Die Sozialstaatskommission hat geliefert – und jetzt?
Ende Januar 2026 hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihren Abschlussbericht an Bundesministerin Bärbel Bas übergeben. In 26 Empfehlungen skizziert sie, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch werden können. Der Bericht geht in die richtige Richtung – hat aber auch Risiken und Nebenwirkungen. Und viele Fragen bleiben offen.
Die Kommission identifiziert vier zentrale Handlungsfelder: eine Neusystematisierung der Sozialleistungen mit einheitlichen Anlaufstellen, bessere Erwerbsanreize durch geringere Anrechnung von Einkommen, Rechtsvereinfachungen durch Pauschalierungen und einheitlichere Begriffe sowie eine umfassende Digitalisierung der Sozialverwaltung – inklusive eines einheitlichen Antragsportals und verstärktem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das klingt gut. Einheitliche Anlaufstellen und weniger Bürokratie sind längst überfällig. Auch bessere Erwerbsanreize sind richtig. Aber: Bei Pauschalierungen und Kürzungen steckt der Teufel im Detail. Wer vereinfacht, muss aufpassen, dass dabei nicht einzelne Gruppen schlechtergestellt werden.
In einer neuen Folge des ISÖ-Podcast „Fortschritt” vergleichen Wolfgang Strengmann-Kuhn und Michael Opielka die Empfehlungen der Kommission mit ihrem Vorschlag eines Integrierten Steuer-Transfer-Systems (ISTS) – einem Modell, das Steuern und Sozialleistungen systematisch zusammenführt.
