Deutschland-App: KI-Assistenz ohne Verwaltungsleistungen aus Berlin?
Die Deutschland-App soll perspektivisch der zentrale digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen werden – ein “One-Stop-Shop”, über den Bürger*innen Anträge stellen können, ohne sich durch unterschiedliche Portale und Formulare kämpfen zu müssen. Entwickelt wird sie unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) als Teil des sogenannten Deutschland-Stacks, der als technisches Fundament für die digitale Verwaltung dienen soll. Ich habe mal beim Senat gefragt, wie weit die Anbindung an die Berliner Verwaltung ist. Denn ein zentraler Zugang erfordert Schnittstellen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Länder und Kommunen. Die Antwort zeigt: Für Berlin bleibt die App vorerst ein theoretisches Konstrukt (Drucksache 19/26619).
Der Prototyp wird zwar bereits getestet, doch welche Berliner Verwaltungsdienstleistungen überhaupt kompatibel sind, kann der Senat noch nicht sagen: Eine Analyse der genutzten Fachverfahren sei aufgrund der laufenden Entwicklung noch nicht möglich. Auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Übermittlung der Anträge in die Fachverfahren des ITDZ sind nicht definiert. Ohne diese Grundlagen droht die App – zumindest aus Berliner Sicht – zu einem weiteren isolierten Digitalisierungsprojekt zu werden, das an den Realitäten der Landes- und Kommunalverwaltung vorbeigeht.
Ob die Deutschland-App funktioniert, wird sich bei den Praxistests mit bereits festgelegten Pilotkommunen zeigen. Wer das sein wird und ob sich der Senat überhaupt darum bemüht, dass Berlin dazugehört, lässt die Antwort offen. Es zeigt: Statt sich aktiv in ein Projekt einzubringen, das absehbar zur zentralen Schnittstelle zwischen Bürger*innen und Verwaltung werden soll, wartet Berlin offenbar ab, was der Bund liefert – und überlässt anderen Kommunen die Rolle als Vorreiter. Wer nicht einmal analysiert, welche eigenen Fachverfahren überhaupt anschlussfähig wären, hat seinen Job nicht verstanden. Für eine Stadt, die sich gerne als digitale Hauptstadt inszeniert, ist das ein Armutszeugnis für den Anspruch, Verwaltung in Berlin wirklich zu modernisieren.
1. Welche Informationen hat der Senat über die geplante Deutschland-App, die Bürger*innen mittels KI(-Agent) beim Ausfüllen von Anträgen für öffentliche Dienstleistungen unterstützen soll?
Die Deutschland-App ist als One-Stop-Shop für staatliche Leistungen angelegt, so dass unterschiedlichste Antrags-Oberflächen hinter ihr gebündelt werden können. Dafür soll die Deutschland-App auf bestehende Dienste der Behörden zugreifen. Unter Einsatz von KI werden die Eingabefelder einer Antragsstrecke semantisch im Vorfeld erfasst, so dass Anwendende nicht direkt mit der Antragsstrecke interagieren, sondern intuitiv und interaktiv mit dem Assistenten der App. Dadurch ist es möglich, nur die Daten abzufragen, die zur Konstellation der Anwendenden passen. Die Assistenz soll durch KI-Agenten verschiedene Modi unterstützen, z.B. eine vereinfachte Formular-Ansicht, einen textbasierten Dialog mittels Chatbot sowie die Eingabe mittels Spracherkennung.
In einem nächsten Schritt soll der Prototyp gemeinsam mit bereits festgelegten Pilotkommunen und einer begrenzten Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern in der Praxis getestet werden. Dabei handelt es sich noch nicht um ein fertiges Produkt.
2. Welche Verwaltungsdienstleistungen aus dem Berliner Serviceportal verfügen über die nötigen digitalen Schnittstellen, damit die Anträge aus der Deutschland-App direkt in die entsprechenden Fachverfahren zur Bearbeitung eingespeist werden können (bitte auflisten)?
Der Prototyp der Deutschland-App befindet sich gegenwärtig in der agilen Entwicklung und ein erster Proof of Concept im Test. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Entwicklung ist eine Analyse der in Berlin genutzten Fachverfahren noch nicht möglich.
3. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Fachverfahren die im ITDZ laufen, die Anträge medienbruchfrei von der Deutschland-App übermittelt bekommen können?
Aufgrund der Prototyp-Phase sind die technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht abschließend definiert. Daher lassen sich noch keine konkreten Ableitungen für im ITDZ betriebene Fachverfahren treffen.
