Berlin 2035: Digital, Open Source und Souverän
Anfang 2026 präsentierte der Senat eine Open-Source-Strategie ohne Ambitionen und ohne messbare Ziele. Das reicht nicht. Mit unserem Antrag „Berliner Open-Source-Gesetz” (Drucksache 19/2963) schlagen Bündnis 90/Die Grünen vor: Bis 2035 soll die gesamte Software der Berliner Verwaltung Open Source sein.
Wer proprietäre Software einsetzt, macht sich abhängig – mit realen Konsequenzen: Als die USA 2025 Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof verhängten, verlor dieser zeitweise den Zugriff auf sein Microsoft-E-Mail-Postfach. Bundestag und Bundesministerien zahlen jährlich rund 200 Millionen Euro allein für Microsoft-Lizenzen. Für eine öffentliche Verwaltung ist das ein strukturelles Risiko. Open Source kehrt das Verhältnis um: Der Quellcode bleibt unter demokratischer Kontrolle. Wir wollen, dass Berlin entscheidet, wie seine IT weiterentwickelt wird – nicht Microsoft oder Oracle. Gleichzeitig stärkt das die lokale IT-Wirtschaft und fördert die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Start-ups und anderen Bundesländern.
Wie weit Berlin davon noch entfernt ist, zeigt der aktuelle Zustand: Lediglich fünf Fachverfahren laufen unter Open-Source-Lizenz. Der Senat konnte bis zuletzt nicht einmal vollständig benennen, welche Software überhaupt quelloffen ist – und musste eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage nachträglich korrigieren (Drucksache 19/24134, Nachtrag). Gleichzeitig ist Berlin noch immer auf Facebook und Instagram aktiv, nutzt aber kein freies Netzwerk wie Mastodon (Drucksache 19/24861) – während Schleswig-Holstein längst einen eigenen Server betreibt.
Das Ziel 2035 schafft Planbarkeit – und ist die logische Konsequenz aus dem, was Berlin schon längst wollte, aber nie verbindlich gemacht hat. Die Grundlagen dafür sind gelegt: Der IT-Planungsrat hat Ende 2025 neue Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Open-Source-Software beschlossen, mit openCode existiert eine Plattform zur Veröffentlichung und rechtlichen Prüfung von Quellcode. Was jetzt fehlt, ist der politische Wille, diesen Schritt auch zu gehen.
Änderung des E-Government-Gesetzes Berlin (Antragstext: Drucksache 19/2963)
Das E-Government-Gesetz Berlin vom 30. Mai 2016, das zuletzt durch Gesetz vom 10.07.2025 (GVBl. S. 270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt:„§ 23a Digitale Souveränität
(1) Ab dem 1. Januar 2035 sollen alle verfahrensunabhängigen und verfahrensübergreifenden IKT- und E-Government-Maßnahmen der Berliner Verwaltung eine Software verwenden, die Quelloffenheit garantiert, freie Nutzung, Veränderbarkeit und Weiterverbreitbarkeit ermöglicht, und so dokumentiert ist, dass Dritte den Quellcode verstehen und weiterentwickeln können (Open-Source-Software).
(2) Wird eine von Behörden des Landes Berlin genutzte Open-Source-Software von diesen oder speziell für diese weiterentwickelt, ist der weiterentwickelte Quellcode unter eine geeignete Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, soweit keine sicherheitsrelevanten Aufgaben damit erfüllt werden, dies lizenzrechtlich zulässig ist, sowie wirtschaftlich und technisch möglich ist.
(3) Kann der Quellcode aus Gründen des Absatz 2 nicht veröffentlicht werden, ist er stattdessen als Inner Source der für das Querschnittsfeld Digitalisierung und Prozesse zuständigen Senatsverwaltung bereitzustellen.
(4) In einem jährlichen Bericht zum 1. Januar sind bestehende Abhängigkeiten von proprietärer Software darzustellen sowie die jeweils geplanten oder ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität darzulegen.“Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
