Barrierefreier Südostzugang am S Kaulsdorf weiter nicht in Sicht
Bereits seit 2018 besteht die Hoffnung, durch eine Verlängerung der vorhandenen Fußgängerüberführung einen neuen, barrierefreien Südostzugang für den S-Bahnhof Kaulsdorf zu schaffen. Zuletzt wurde 2024 eine Realisierung bis 2030 als Ziel genannt. Die Maßnahme ist inzwischen Bestandteil der Rahmenvereinbarung „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin” zwischen der DB und dem Land Berlin. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Phase der Projektkonsolidierung und Grundlagenermittlung. Es liegen unter anderem Abstimmungen mit wichtigen Akteuren des Bauprojekts vor, darunter mit dem Investor am Wilhelmsmühlenweg. Darüber hinaus wurde das Projekt mit anderen, parallel laufenden Bauprojekten der DB koordiniert.
Doch aus einer aktuellen Anfrage eines Kollegen geht nun hervor, dass der Zeitplan mittlerweile nicht mehr gehalten werden kann. Aktuell läuft lediglich die Leistungsphase 0. Eine notwendige Planungsvereinbarung zur Finanzierung der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 zwischen dem Land Berlin und der DB InfraGO AG wurde bisher noch nicht geschlossen. Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit kein belastbarer Zeitplan genannt werden. Das Projekt ist an verschiedene planerische, finanzielle und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen geknüpft, die geprüft und koordiniert werden müssen.
Die Vorhaben der Rahmenvereinbarung sowie die darüber hinaus vorgesehenen Maßnahmen im Berliner S-, U- und Regionalbahnnetz erfordern umfangreiche Ressourcen für die notwendigen Planungs- und Bauleistungen. Vor diesem Hintergrund ist eine Priorisierung aller Vorhaben erforderlich. In dieser Priorisierung wurde der „Südostzugang S Kaulsdorf” dem weiteren Bedarf zugeordnet – mit anderen Worten: niedrig priorisiert. Das Vorhaben wird derzeit nicht prioritär verfolgt, da in Berlin aktuell die bauliche Erhaltung der bestehenden Infrastruktur sowie dringend erforderliche Neubauvorhaben deutlich höhere Priorität haben. Entsprechend sind auch die hierfür verfügbaren finanziellen Mittel stark begrenzt.
Frage 10. Welchen aktuellen Planungs- und Finanzierungsstand hat der barrierefreie Südostzugang zum S-Bahnhof Kaulsdorf? Welche Planungsleistungen wurden bisher abgeschlossen, welche Vereinbarungen mit der DB InfraGO AG wurden getroffen und welcher Zeitplan wird derzeit verfolgt?
Frage 11. Wird an der Realisierung ab Mitte der 2030er-Jahre festgehalten oder besteht gegenwärtig überhaupt kein belastbarer Zeitplan?
Frage 12. Aus welchen konkreten Gründen wurde für den Südostzugang bislang keine Planungs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen, nach welchen Kriterien wurde das Vorhaben gegenüber anderen Maßnahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms nachrangig eingeordnet und welche finanziellen, personellen und vertraglichen Voraussetzungen müssen für eine frühere Realisierung geschaffen werden?Das Projekt befindet sich derzeit in der Leistungsphase 0. Eine notwendige Planungsvereinbarung zur Finanzierung der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 zwischen dem Land Berlin und der DB InfraGO AG wurde bisher noch nicht geschlossen. Ein belastbarer Zeitplan kann aufgrund des äußerst frühen Planungsstadiums gegenwärtig nicht genannt werden. Das Projekt ist an verschiedene planerische, finanzielle und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen geknüpft, die geprüft und koordiniert werden müssen.
Die Vorhaben der Rahmenvereinbarung und die darüber hinaus vorgesehenen Maßnahmen im Berliner S-, U- und Regionalbahnnetz erfordern umfangreiche Ressourcen für die notwendigen Planungs- und Bauleistungen. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Ressourcen ist eine Priorisierung aller Vorhaben erforderlich. Aufgrund der aus gesamtstädtischer Sicht verhältnismäßig geringen verkehrlichen Wirkungen des Vorhabens „Südostzugang S Kaulsdorf“ wurde das Vorhaben dem weiteren Bedarf zugeordnet.Frage 13. Ist die für den Südostzugang benötigte Fläche einschließlich des vorgesehenen Geh-, Fahr- und Leitungsrechts dauerhaft rechtlich gesichert? Welche weiteren Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer beziehungsweise Projektentwickler sind für die Realisierung erforderlich?
Es liegen keine Informationen zur rechtlichen Sicherung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes vor. DB InfraGO AG und der Investor haben bereits Schnittstellengespräche durchgeführt, in denen die Wegeführung und mögliche Varianten geprüft worden sind.
Antwort zu den Fragen 10-13: Der Bezirk hat dazu Folgendes mitgeteilt:
„Das Bezirksamt ist nicht zuständiger Vorhabenträger für die Herstellung bzw. Ausgestaltung des barrierefreien Zugangs und kann die Fragen 10–13 daher nicht beantworten. Informationen zu dem Vorhaben werden dem Bezirksamt ausschließlich und nur dann durch die zuständige Senatsverwaltung übermittelt, sobald neue Erkenntnisse bzw. Informationen vorliegen. Nach dem letzten dem SGA vorliegenden Sachstand aus dem Jahr 2023 plant die Senatsverwaltung gemeinsam mit der Deutschen Bahn (DB) die Herstellung eines barrierefreien Südostzugangs. Dieses Vorhaben wird derzeit jedoch nicht prioritär verfolgt, da in Berlin aktuell die bauliche Erhaltung der bestehenden Infrastruktur sowie dringend erforderliche Neubauvorhaben eine deutlich höhere Priorität haben. Entsprechend sind auch die hierfür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel stark begrenzt. Weitere Informationen zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand liegen dem Bezirksamt derzeit nicht vor.
Die Zuständigkeit für das Vorhaben liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Beantwortung der Fragen 10–13 sollte daher durch die zuständige Senatsverwaltung erfolgen.“
