraße” bereits vor der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 10-87 im Jahr 2016 Baurecht für Vorhaben, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aus diesem Grund war ein Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt bereits vor der Einleitung des Bebauungsplanes 10-87 zulässig. Im Baugesetzbuch wird bestimmt, dass ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für den Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt nicht erforderlich ist, soweit dieser Eingriff bereits vor der Einleitung des Bebauungsplanes 10-87 zulässig war. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 10-87 werden dennoch umweltschützende Belange berücksichtigt. Dazu gehört insbesondere eine Begrünung der Dachflächen. Mit dieser Maßnahme wird eine bestimmte Kompensation für die Bebauung auf der ehemaligen Kleingartenanlage erreicht.

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