Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Verwaltung 

Bezirksfinanzierung: Reformprozess läuft – Umsetzung braucht Zeit

Die Berliner Bezirksfinanzierung bleibt eine Dauerbaustelle. Nach über einem Jahr seit Abschluss der Evaluation ist erst jede siebte Maßnahme umgesetzt – und viele der wichtigsten Vorhaben, etwa bei Investitionen und Produktbudgetierung, werden frühestens mit dem Haushalt 2028/29 wirksam. Der aktuelle Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen (UA BezPHPW 0267 E, Rote Nr. 0572 H) vom 17. Juni 2026 zeigt: Von 67 Maßnahmen wurden erst 10 umgesetzt und 41 sind in der Prüfung oder Umsetzung. Zur Begleitung der weiteren Umsetzung hat ein Gremium aus den ehemaligen Mitgliedern der Evaluations-AG seine Arbeit aufgenommen. Der nächste Bericht ist für 2027 vorgesehen. Die strukturellen Weichen sind gestellt – jetzt kommt es auf konsequente Umsetzung an.

Die einzelnen Maßnahmen wurden im Oktober 2025 im Abschlussbericht zur Bezirksfinanzierung identifiziert. Sie bilden ein ambitioniertes Reformprogramm. Folgend eine kurze Übersicht zum Fortschritt in den einzelnen Handlungsfeldern.

Im Handlungsfeld A (Gesamtstädtische Steuerung) läuft die Arbeit an einem Informationssystem zur Auswertung des Landeshaushalts und einem einheitlichen Produktkatalog für die gesamte Berliner Verwaltung – beides im Verwaltungsimplementierungsprojekt (VIP). Keine Maßnahme ist hier bislang abgeschlossen.

Im Handlungsfeld B (Transfersteuerung) wurden die 13 Maßnahmen zur Steuerung von Sozialausgaben – darunter stärkeres Fach- und Finanzcontrolling sowie Flexibudgets zur Prävention – überwiegend in das Projekt „Effiziente Sozialausgabensteuerung” (EffSoz) überführt, das gesondert gegenüber dem Hauptausschuss berichtet.

Im Handlungsfeld C (Transferzuweisung) gibt es erste Abschlüsse: Die Protokolle des HzE-Controllings werden nun auch den Serviceeinheiten Finanzen in den Bezirken zugänglich gemacht, und eine optimierte Mengenerfassungssystematik aus SoPart wurde in das HzE-Zuweisungsverfahren integriert. Seit Januar 2026 gilt zudem eine neue Produktstruktur in der Eingliederungshilfe, inklusive einer stadtweiten Lösung für sogenannte „Systemsprenger”.

Im Handlungsfeld D (Investitionen) wurde am meisten erreicht: Es gibt nun einheitliche Regeln zur Rücklagenentnahme und eine Rücklagenbegrenzung auf 150 Mio. €, eine flexiblere Umwandlung zwischen Schul- und Nichtschulbauleitlinien sowie den separaten Ausweis von Leitlinienunterschreitungen im Jahresabschluss. Die Erhöhung der Betragsgrenze und Verdopplung des Investitionsvolumens sind für den Haushalt 2028/29 geplant.

Im Handlungsfeld E (KLR/Produktbudgetierung) mit den meisten Maßnahmen wurde das Mengenkorrekturverfahren verschlankt und der bewährte Sozialindikator „Sozialer Status” beibehalten. Die weiteren Maßnahmen zur Abstimmung der Produktkataloge und zu Planmengenmodellen laufen in verschiedenen Arbeitsgruppen und zielen auf den Haushalt 2028/29.

Im Handlungsfeld F (Innerbezirkliche Ressourcensteuerung) wurde die Serviceeinheit Finanzen im Rahmen des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes gestärkt – mit gesetzlich verankerten Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den bezirklichen Haushaltbeauftragten. Die Einführung einer einheitlichen Budgetierungssoftware und der Kompetenzausbau im Finanzcontrolling der Fachämter sind in Vorbereitung.

Eine Übersicht über den Stand der einzelnen Pakete:

IDKurzbezeichnungUmsetzungsstand
Handlungsfeld A: gesamtstädtische Steuerung
A1Aufbau Informationssystem für nachrichtliche Auswertung des Landeshaushaltsin Umsetzung
A2Erstellung abgestimmter Produktkatalog für gesamte Berliner Verwaltungin Umsetzung
A5Begrenzung des Umfangs der auftragsweisen Bewirtschaftung / Sonderprogrammein Vorbereitung
A8Weiterentwicklung Instrument „Innovationsfonds” auf Grundlage Flexibudgets Jugendnoch nicht geprüft
A9Prüfung Vereinfachung bestehender Prozess zur Abstimmung von Zielvereinbarungenin Vorbereitung
A12Finanzielle Anreize und Abrechnung iVm gesamtstädtischen Zielvereinbarungenin Umsetzung
Handlungsfeld B: Transfersteuerung
B1Ausweitung des Fach- und Finanzcontrollings (FFC)in Umsetzung
B2Überprüfung und Evaluation der Fall- und HilfebedarfsermittIungsinstrumentein Umsetzung
B3Einführung von sog. “Flexibudgets” zur Prävention in HbLin Umsetzung
B4Prüfung und Erstellung Mantelzielvereinbarung zw. HV und Bezirken im Bereich Sozin Umsetzung
B5Entwicklung Instrumenten f. gesamtst. Angebotsplanung, -steuerung und -finanzierungin Umsetzung
B6Rechtsrahmen wirksame u. wirtschaftlichen Fall-, Fallkosten- und Angebotssteuerungin Prüfung
B7Stärkung der Verbindlichkeit der Rahmenverträge für alle Bezirkein Prüfung
B8Entwicklung von Orientierungshilfen/Leitlinien für Einzelverhandlungenin Umsetzung
B9Bildung multiprofessioneller Verhandlungsteams für bessere Verhandlungspositionin Umsetzung
B10Schaffen Informationsbasis für Vertragsverhandlungenin Umsetzung
B12Prüfung der Gründung eigener kommunaler Einrichtungennoch nicht geprüft
B13Prüfung zentrale Veranschlagung KdU-Ausgaben in der HV (SenASGIVA)in Prüfung
B19Nutzung von Verwaltungsvorschriften für Steuerung durch die Fachverwaltungin Umsetzung
Handlungsfeld C: Transferzuweisung
C1Berücksichtigung neue, optimierte Mengenerfassungssystematik aus SoPart in HzEumgesetzt
C2Überprüfung weiterer Elemente der HzE-Zuweisung unter versch. Aspektenin Umsetzung
C4Schärfung Flexibudget in Richtung Zielstellung HzE-Kostenreduktionin Umsetzung
C5Stärkung/Überprüfung sozialpädag. Diagnostik/Prognose im Kleinkindbereichin Umsetzung
C6Prüfung von zentralen Steuerungs-Möglichkeiten außerh. des HzE-Zuweisungssystemsnoch nicht geprüft
C7Stärkung der stationären Jugendberufshilfein Umsetzung
C11Protokolle und Ergebnisse des FFC werden SE Finanzen zur Verfügung gestelltumgesetzt
C12Einführung einer neuen Produktstruktur im Bereich der Eingliederungshilfein Umsetzung
C13Prüfung produktmäßige Abbildung und stadtweite Lösung für “Systemsprenger”in Umsetzung
C14Initiierung von Fachgesprächen zur Mengensteuerungnoch nicht bearbeitet
C15Überprüfung der Nachbudgetierungsquoten im Bereich der Eingliederungshilfenoch nicht geprüft
Handlungsfeld D: Investitionen
D1Aufstockung der Betragsgrenze für investive Maßnahmenin Umsetzung
D2Verdopplung des Indizwerts für die Abgrenzung baulicher Unterhalt / Investitionenin Vorbereitung
D3aEinheitlichen Regelung zur Entnahme von Rücklagemitteln in HWR 2025umgesetzt
D3bPauschale Investitionsrücklage: Begrenzung i. H. v. 100% der bezirkl. Investitionszuw.in Umsetzung
D4Beibehaltung bestehendes Regelverfahren Finanzierung v. Bauvorbereitungsmittelnumgesetzt
D5Zulassung einer einseitigen „Leitlinien-Umwandlung” (Schulbauleitlinie)umgesetzt
D6Ausweis von Leitlinienunterschreitungen i. R. d. bezirkl. Jahresabschlussergebnissesumgesetzt
D7Pausch. Investitionszuw.: Einführg. Mittelabzug bei Unterschreitung Verw.-quotein Vorbereitung
D8Prüfung einer Regelung zur Reduzierung der Fälle (Aufsparverfahren § 54 LHO)in Prüfung
Handlungsfeld E: KLR/Produktbudgetierung/Output-Orientierung
E1Zuordnung aller Produkte zu einem Politik-/Querschnittsfeldin Umsetzung
E2Abstimmung der Produktkataloge der Hauptverwaltung und der Bezirke aufeinanderin Umsetzung
E3Transparente Gestaltg. Verfahren f. unterjähr. Änderg. / Erweiterg. d. Produktkatal.in Umsetzung
E4Prüfung Textfelder der Qualitätsziele /-definitionen in den Produktblätternin Umsetzung
E5Kontinuierliche Verbesserung der Messung/Zählung der Produktein Umsetzung
E6Erhöhung der konstitutiven Mindestkostenvolumina für extern, budgetierbare Produktein Umsetzung
E7Nachhaltung der Vorgabe verbindlicher Quartals-/Perioden-Abschlüsse aus HWRin Prüfung
E8Übertragung des Mieter-Vermieter-Modells auf bezirkliche Immobilienin Umsetzung
E9Entwicklung eines Standardberichts für die (politische) Leitungsebenein Prüfung
E10Rückwirkung vorgen. (Mengen-)Korrekturen auf KLR-Datenbestand (13. Buchungsper.)in Prüfung
E11Prüfung Verbesserung einheitliche Buchung der Produktkostenin Prüfung
E12Verschlankung des MK I-Verfahrensumgesetzt
E15Erhöhung Transparenz hinsichtlich Überführung des Produktplafonds in die 12 PSBnoch nicht geprüft
E17Herstellung von Transparenz über Planmengenmodelle (Glossar)in Umsetzung
E18Darstellung des (horizontalen) Wertausgleichs pro Bezirkin Umsetzung
E19Einführung einheitl. Modell-Anteils in Kennzahlenmodellen der soz. Infrastrukturin Umsetzung
E20aAbschaffung “Vertikaler Finanzausgleich” bei erhöhtem einheitl. Modell-Anteilin Umsetzung
E21Beibehaltung des Standard-Sozialindikators “Sozialer Status”umgesetzt
E22Prüfung der Reduzierung der Fach-Indikatorenin Umsetzung
E23Überprüfung Auswirkung von Planmengenmodellen auf das Angebot (Ist-Mengen)in Umsetzung
E24Regelmäßige Überprüfung Planmengenmodelle der übrigen Verwaltungsproduktenoch nicht geprüft
E27Schärfung der Qualitätsdefinitionen (Glossar)noch nicht bearbeitet
E29Ergebnisse gesamtstädtischen Zielvereinbarungen in Regelfinanzierung übersetzenumgesetzt
Handlungsfeld F: Innerbezirkliche Finanz- und Ressourcensteuerung
F1Einführung einheitliche „Phase 3-Software” i. R. d. GPM für die SE Finin Vorbereitung
F2Berechnungspflicht eines KLR-basierten Eckwertebudgets („Phase 3″) für alle Bezirkenoch nicht bearbeitet
F7Organisat. Stärkung der SE Finanzen sowie ihrer Informations- und Auskunftsrechteumgesetzt
F10Aufbau eines Finanz-Cockpit/Dashboardsin Vorbereitung
F11Sicherstellung breit aufgestelltes Finanzcontrolling/ Kompetenzausbildungin Vorbereitung

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