Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bleibt der Regionalhalt in Springpfuhl auf der Strecke?

Das Bekenntnis zur Planung der Nahverkehrstagengte war immer mit der Erwartung verbinden, als ersten Schritt einen Regionalhalt in Springpfuhl zu schaffen. Bisher galt: einen zweiten Bahnsteig braucht es in jedem Fall. Dieser kann schon gebaut werden, damit die heute dort vorbeifahrenden Regionalzüge halten können. Damit würde eines der einwohnerstärksten östlichen Wohngebiete eine umsteigefreie Bahnverbindung von Bernau über Lichtenberg, Ostkreuz, Schöneweide in Richtung BBI erhalten. Klar ist seit langem: “es existieren jedoch dafür Trassenfreihaltungen. Grundsätzlich wäre ein Regionalbahnsteig am S-Bahnhof Springpfuhl, insbesondere zur Anbindung des Flughafens, zur Erschließung der Großwohngebiete Marzahn – Hellersdorf wichtig.”

Auf meine Anfrage zum Stand der Planungen für die Nahverkehrstagengte scheint sich der Senat nun von dem Ziel zu verabschieden: “Mit der Entscheidung des Berliner Senats, die Planungen der NVT Süd für eine S-Bahnlösung fortzusetzen, würde ein Regionalverkehrshalt die S-Bahnplanungen konterkarieren” (Drucksache 19/24719). So richtig nachvollziehbar ist das nicht. Ein neuer Bahnsteig der erstmal für den Regionalhalt genutzt wird, kann später ja S-Bahnsteig werden. Denn eine Realisierung der Nahverkehrstagengte erscheint kurzfristig nicht möglich. Und selbst wenn der Regionalhalt nur 5-10 Jahre bliebe, wäre es eine Verbesserung für die Menschen in Marzahn.

Der nächste Schritt in Sachen Nahverkehrstangente ist die Wirtschaftlichkeits­betrachtung. Hierzu heißt es nur: “Die Erstabschätzung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit befindet sich kurz vor dem Abschluss. Bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit werde dein Senatsbeschluss im ersten Halbjahr 2026 angestrebt.” Erst danach kann das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden. Danach soll ein Beschluss des Lenkungskreises i2030 zur Aufnahme der Maßnahme in das i2030-Teilprojekt zur Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes folgen.

Frage 1. Wann ist mit einem Ergebnis für die in Mai 2025 begonnene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur NVT Süd zu rechnen? Falls bereits Ergebnisse vorliegen, wie lauten diese? Wann sollen die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeits betrachtung veröffentlicht werden?

Die Erstabschätzung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit befindet sich kurz vor dem Abschluss.

Frage 2. Welche Kosten lassen sich in welcher Höhe den notwendigen Umplanungen zuordnen, die zur Anpassung der Trassierung der NVT an die Planungen der TVO notwendig werden?

Die Trassierungsstudie zur technischen Machbarkeit der Realisierung der Nahverkehrstangente Süd (NVT Süd) wurde unter Berücksichtigung der sich im Planfeststellungsverfahren befindlichen Planungen (bzw. Unterlagen) für die TVO erstellt. Demzufolge sind aus aktueller Sicht keine Umplanungen notwendig.

Frage 3. Welche konkreten Planungsschritte sind für das Jahr 2026 geplant? Ist mit einem Beginn des Planfeststellungsverfahrens vor der nächsten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauses im September 2026 zu rechnen?
Frage 4. Wie ist der Stand der Gespräche zur Aufnahme des Projektes in 2030?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit wird ein Senatsbeschluss im ersten Halbjahr 2026 angestrebt. Danach soll ein Beschluss des Lenkungskreises i2030 zur Aufnahme der Maßnahme in das i2030-Teilprojekt zur Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung des SBahnnetzes folgen. Damit können die anstehenden Planungsschritte der weiteren Leistungsphasen (Lph) 2ff. gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschleunigter und in Abstimmung mit den übrigen S-Bahnmaßnahmen durchgeführt werden. Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist wegen der ausstehenden Planungsschritte (Lph 2-4) nicht bis September 2026 zu realisieren.

Frage 5. Welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten kommen zum aktuellen Zeitpunkt für die Planung und Realisierung in Frage und welche zeitlichen Vorgaben gäbe es dafür jeweils?

Die folgenden Planungsschritte gemäß HOAI Lph 2-4 sind aus dem Haushalt des Landes Berlin Kapitel 0730 Titel 54220 und 68235 zu realisieren. Die Durchführung einer Vorplanung (Lph 2 HOAI) für ein Schienenprojekt ist abhängig vom Projektumfang und wird mit der DB InfraGO AG abgestimmt. Deshalb kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getätigt werden. Mit Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens und einem dann erfolgten abschließenden Nachweis der Wirtschaftlichkeit kann eine Beantragung der Förderung des Vorhabens nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beim Bundesministerium für Verkehr erfolgen.

Frage 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat im Vorgriff auf die Realisierung am Bahnhof Springpfuhl einen Regionalhalt zu bauen und dabei auch die bekannten Mängel rund um den S-Bahnhof Springpfuhl zu anzugehen (u.a. Dachsanierung und regelmäßiger Ausfall des Aufzuges)?

Die Realisierung eines Regionalverkehrshalts am Bahnhof Springpfuhl war stets mit der Realisierung der NVT Süd als Regionalverkehrslösung verbunden. Mit der Entscheidung des Berliner Senats, die Planungen der NVT Süd für eine S-Bahnlösung fortzusetzen, würde ein Regionalverkehrshalt die S-Bahnplanungen konterkarieren. Dies ist u.a. mit den vorhandenen Flächenkapazitäten zu begründen. Unabhängig davon soll der S-Bahnhof Springpfuhl im Rahmen des „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin“ in den kommenden Jahren durch die DB InfraGO AG grundhaft saniert werden und dabei unter anderem ein neues Bahnsteigdach erhalten.

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