Bürgerhaus für Mahlsdorf-Süd: Weiterhin keine Lösung in Sicht
Bereits seit mehreren Jahren fordern Bürgerinnen und Bürger in Mahlsdorf-Süd ein eigenes Bürgerhaus. Ein Treffpunkt für Jugendweihen, Kulturveranstaltungen, Vereine, soziale Begegnungen oder Familienfeiern fehlt im Stadtteil nach wie vor – und eine Lösung rückt nicht näher. Wie aus einer aktuellen Anfrage meiner Kollegin Chantal Münster hervorgeht, ist weiterhin keine konkrete Lösung in Sicht.
Die Anfrage zielte auf die mögliche Nachnutzung der Schulcontainer auf dem Lehnitzplatz ab – einem Ausweichstandort der Kiekemal-Grundschule. Doch die Schulcontainer werden bis mindestens 2030 benötigt. Trotz der Inbetriebnahme der neuen Grundschule an der Elsenstraße besteht bei der Kiekemal-Grundschule nach wie vor eine Überbelegung. Selbst nach dem Ende der Schulnutzung wäre eine Umwidmung der Container zu einem Bürgerhaus kaum realistisch. Die Berliner Wasserbetriebe planen dort mittelfristig den Bau eines Regenrückhaltebeckens – konkrete Planungen sind dem Bezirksamt allerdings noch nicht bekannt.
Eine Umsetzung der Container auf das Parler Feld – dem ursprünglich angedachten zentralen Standort für das Bürgerhaus – scheitert an mehreren Problemen: Die Fläche befindet sich in privatem Eigentum und ist medientechnisch nicht erschlossen. Dasselbe gilt für zwei Flurstücke der Berliner Immobilienmanagement GmbH im Plangebiet, die für die Daseinsvorsorge vorgesehen sind.
Bleibt noch die Entwicklung der Bibliothek zu einem kleinen Bürgerhaus. Für einen Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Roller-Marktes wurden dem Bezirk bereits 2020 erste Entwürfe vorgelegt. Bei allen bisherigen Varianten ist der Erhalt der Stadtteilbibliothek gesichert, und der Bezirk plant mit einer deutlichen Erweiterung – von derzeit 260 m² auf mindestens 600 m² Publikumsfläche. Das erfüllt vielleicht nicht alle Wünsche – aber lieber ein Stück Bürgerhaus als weiter gar keins.
Frage 1: Wie lange plant das Bezirksamt, den Ausweichstandort der Kiekemal-Grundschule auf dem Lehnitzplatz weiter zu betreiben?
Trotz der Inbetriebnahme der Grundschule Elsenstraße (10G37) besteht nach wie vor eine Überbelegung der Kiekemal-Grundschule (10G32). Diese Überbelegung resultiert aus der hohen Schüleranzahl in den oberen Klassenstufen. Erst der schrittweise Wechsel der Schüler in weiterführende Schulen nach Abschluss der 6. Klasse wird hier zu einer Entlastung führen. Weiterhin gibt es für die Belegung der Schulanfängerklassen eine große Anzahl an Geschwisterkindern von bisherigen Schülern der Kiekemal-Grundschule. Diese Geschwisterkinder haben trotz des veränderten Zuschnitts der Einschulungsbereiche der beiden Grundschulen einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die Kiekemal-Grundschule und bewirken auch die weiterhin noch bestehende Überbelegung. Daher ist geplant, die Container an der Bütower Straße bis mindestens 2030 durch die Kiekemal-Grundschule nutzen zu lassen.
Frage 2: Wie bewertet das Bezirksamt die Option, die Container nach ihrer Nutzung für die Grundschule, dem Bürgerverein Mahlsdorf-Süd e. V. sowie weiteren Vereinen aus Mahlsdorf-Süd als Übergangslösung für ein Bürgerhaus zur Verfügung zu stellen?
Derzeit ist geplant, die Container auch weiter schulisch zu nutzen. Der bauliche / technische Zustand der Container nach der Schulnutzung (derzeit bis min. 2030 geplant) kann heute nicht eingeschätzt werden und daher keine Aussage getroffen werden, ob eine Weiternutzung für andere Zwecke möglich ist.
Grundsätzlich ist die Nutzungsänderung der Schulcontainer für (auch ein provisorisches) Bürgerhaus baugenehmigungsbedürftig.
Die Nutzungsänderung bedarf zunächst der planungsrechtlichen Zustimmung, was im Vorfeld abzuklären wäre und standortgebunden ist.
Frage 3: Könnten die Container bei einer Nutzung als Bürgerhaus weiterhin auf dem Lehnitzplatz verbleiben?
Derzeit besteht eine Genehmigung für die Nutzung für schulische Zwecke an diesem Standort bis Januar 2031. Dauerhaft können die Container nicht verbleiben. Auf dem Lehnitzplatz ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Konkrete Planungen der Berliner Wasserbetriebe sind im Bezirksamt (Stadtentwicklungsamt) nicht bekannt.
Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, die Container auf das Parler Feld – dem geplanten Standort für das Bürgerhaus – umzusetzen?
Der für das Bürgerhaus geplante zentrale Standort liegt auf Flächen in privatem Eigentum und ist medientechnisch nicht erschlossen. Die fehlende medientechnische Erschließung trifft auch auf die im Plangebiet liegenden zwei Flurstücke im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH zu, die für die Daseinsvorsorge geclustert sind.
Aufgrund der Lage im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch sind darüber hinaus Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erwarten. Diese sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren (§ 13 BNatSchG). Zusätzlich ist auf das Vorkommen von Trockenrasenbiotopen im Plangebiet zu verweisen, die nach § 30 BNatSchG und § 28 Naturschutzgesetz Berlin geschützt sind. Die Beeinträchtigung der Trockenrasenbiotope und der 14 festgestellten Brutvogelarten wäre zu prüfen und ggf. durch vorgezogene Maßnahmen (z.B. für die Feldlerchenbrutreviere auf dem Barnimhang) auszugleichen.
