Stefan Ziller

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EU Digital Identity Wallet kommt 2027 – Ist Berlin dabei?

Spätestens Anfang 2027 müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) bereitstellen. Ich wollte vom Senat wissen, wie weit Berlin bei der Vorbereitung auf die EUDI-Wallet ist. Die Antworten auf eine aktuelle schriftliche Anfrage zeigen: Berlin hat noch viel zu tun und zeigt gerne mit dem Finger auf den Bund (Drucksache 19/25134). Immerhin hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) einen klaren Fahrplan: Bis Ende des ersten Quartals 2026 sollen Vergaben abgeschlossen und die Testumgebung mit Dresden gestartet sein. Die Implementierung der Nachweis-Funktionen folgt 2026, die Zertifizierung als staatliche Wallet soll bis Ende 2026 erfolgen. Die BundID wird als Verbindungsglied zu Online-Diensten genutzt.

Und was passiert in der Berliner Verwaltung? Sie konzentriert sich auf das Nationale Once-Only Technical System (NOOTS) – die fachliche Voraussetzung dafür, Nachweise der öffentlichen Verwaltung in der EUDI-Wallet verfügbar zu machen. Meine Sorge: die Verantwortung liegt bei den einzelnen Senatsverwaltungen (Beschluss des Digitalkabinetts D-002/2025). Da kommt doch wieder nur ein Flickenteppich statt zentraler Steuerung raus.

Auch eine verpasste Chance: Die Berliner Verwaltung plant für 2026 keine konkreten Aktivitäten, um die Einsatzmöglichkeiten der EUDI-Wallet auszuloten. Warum? Weil weder die technischen Schnittstellen noch die Nachnutzungsmöglichkeiten der Bund-Komponenten final definiert sind. Besser wäre schon mal jene Bürgerdienstleistungen zu identifizieren, die von einer EUDI-Wallet profitieren würden. Als europäische Hauptstadt wäre Berlin prädestiniert dafür, mit einer Digitalbrieftasche aus der EU zu experimentieren und sie zu etablieren.

Einen ersten Blick auf EUDI-Wallet gibt es auf YouTube:

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1. Ist dem Senat bekannt, dass spätestens Anfang 2027 alle Mitgliedstaaten der EU eine digitale Brieftasche bereitstellen müssen?

Ja.

2. Welche Informationen liegen dem Senat zum Zeitplan und zur Umsetzung aus der Zusammenarbeit mit Bund und den anderen Ländern bekannt?

In einem Vorstellungstermin der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) seinen Zeitplan vorgestellt. Demnach sollen bis Ende Q1/2026 entsprechende Vergaben erfolgt und die Testumgebung sowie alle Wirkbetriebsprozesse der Pilotierung mit der Landeshauptstadt Dresden gestartet sein. Nach der im Jahr 2025 erfolgten Implementierung der ID-Funktion soll nun in 2026 die Implementierung der Nachweis-Funktionen folgen. Bis Ende 2026 soll die Zertifizierung als staatliche Wallet und als ID-Provider erfolgen. Um die Verwendung der EUDI-Wallet als Authentifizierungsmittel zu erleichtern, kann die BundID als Verbindungsglied zu Online-Diensten nachgenutzt werden.

3. Wie bereitet sich die Berliner Verwaltung darauf vor, digitale Dokumente (Bescheide) so auszustellen, dass sie in der EUDI-Wallet gespeichert werden können?

Eine fachliche Voraussetzung dafür, Nachweise der öffentlichen Verwaltung in der EUDI-Wallet verfügbar zu machen, wird voraussichtlich die Anbindung der Nachweise an das Nationale Once Only Technical System (NOOTS) sein. Die NOOTS-Infrastruktur wird durch den Bund entwickelt und bereitgestellt. Die Anforderung der NOOTS-Anbindung richtet sich an Register, Online-Dienste und IT-Fachverfahren, für die die jeweiligen Senatsverwaltungen gem. § 20 Abs. 3 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) verantwortlich sind. Hierzu wurde ein Beschluss im Berliner Digitalkabinett herbeigeführt, nach dem die fachliche Umsetzungsverantwortung und -kompetenz bei den jeweils zuständigen Fachressorts liegt (Vorlage Nr. D-002/2025).

4. Welche digitalen Dokumente (Bescheide) der Berliner Verwaltung werden mit heutigem Planungsstand direkt zum Start Anfang 2027 der EUDI-Wallet fähig?

Da die Implementierung der Nachweis-Funktionalität noch nicht finalisiert worden ist, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, welche Nachweise über das Postfach der BundID an die EUDI-Wallet ausgestellt werden können. Ein Beschluss des IT-Planungsrats über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen zur Anbindung an das NOOTS ist nach aktuellem Sachstand im zweiten Quartal 2026 vorgesehen. Sobald diese technischen Voraussetzungen geklärt sind, ist eine Anbindung von Verwaltungsleistungen an das NOOTS und damit die Bereitstellung von Nachweisen der öffentlichen Verwaltung in der EUDI-Wallet möglich.

5. Welche Verwaltungsdienstleistungen werden direkt zum Start Anfang 2027 direkt digitale Dokumente (Bescheide und Nachweise) aus der EUDI-Wallet akzeptieren und damit medienbruchfrei für die weitere Bearbeitung in der Verwaltung zur Verfügung?

Die Übergabe von Nachweisen aus der EUDI-Wallet an Antragsverfahren ist keine verpflichtende Anforderung gemäß eDIAS-Verordnung und wird vom Bund nach Erfüllung der verpflichtenden Bereitstellung von Nachweisen betrachtet. Sobald die technischen Voraussetzungen für Antragsverfahren der öffentlichen Verwaltung geklärt sind, können die Verwaltungsleistungen benannt werden. Unabhängig davon ist die Privatwirtschaft ebenfalls sehr an einer medienbruchfreien Verarbeitung interessiert und kann in der EUDI-Wallet bereitgestellte Nachweise nach eigenen Umsetzungsszenarien akzeptieren. Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung von Wallet-fähigen Nachweisen der öffentlichen Verwaltung, weshalb sich der Bund zunächst darauf fokussiert.

6. Welche Aktivitäten plant die Berliner Verwaltung für 2026, um die Einsatzmöglichkeiten der EUDI Wallet vor ihrer Bereitstellung zu explorieren und zu erproben?

Da weder die Nachnutzungsmöglichkeiten der im Auftrag des Bundes entwickelten Komponenten, deren technische Einbindung in vorhandene Dienste (z.B. BundID), noch deren Schnittstellen zu Verwaltungen sowie zu Bürgerinnen und Bürgern final definiert sind, kann die Berliner Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einsatzmöglichkeiten erproben.

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