Der Aufgabenkatalog ist online – jetzt beginnt die eigentliche Arbeit
Seit August 2026 lässt sich online nachschauen, welche Berliner Behörde für welche Aufgabe zuständig ist. Der Senat hat den neuen Zuständigkeitskatalog als durchsuchbare Datenbank freigeschaltet. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt eines der aufwendigsten Verwaltungsprojekte, das Berlin je angestoßen hat – denn die eigentliche Aufgabenkritik steht noch aus. Ein guter Anlass, den Weg dorthin nachzuzeichnen.
Schon im Dezember 2022 forderte Bündnis 90/Die Grünen mit dem Papier „Update – ein neues Fundament für eine funktionierende Stadt” eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung. Berlin wusste schlicht nicht vollständig, welche Aufgaben es zu erledigen hat und wer dafür zuständig ist – Folge war das notorische Behörden-Ping-Pong zwischen Senat und Bezirken.
Mit dem neuen Landesorganisationsgesetz (LOG) und einer Verfassungsänderung (Drucksachen 19/2352 und 19/2353) legte eine “Koalition” aus CDU, SPD, Grünen und Linken die rechtliche Grundlage: Ablösung des alten Zuständigkeitsgesetzes (AZG), gestärkte Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken, Konnexitätsprinzip – wer bestellt, bezahlt. Im Juni 2025 beschlossen, trat das LOG am 1. Januar 2026 in Kraft.
Parallel lief die Fleißarbeit: die vollständige Erhebung aller Verwaltungsaufgaben. Im Herbst 2025 waren rund 1.643 Aufgaben erfasst, davon 58 ungeklärte Fälle – Aufgaben, bei denen selbst die Verwaltung nicht wusste, wer zuständig ist. Am Ende identifizierte der Senat rund 4.500 Einzelaufgaben, verdichtet auf etwa 2.200 klar definierte Aufgaben – die erste vollständige Aufgabenerfassung eines deutschen Bundeslandes. Am 2. Juni 2026 beschloss der Senat die dazugehörige Zuständigkeitsverordnung (ZustV) – eine bundesweite Pionierleistung.
Mit dem 11. August 2026 ist der Katalog als öffentlich zugängliche, durchsuchbare und maschinenlesbare Datenbank verfügbar – wie es § 14 Absatz 1 LOG BE vorschreibt. Bürger*innen können nachschauen, wer zuständig ist, Verwaltungsbeschäftigte leichter nach Rechtsgrundlagen suchen. Bei neuen oder geänderten Aufgaben muss die zuständige Senatsverwaltung den Katalog künftig unverzüglich aktualisieren – der Katalog soll also ein lebendes Abbild der Verwaltung bleiben.
Der Katalog ist die Grundlage, nicht das Ziel
Bei aller Freude über den Meilenstein bleibt die wichtigste Frage offen: Was folgt aus der Transparenz? Jetzt muss die Aufgabenkritik folgen: die ehrliche Prüfung, welche Aufgaben angesichts von Personalmangel künftig entfallen, gebündelt oder anders organisiert werden können. Dazu wäre es klug die Stadtgesellschaft einzubeziehen – denn der Transformationsprozess betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch alle, die mit ihr zusammenarbeiten. Der Zuständigkeitskatalog ist ein Etappensieg auf einem langen Weg – von der ersten Forderung 2022 über das Gesetz 2025 bis zur online einsehbaren Datenbank 2026. Ob daraus eine schlankere, bürgernahere Verwaltung wird, entscheidet die nächste Phase: die Aufgabenkritik.
