Bits & Berlin – Newsletter – 9/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
kaum ist die Sommerpause vorbei, hat Berlin den schwersten Cyberangriff seiner Geschichte zu verkraften – und die aktuelle Ausgabe von bits & Berlin nimmt genau das in den Blick: den ungenügenden Umgang des Schwarz-Roten Senats mit der Attacke und die fehlenden Fortschritte bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung.
Dazu geht es um die gescheiterte Zentralisierung der Berliner IKT-Infrastruktur und das Preis-Benchmarking des ITDZ, die seit Jahren verschleppte Einführung von Low-Code, die fehlende Kennzeichnung nachhaltiger Hardware im ITDZ-Webshop und die Frage, warum ALLRIS Bürger*innen den einfachen Zugang über Suchmaschinen verwehrt.
Was es aus unserer Sicht jetzt braucht, steht nicht zufällig auch in unserem Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl: klare Zuständigkeiten zwischen Digitalisierungsverwaltung, Senat und ITDZ, damit Betrieb, Sicherheit, Support und Beschaffung endlich einheitlich gesteuert werden, statt in gewachsenen Insellösungen zu versanden. Dazu ein verbindlicher, flächendeckender Ausbau der E-Akte – und der Grundsatz „Public Money, Public Code“: Was mit öffentlichen Mitteln entwickelt wird, soll grundsätzlich offen zugänglich sein. Genau diese Bausteine – zentrale Steuerung, Open Source, digitale Aktenführung – sind es, die eine unabhängige Expertinnengruppe nach dem Cyberangriff nun zügig ausarbeiten sollte.
Zwei positive Nachrichten gibt es aber auch vom Senat: Der Aufgabenkatalog wurde nun veröffentlicht und die Bezirksregionenprofile werden modernisiert und künftig als Dashboard veröffentlicht.
Viel Spaß beim Lesen und am 20. September 2026 Bündnis 90/Die Grünen mit der Zweitstimme wählen. 🙂
Nach dem größten Cyberangriff auf Berlin: Transparenz schaffen, aufklären und IKT neu ordnen
Im August 2026 wurde die Berliner Verwaltung Opfer des bisher schlimmsten Cyberangriffs ihrer Geschichte. In Anbetracht der globalen sicherheitspolitischen Lage bedarf es dringend politischer Konsequenzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daher mit einem dringlichen Antrag Handlungsvorschläge ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 19/3519). Nur auf eine neue Regierung nach den Wahlen zu warten, ist zu wenig!
Im Zentrum unseres Antrags steht die Forderung nach einer unabhängigen Expertinnengruppe, die der Senat spätestens bis zum 1. Oktober 2026 einsetzen muss. Ihr Auftrag: ein tragfähiger Vorschlag zur Überarbeitung der Berliner IKT-Architektur – inklusive einer kritischen Prüfung des bestehenden E-Government-Gesetzes und einer Neudefinition der Rolle des ITDZ. Dabei ist uns wichtig, dass die Gruppe breit aufgestellt ist: Neben den IT-Verantwortlichen aus Bezirken, Senatsverwaltungen und Landesämtern sollen auch externe Sachverständige aus Wissenschaft und anderen Ländern oder Kommunen mit erfolgreicher IT-Konsolidierung sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen im Bereich IT-Sicherheit eingebunden werden – um Betriebsblindheit zu vermeiden. Bis zum 9. November 2026 soll ein erster Zwischenbericht vorliegen, der finale Vorschlag zur IKT-Architektur bis Ende des Jahres.
Hintergrund: Am 13.08.2026 wurden ungewöhnliche Aktivitäten im Berliner Landesnetz festgestellt, am 14.08.2026 die beiden Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) vom Internet und dem Landesnetz getrennt, um den, wie sich in den folgenden Tagen zeigt, größten Cyberangriff in der Berliner Geschichte zu isolieren.
Am 28.08.2026 informierte der Senat die Öffentlichkeit darüber, dass er durch die Ransomware-Gruppe Rhysida erpresst wird und Daten veröffentlicht werden könnten. Doch ein Plan, wie man mit dieser Gefahr umgeht, wie man Betroffene schützt und warnt, wie Sicherheit besser organisiert und die IT des Landes gebündelt werden könnte, wurde in dieser Zeit nicht erarbeitet. Die Woche verstrich ohne angemessene Vorkehrungen.
Am Freitag, den 4. September, erfolgte dann die absehbare Katastrophe: Über 5 Terabyte Daten aus den betroffenen Senatsverwaltungen wurden veröffentlicht. Persönliche Dokumente wie Ausweiskopien, Ordnungswidrigkeitsverfahren, E‑Mail-Archive, Notfallpläne und vor allem Zugangsdaten, die im Klartext auf den Fileservern der Verwaltung gespeichert waren, stehen offen im Internet. Im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am darauffolgenden Montag zeigt sich, wie unvorbereitet der Senat darauf war. Eine Kontaktstelle für betroffene Mitarbeiter*innen und Bürger*innen? Fehlanzeige. Übersicht aller abgeflossenen Daten? Nein, die Analyse wird noch Wochen dauern. Flächendeckende Einführung von Zwei-Faktoren-Authentifizierung? Bei der aktuellen Infrastruktur nicht möglich. Bei 21 Fachverfahren sei sogar das Passwort im Quellcode festgeschrieben und könnte nicht so einfach geändert werden. Erste Maßnahmen gab es nur in Form von neuen Vorgaben für Passwörter.
Was es darüber hinaus braucht, ist ein einfaches Prüfverfahren, mit dem Betroffene sehen können, ob ihre Daten im Netz stehen.
Nach dem Hack: Berlin muss seine IT zentral organisieren
Im September 2025 gab der Senat bekannt, er gibt die gesamtstädtische Steuerung der Standardisierung der Berliner IT (OneIT@Berlin) aus der Hand…und das nach neun Jahren E-Government-Gesetz (EGovG Bln). Statt einer konsequenten politischen Steuerung werden die einzelnen Verwaltungen sowie das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) mit der Verantwortung allein gelassen. Zwei neue Berichte zeigen, wie weit der Senat mit dem neuen Vorgehen gekommen ist (Rote Nr. 2734 A und Rote Nr. 2630 A).
Eine vollständige Migration ist bisher nur von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten erreicht worden. Die Mehrheit der Verwaltungsstandorte der Bezirke hat den Status „In Planung“ (etwa 230), allerdings wird auch die Mehrheit (etwa 210) die Migration nach aktuellem Planungsstand nicht bis Ende des Doppelhaushaltes 26/27 abschließen. Damit ist klar: verzögert sich die Migration der sicherheitskritischen IKT‑Infrastruktur weiter. Ein fatales Signal angesichts der notwendigen Digitalisierung der Verwaltung und der Bedrohungslage in Sachen IT-Sicherheit in Berlin.
Open Source auf dem Papier, Lock-in in der Praxis: Berlins Softwarebeschaffung im Realitätscheck
Wie abhängig ist Berlin von teuren Softwarekonzernen? Meine Anfrage an den Senat zeigt: Eine Open-Source-Strategie gibt es, die IKT-Architekturrichtlinie 2.0 auch, selbst die EuGH-Rechtsprechung zu Lock-in-Effekten ist bekannt – nur umgesetzt wird davon kaum etwas (Drucksache 19/26869). Dies macht wieder einmal deutlich: Es braucht verbindliche Ziele, sonst tut sich nichts. Mein Vorschlag: Bis 2035 soll die gesamte Software der Berliner Verwaltung Open Source sein.
Die Zahlen konkret: 2025 und 2026 wurden nur 16 Open-Source-Lösungen beschafft – bei 446 proprietären Beschaffungen. Besonders eklatant: Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) setzte 2025 auf 200 proprietäre Lösungen bei nur zwei Open-Source-Alternativen. Auch die Bezirke bleiben fast ausnahmslos bei Closed-Source.
Was kostet der Berlin-PC? IKT-Benchmarking des ITDZ 2025
Jährlich muss Berlin ein sogenanntes IKT-Benchmarking durchführen. Damit soll gesichert werden, dass der eigene IT‑Dienstleister (ITDZ) Berlin marktübliche Preise anbietet. Denn die Berliner Verwaltung hat eine Abnahmepflicht vom ITDZ. Der Bericht für 2025 liegt nun vor (Rote Nr. 3026). Bei der Untersuchung wurde der IKT‑Arbeitsplatz mit den vier Modulen Berlin-PC, LAN, Telefon und Drucken untersucht. Der Dienstleister BBX-Consulting ist für 2025 zum Schluss gekommen, dass die Bepreisung im „gesunden Bereich“ ist. Ein Beispiel des Vergleichs sind kostenintensive Servicekosten (Rote Nr. 3026, S.10):
Bezirke vs. Senat: Wie ernst nimmt der Senat die IT-Probleme der Verwaltung?
In der Debatte zum Haushalt 2026/2027 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bezirke gefragt: „Welche fünf IT-Fachverfahren müssen aus Sicht der Bezirke mit der höchsten Dringlichkeit weiterentwickelt werden, weil sie zum Beispiel durch Medienbrüche ineffizient sind oder dezentral nur teurer zu beschaffen wären?” Die Bezirke beantworteten (BezPHPW 0393, S. 13) mit einer ganzen Liste, die zeigt: Der Senat lässt die Bezirke bei der Digitalisierung der Software im Stich.
Drei Jahre, keine Plattform: Der Senat kommt bei Low-Code nicht voran
Während mittels generativer KI ganze Anwendungen in wenigen Tagen entwickelt werden, schafft der Senat es seit drei Jahren nicht, eine einheitliche Low-Code-Plattform einzuführen. Trotz der Beteiligung an einer interföderalen Ausschreibung verschläft der Senat, seinen Verwaltungsmitarbeiter*innen ein Tool an die Hand zu geben, um schnell kleine Lösungen zu entwickeln, die Probleme lösen und Prozesse automatisieren können. Ein neuer Bericht im Haushaltsausschuss (rote Nr. 2655 AD) zeigt, dass trotz einer gemeinsamen Ausschreibung mit dem Bund immer noch nicht feststeht, welche Low-Code-Plattformen eingesetzt werden sollen. Von drei Plattformen hat sich der Senat nicht einmal auf die erste verständigt.
Kennzeichnung von nachhaltiger IT im Webshop des ITDZ erst ab 2027
Wie wir Hardware und Software einsetzen, hat einen signifikanten Einfluss auf unsere Umwelt. So teilte die Deutsche Umwelthilfe im September 2025 mit, dass „Deutschland hat mit 29 Prozent im Jahr 2023 zum sechsten Mal in Folge das gesetzliche Sammelziel für Elektroaltgeräte von 65 Prozent krachend verfehlt.“ Als Abgeordneter des Landes Berlin frage ich mich regelmäßig, welchen Beitrag die Berliner Verwaltung leisten kann.
Setzt sie auf eine nachhaltige IT-Beschaffung und einen effizienten Einsatz von Rohstoffen ihrer Hardware? Ein aktueller Bericht zeigt (Rote Nr. 0438): Vereinzelt tauchen in den Produktbeschreibungen des ITDZ-Webshops bereits Umweltsiegel wie der Blaue Engel oder die Monitoring-Organisation Electronics Watch auf. Eine systematische Kennzeichnung oder eine Filterfunktion nach Nachhaltigkeitskriterien gibt es jedoch nicht.
Suchmaschinenverbot: ALLRIS verbietet Zugriff auf BVV-Dokumente
Im Gegensatz zum parlamentarischen Dokumentationssystem (Pardok) des Abgeordnetenhauses unterbindet das Gremieninformationssystem (ALLRIS) der Bezirke die Durchsuchung durch Suchmaschinen. Wer Informationen zu einzelnen Sitzungen sucht, muss direkt in den Sitzungsdokumenten der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) nachschauen und dafür oft mehrere Bezirke einzeln durchsuchen. Das betrifft auch den Zugriff durch generative KI. Ich habe den Senat gefragt, warum die „robots.txt“ diesen Zugriff unterbindet (Drucksache 19/26786).
Laut Senat soll dies Massenzugriffe verhindern und eine Überlastung der Systeme vermeiden. Dabei wäre der Vorteil eines offenen Zugriffs über Suchmaschinen und KI-Bots (also über die reguläre robots.txt-Freigabe) vor allem die niedrigschwelligen Auffindbarkeit: Bürgerinnen und Bürger könnten einfach über Suchmaschinen oder eine KI-Anfrage nach einem Thema suchen und würden direkt zu den relevanten Sitzungsdokumenten geführt – bezirksübergreifend und ohne technisches Vorwissen.
Auch das geplante Update auf ALLRIS 4 ändert daran nichts: Die robots.txt bleibt unverändert. Immerhin erhält mit dem Update auf ALLRIS 4 auch der letzte Bezirk, Spandau, eine Open-Data-Schnittstelle (OParl). Die Aktualisierung von ALLRIS wäre die Chance gewesen, hier größer nachzubessern – eine Chance, die der Senat bislang nicht nutzt.
Der Aufgabenkatalog ist online – jetzt beginnt die eigentliche Arbeit
Seit August 2026 lässt sich online nachschauen, welche Berliner Behörde für welche Aufgabe zuständig ist. Der Senat hat den neuen Zuständigkeitskatalog als durchsuchbare Datenbank freigeschaltet. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt eines der aufwendigsten Verwaltungsprojekte, das Berlin je angestoßen hat – denn die eigentliche Aufgabenkritik steht noch aus. Ein guter Anlass, den Weg dorthin nachzuzeichnen.
10 Jahre E-Government-Gesetz und immer noch keine fertige E-Akte
Seit Jahren wartet Berlin auf den Regelbetriebs der elektronischen Akte (E-Akte) – eines der zentralen IT-Großprojekte der Verwaltung. Meine Anfrage zeigt: Die Abnahme ist weiter nur “unter Vorbehalt” erfolgt (Drucksache 19/26624). 30 sogenannte “leichte Mängel” sowie eine noch offene Anforderung im Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR müssen erst noch durch den Hersteller Materna SE behoben werden. Ein Zeitplan für den eigentlichen Regelbetrieb steht damit weiterhin nicht fest – lediglich, dass im dritten Quartal 2026 die entsprechenden Gremien einberufen werden sollen.
Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin
Bürokratieabbau, digitale Verfahren, „Once-Only“-Prinzip: Hinter der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern steckt ein Paket von mehr als 200 Einzelmaßnahmen, das Bund und Länder am 4. Dezember 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. Auf meine schriftliche Anfrage (Drucksache 19/26678) zum Umsetzungsstand in Berlin antwortet der Senat bei mehreren Maßnahmen ausweichend: Bei der elektronischen Verkündung als Regelfall und bei den Genehmigungsfiktionen heißt es lediglich, die „nötigen Schritte“ würden noch „geprüft“ – mit Verweis auf das Lieferdatum Ende 2026. Auch für den Wechsel auf die gemeinsame Bund-Länder-E-Rechnungsplattform gibt es trotz feststehender Zielplattform noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.
Deutschland-App: KI-Assistenz ohne Verwaltungsleistungen aus Berlin?
Die Deutschland-App soll perspektivisch der zentrale digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen werden – ein “One-Stop-Shop”, über den Bürger*innen Anträge stellen können, ohne sich durch unterschiedliche Portale und Formulare kämpfen zu müssen. Entwickelt wird sie unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) als Teil des sogenannten Deutschland-Stacks, der als technisches Fundament für die digitale Verwaltung dienen soll. Ich habe mal beim Senat gefragt, wie weit die Anbindung an die Berliner Verwaltung ist. Denn ein zentraler Zugang erfordert Schnittstellen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Länder und Kommunen. Die Antwort zeigt: Für Berlin bleibt die App vorerst ein theoretisches Konstrukt (Drucksache 19/26619).
Bezirksregionenprofile – bald automatisch als Dashboard im Internet
Bezirksregionenprofile sind eine zentrale Grundlage der Berliner Sozialraumorientierung: Sie beschreiben für jede Bezirksregion die demografische, soziale, bauliche und infrastrukturelle Entwicklung und schaffen damit eine gemeinsame, berlinweit abgestimmte Arbeitsgrundlage für Verwaltung, Politik und Bewohnerinnen und Bewohner. Bislang werden sie in allen zwölf Bezirken einzeln und weitgehend manuell erstellt – mit erheblichem Aufwand für die zuständigen Datenkoordinationen.
Das soll sich nun ändern: Der Senat bestätigt, dass die erste Ausbaustufe eines digitalen Dashboards für die Bezirksregionenprofile aktuell in der finalen Abstimmung ist. Die Veröffentlichung ist für Ende 2026 geplant – dann sollen die Profile transparent und online einsehbar sein, statt wie bisher mühsam zusammengetragen und verstreut auf einzelnen Bezirksseiten zu liegen (Drucksache 19/26594).
Umsetzung des Konnexitätsgesetzes
Der Senat muss halbjährlich zur Umsetzung des Konnexitätsausführungsgesetzes (KonnexAG) berichten. Sie ist Bestandteil des Verwaltungsreform-Implementierungsprojekts des Senats (VIP). Aus dem aktuellen Bericht geht hervor, dass zwei Unterarbeitsgruppen gegründet, die bis Januar 2027 arbeiten. Ziel ist der Erlass von Verwaltungsvorschriften (Rote Nr. 2695 A). Die KonnexAG geht zurück auf die Verfassungsänderung und das Landesorganisationsgesetz (LOG), welches 2025 beschlossen wurde.
Im „UAP Ausführungsvorschrift“ geht es dabei vorrangig darum, die verfahrensmäßig erforderlichen Ausführungsnotwendigkeiten zu bestimmen und zu konkretisieren sowie Schnittstellen zu anderen Arbeitspaketen des VIP zu identifizieren.
Das „UAP Kostenfolgeabschätzung/Kalkulationsschema“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit § 3 KonnexAG und den daraus zu entwickelnden einheitlichen Kalkulationsgrundlagen und -vorgehensweisen. Zur Erweiterung der fachlichen Expertise ist der Rechnungshof von Berlin an diesem UAP beteiligt.
Aufbau Landesverzeichnisdienst erneut verschoben
Es dauert mal wieder länger. Bisherige Planungen sagen im Juni 2026 den Start der Pilotmigration vor. Ein neuer Bericht zeigt jedoch: Vor dem ersten Halbjahr 2027 wird in Sachen Landesverzeichnisdienst (BezPHPW 0275 C) nichts passieren. Das liegt an ITDZ‑internen “Umpriorisierungen in Abwägung zur Priorisierung der Migration von HKR (Fachverfahren für Zahlungen und Rechnungswesen)”. Einen genauen Plan für den Landesverzeichnisdienst gibt es ebenfalls nicht, da die Behörden „pro-aktiv“ auf das ITDZ zur Migration zugehen sollen.
Und sonst so?
- Catrin Wahlen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat sich beim Senat nach der Digitale Barrierefreiheit in der Verwaltung mit summ ai: Erfahrungen, Rückmeldungen und weitere Schritte erkundigt (Drucksache 19/26 570). Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen summ ai, bis zum Jahr 2028 weiter befähigt werden.
- Die digitale Identität kommt, doch wie kommen die Bürger*innen damit klar? Welche Grundlagen braucht es für ein Gelingen? Dazu hat NeXT e.V. einige Handlungsempfehlungen aufgeschrieben im Impulspapier Digitale Identitäten im Alltag.
Kommende Termine
20.09.2026 » Wahlen Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung
28.09.2026 » Sondersitzung Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz | Livestream
8.10.2026 » A11Y Verwaltungswerkstatt – Digitale Barrierefreiheit gemeinsam gestalten | Anmeldung
13.–15.10.2026 » Smart Country Convention, Berlin | Anmeldung
19.–30.10.2026 » Herbstferien
29.10.2026 » Plenum & konstituierende Sitzung | Livestream

