Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Digitale Barrierefreiheit: Gute Ansätze, fehlende Steuerung

Seit Sommer 2023 sind die Berliner Behörden offiziell selbst für die Erstellung von Gebärdensprachvideos verantwortlich. Was wie ein Schritt in Richtung Eigenständigkeit klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Rückzug des Senats aus seiner Steuerungsverantwortung. Der Prozess begann mit der Entscheidung, den Vertrag mit externen Dienstleistern auslaufen zu lassen. Doch anstatt eine strukturierte Übergabe zu organisieren, beschränkte sich der Senat auf das Bereitstellen von Vorlagen, FAQs und Schulungen. Grundlegende Fragen – wie viele Mitarbeitende betroffen sind, wie sie geschult werden und welche Erfahrungen die Behörden sammeln – bleiben unbeantwortet, wie die Antwort auf eine schriftliche Anfrage meiner Kollegin Catrin Wahlen und mir zeigt (Drucksache 19/25275).

Immerhin legt die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit die Berliner Barrierefreiheitsstandards für IKT zentral und verbindlich fest. Mit dem Berliner Style-Guide gibt es zudem ein Designsystem, das sich an gängigen Industriestandards wie den europäischen Standards für digitale Barrierefreiheit (bspw. EN 301 549) und UX-Standards (bspw. EN ISO 9241) orientiert. Seit Januar 2026 stellt sie allen Behörden der unmittelbaren Berliner Verwaltung das KI-Tool summ ai zur Übersetzung in Leichte und Einfache Sprache zur Verfügung. Für redaktionelle Belange sind die jeweiligen Fachverwaltungen zuständig. Viele Berliner Behörden nutzen zudem die landesweite Lizenz für barrierefreie PDFs – allerdings fehlen in der Auflistung die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Spandau und Marzahn-Hellersdorf.

Was zur Debatte im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz zum Antrag Service verbessern: Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit deutlich wurde, bestätigt sich hier: Was fehlt, ist eine gesamtstädtische Steuerung. Der Senat kann nicht benennen, wie viele Mitarbeiter*innen geschult werden, Evaluationen finden nicht statt – so laufen Maßnahmen und Tools ins Leere und helfen am Ende nicht den Betroffenen.

1. In der Antwort auf Frage 4 der o. g. Drucksache heißt es: „Ab Sommer 2023 übernehmen die Behörden eigenverantwortlich die Produktion und Beschaffung der Inhalte für Gebärdensprache“ (S. 5f.)
a) Wie verlief die Übergabe der Verantwortung von externen Dienstleistern zu den einzelnen Behörden? Bitte beschreiben Sie den Prozess.
b) Seit welchem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für Produktion und Inhalte allein bei den Behörden des Landes Berlin?
c) Wie viele Mitarbeitende der einzelnen Behörden sind mit Produktion und Beschaffung der Inhalte für Gebärdensprachvideos betraut? Inwieweit werden diese Mitarbeitenden geschult?
d) Welche Erfahrungen haben die einzelnen Behörden seither gesammelt?
e) Wie werden Rückmeldungen zu den Gebärdensprachvideos gesammelt?
f) Welche Rückmeldungen gab es bisher?

a) und b)

Anfang 2023 fiel die Entscheidung in der Senatskanzlei, den Vertrag zur Gebärdensprache mit regulärem Vertragsende am 26.06.2023 auslaufen zu lassen. Der Vertrag zur Leichten Sprache endete am 30.06.2024. Die Entscheidung zum Auslaufen dieses Vertrags fiel Ende 2023. Die jeweils sechs Monate vor Vertragsablauf wurden genutzt, um noch fehlende gesetzliche Texte und Videos für die Behörden zu erstellen. Die Senatskanzlei ging auf Behörden zu und kommunizierte das Vertragsende proaktiv. Die Behörden wurden aufgerufen, noch fehlende Inhalte bis zum Stichtag 17.05.2023 bzw. 07.06.2024 über die Senatskanzlei zu beauftragen. Alle Aufträge, die bis zum Stichtag eingingen, wurden fertiggestellt.

Um die Behörden über das Vertragsende hinaus zu unterstützen, erarbeitete die Senatskanzlei gemeinsam mit den externen Dienstleistern Vorlagen, die den Behörden zur weiteren Verwendung übermittelt wurden. Die Vorlagen enthielten (sofern möglich) Bilder, Layoutelemente und Textbausteine, die individuell von jeder Behörde angepasst werden konnten. Damit hatten die Behörden die Möglichkeit, Texte und Videos selbst online zu stellen bzw. als Skizze zu verwenden und durch Vergabe selbst zu beauftragen. Die Senatskanzlei hat 2023/2024 den Behörden Textbausteine für Ausschreibungen zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. FAQs zum Prozessablauf wurden parallel im Intranet veröffentlicht. Damit sind die gesetzlichen Anforderungen aus dem BIKTG eigenverantwortlich umsetzbar.

Durch Trainings, Workshops, Handreichungen und Informationen auf den Internetseiten der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit informiert die Senatskanzlei regelmäßig zu diesem Thema.

c) bis f)

Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor.

2. In der Antwort auf Frage 5 der o. g. Drucksache heißt es, die für Contentmanagementsystem (CMS) und Frontend zuständige Einheit prüfe, „ob häufig bzw. wiederkehrend auftretende redaktionell erzeugte Barrieren perspektivisch über Veränderungen im CMS oder Frontend gelöst werden können, um die Redaktionen an der Stelle zu unterstützen“ (S. 6).
a. Zu welchem Ergebnis führte die Prüfung? / b. Welche Konsequenzen hatte das Ergebnis der Prüfung? / c. Inwieweit wurden CMS und Frontend neu aufgesetzt oder weiterentwickelt? / d. Welche Änderungen auf Basis des Prüfungsergebnisses plant der Senat darüber hinaus? Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?

(Die Antworten zu a. bis d. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.)

Die für das CMS zuständige Einheit in der Senatskanzlei wertet alle Eingaben und Hinweise der Behörden sowie die Überwachungsberichte der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit auf Barrieren im Frontend der Berlin.de-Seiten aus und überprüft, ob diese redaktionell erzeugt wurden oder technisch bedingt sind. Kehren redaktionell erzeugte Barrieren häufig wieder, wird seitens der Senatskanzlei mit kommunikativen Maßnahmen reagiert, bei denen die Behörden zentral Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Web-Inhalten mit dem CMS erhalten und auf die bestehenden Schulungsangebote an der Verwaltungsakademie hingewiesen werden. Daneben führt die Senatskanzlei für Webredaktionen der unmittelbaren Verwaltung behördenübergreifende interne Workshops und Veranstaltungen zum Thema durch. Zusätzlich befähigen verschiedene Schulungsformate an der Verwaltungsakademie Webredaktionen, Inhalte barrierefrei zu veröffentlichen. Parallel wird bei häufig wiederkehrenden redaktionell erzeugten Barrieren durch die Senatskanzlei und den Dienstleister BerlinOnline geprüft, ob Änderungen in der Programmierung des CMS geeignet sind, die Redaktionen bei der Erstellung barrierefreier Inhalte zu unterstützen. So wurden bspw. Validierungen für bestimmte Inhalte im CMS hinterlegt, mit denen automatisiert geprüft wird, ob Eingaben erfolgt bzw. korrekt erfolgt sind (z.B. für Linktexte, Überschriftenhierarchien oder Alt-Texte von Bildern). Die meisten Eingabefelder in den Templates sind strukturierte Formularfelder zur eindeutigen Eingabe von geforderten Werten, bei Freitextfeldern sind die redaktionellen Möglichkeiten vorgegeben, individuelle redaktionelle Gestaltungsmöglichkeiten von Content sind stark beschränkt. Redaktionen können grundsätzlich keine Änderungen am Layout bzw. am HTML oder CSS der mit dem CMS erstellten Inhalte vornehmen.

Seit 2021 ist als Interface-Schicht für das Berlin.de-Frontend das Designsystem von Berlin.de verpflichtend zu nutzen. Dies gilt für Inhalte, die mit dem landesweiten CMS erstellt werden, sowie für alle anderen Angebote. Letztere werden als Subdomain in das Hauptstadtportal Berlin.de integriert. Alle Berlin.de-Seiten, die mit dem landesweiten CMS erstellt werden, erhalten das Layout des Designsystems automatisch. Für Berlin.de- Subdomains steht für die Applizierung des Layouts ein Styleguide unter designsystem.berlin.de zur Verfügung. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Umsetzung des Designsystems und der Vorgaben für Online-Angebote der unmittelbaren Verwaltung liegen bei der Behörde, die das Subdomain-Angebot herausgibt. Bis auf wenige Angebote ist das Designsystem mittlerweile flächendeckend auf Berlin.de ausgerollt und auch für die Angebote der Berlin.de-Subdomains etabliert. Grundsätzlich richten sich Betrieb und Entwicklung des Designsystems von Berlin.de an gängigen Industriestandards aus, darunter den europäischen Standards für digitale Barrierefreiheit (bspw. EN 301 549) und UX-Standards (bspw. EN ISO 9241). Die Entwicklung des Designsystems erfolgt durch UX-/UI-Fachkräfte bei BerlinOnline. Änderungen am Designsystem von Berlin.de werden zentral auf Anforderung der Senatskanzlei durchgeführt.

Hinweise auf technische Barrieren werden bei der Entwicklung des Designsystems und der Applizierung auf das Frontend der CMS-Inhalte berücksichtigt, geprüft und ggf. behoben. Nicht auf alle Hinweise zur technischen Barrierefreiheit der Berlin.de-Seiten wird programmatisch reagiert, da die jeweils mit der Prüfung beauftragten Dienstleister die Umsetzung der Kriterien unterschiedlich bewerten können. Im Zweifel entscheidet die Senatskanzlei für jene Programmierung, die für alle Zielgruppen von Berlin.de die barriereärmste/barrierefreie und nutzungsfreundlichste ist. Sofern Entwicklungen im Bereich Webtechnologien, UX, Usability und Standards der digitalen Barrierefreiheit für die in der Verantwortung der Senatskanzlei befindlichen Produkte einschätzbar sind, werden diese zeitnah aufgenommen und in den Produkten realisiert.

Zudem werden im Auftrag der Senatskanzlei jährlich durch einen externen zertifizierten Dienstleister neu entwickelte Komponenten des Designsystems auf Barrierefreiheit getestet, größere Änderungen am Designsystem ebenfalls überprüft. Behebung von Barrieren im Designsystem erfolgen grundsätzlich laufend im Rahmen des Regelbetriebs von Berlin.de, es existieren keine gesonderten Zeitpläne. Unabhängig davon sind, wie bereits in der Antwort auf Drucksache 19/15535 genannt, die Behörden für ihre Auftritte unter Berlin.de selbst verantwortlich, so auch für die Barrierefreiheit ihrer Angebote auf Berlin.de. Dies betrifft alle redaktionell erzeugten Barrieren auf den mit dem Landes-CMS erstellten Seiten sowie alle Barrieren in Angeboten, die nicht mit dem Landes-CMS realisiert sind.

Für alle Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung gelten Vorgaben zur Umsetzung und Veröffentlichung auf Berlin.de, die von der Senatskanzlei qua Zuständigkeit aufgestellt werden und dokumentiert sind. Teil dieser Vorgaben ist die barrierefreie Umsetzung digitaler Angebote auf dem Hauptstadtportal. Werden zur Erstellung und Pflege von Angeboten auf Berlin.de Leistungen beauftragt, müssen diese Vorgaben Teil der Vergabe-Unterlagen sein. Zusätzlich berät die Senatskanzlei im Rahmen des Umsetzungsprozesses bei Angeboten, die nicht mit dem Landes-CMS realisiert werden, gemeinsam mit BerlinOnline, u.a. zu Fragen der Barrierefreiheit.

3. Inwieweit wurden bereits Usability-Testings durchgeführt (s. S. 6 der o. g. Drucksache)?
a. Durch wen wurden diese Testungen durchgeführt? / b. Zu welchen Ergebnissen führten sie? / c. Wenn keine entsprechenden Testungen durchgeführt wurden: warum nicht?

(Die Antworten zu a. bis c. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.)

Seit den Usability-Tests zur Leichten Sprache auf Berlin.de wurden weitere Usability-Tests für Angebote auf Berlin.de durchgeführt. Getestet wurden u.a. User Journeys im Service- und Familienportal, auf diversen zentralen Einstiegen auf Berlin.de, darunter die Beteiligungsplattform mein.berlin.de nach dem Relaunch vergangenes Jahr. Usability- Tests werden in der Regel von einem Unterauftragnehmer von BerlinOnline (aktuell T- Systems) durchgeführt. Je nach Umfang und Komplexität des Prüfgegenstandes prüfen zudem die UX-Designer und -Engineers von BerlinOnline auf Einhaltung von UX- Standards und Implementierung von Best Practices. Auch Dienstleister einzelner Behörden, die für die Erstellung neuer Angebote beauftragt wurden, lassen Arbeitsergebnisse und Produktbestandteile auf ihre Nutzbarkeit und auf die Erfüllung von Anforderungen der Zielgruppe prüfen. Zusätzlich zu Usability-Tests und UX-Audits von in Entwicklung befindlichen und bereits veröffentlichten Angeboten, werden die Nutzenden an der Weiterentwicklung des Designsystems von Berlin.de durch UX/UI-Fachkräfte bei BerlinOnline in Form von Nutzertests und -befragungen beteiligt, z.B. beim Tag der Offenen Tür im Roten Rathaus 2025.

Behörden werden von der Senatskanzlei und BerlinOnline bereits im Konzeptionsprozess neuer Online-Angebote beraten hinsichtlich der Anwendung des Designsystem von Berlin.de, inklusive Standards zu Barrierefreiheit und UX.

4. Von welchen Behörden des Landes Berlin wird die „landesweite Lizenz zur Erstellung von barrierefreien PDFs“ genutzt?

Im Folgenden werden alle Behörden und Institutionen des Landes Berlins aufgelistet, die die landesweite Lizenz zur Erstellung von barrierefreien PDFs nutzen:

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Pankow
  • Bezirksamt Reinickendorf
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin
  • Die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin
  • Generalstaatsanwaltschaft Berlin
  • ITDZ
  • ITDZ-ITIS-Umgebung
  • LABO
  • LAF
  • LaGeSo
  • LAGetSi
  • Landesarchiv Berlin
  • Landesarbeitsgericht Berlin
  • Oberverwaltungs- und Verwaltungsgericht Berlin
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amtsgerichte, Landgerichte, Kammergericht)
  • Polizei Berlin
  • RBm-Skzl Abt. V & VI
  • Rechnungshof von Berlin
  • SenASGIVA
  • SenBJF
  • SenFin
  • SenInnSport – Olympiapark
  • SenInnSport
  • SenJustV
  • SenKultGZ
  • SenStadt
  • SenWGP
  • Sozialgericht Berlin
  • Technisches Finanzamt Berlin

5. Inwieweit sieht der Senat die Barrierefreiheitsziele erreicht?

Die Sicherstellung von digitaler Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess, da bei technischen und redaktionellen Änderungen von IKT die Barrierefreiheit stets aufs Neue zu überprüfen ist. Insofern kann das Erreichen bzw. Nichterreichen der Barrierefreiheitsziele des Senats zu jedem Zeitpunkt lediglich eine Momentaufnahme darstellen. Die Herstellung und Aufrechterhaltung vollständiger Barrierefreiheit in allen Bereichen der vom Land Berlin genutzten und angebotenen IKT ist die übergeordnete Zielsetzung, die aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichen behinderungsbedingten Anforderungen in der Praxis jedoch nur schwer zu erreichen ist. Ungeachtet dessen hat das Land Berlin mit der Einrichtung der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit die Grundlage dafür geschaffen, diese Herausforderung effektiv anzugehen. Die Kompetenzstelle legt die Berliner Barrierefreiheits-Standards für IKT zentral und verbindlich fest und schafft Strukturen innerhalb der Verwaltung und verändert sie gegebenenfalls, damit digitale Barrierefreiheit effektiv verwirklicht werden kann. Sie hat z.B. eine landesweite Lizenz für eine Software zur Erstellung von barrierefreien PDFs beschafft und stellt seit Januar 2026 zudem allen Behörden der unmittelbaren Berliner Verwaltung Zugänge für ein KI-Tool zur Übersetzung von Texten in Einfache bzw. Leichte Sprache zur Verfügung. Darüber hinaus berät sie Behörden, Basisdienste- und Fachverfahrensverantwortliche bei Digitalisierungsprojekten zu Barrierefreiheitsanforderungen und begleitet diese kontinuierlich.

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