Expert*innen statt Stillstand: Unser Antrag zur Berliner IT-Architektur
Im August 2026 wurde die Berliner Verwaltung Opfer des bisher schlimmsten Cyberangriffs ihrer Geschichte. In Anbetracht der globalen sicherheitspolitischen Lage bedarf es dringend politischer Konsequenzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daher mit einem dringlichen Antrag Handlungsvorschläge ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 19/3519). Nur auf eine neue Regierung nach den Wahlen zu warten, ist zu wenig!
Im Zentrum unseres Antrags steht die Forderung nach einer unabhängigen Expertinnengruppe, die der Senat spätestens bis zum 1. Oktober 2026 einsetzen muss. Ihr Auftrag: ein tragfähiger Vorschlag zur Überarbeitung der Berliner IKT-Architektur – inklusive einer kritischen Prüfung des bestehenden E-Government-Gesetzes und einer Neudefinition der Rolle des ITDZ. Dabei ist uns wichtig, dass die Gruppe breit aufgestellt ist: Neben den IT-Verantwortlichen aus Bezirken, Senatsverwaltungen und Landesämtern sollen auch externe Sachverständige aus Wissenschaft und anderen Ländern oder Kommunen mit erfolgreicher IT-Konsolidierung sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen im Bereich IT-Sicherheit eingebunden werden – um Betriebsblindheit zu vermeiden. Bis zum 9. November 2026 soll ein erster Zwischenbericht vorliegen, der finale Vorschlag zur IKT-Architektur bis Ende des Jahres.
Doch auch kurzfristig muss sich etwas ändern. In den Sitzungen des Innen- und des Digitalisierungsausschusses vom 24.08. und 07.09.2026 wurde deutlich, dass der Senat bemüht ist, die Folgen der Netzkompromittierung und der Datenveröffentlichung in den Griff zu bekommen. Bei der Darstellung dieser Bemühungen wurde aber auch deutlich, dass die systematischen Probleme nicht wirklich angegangen werden. Wir fordern deshalb echte Transparenz gegenüber den Betroffenen außerhalb der Verwaltung sowie eine verwaltungsübergreifende Krisenmanagement-Struktur, die fest institutionalisiert ist – und nicht erst im Ernstfall improvisiert wird.
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, die unmittelbare Aufklärung und Bearbeitung des schlimmsten Cyberangriffs in der Geschichte Berlins in folgenden Punkten zu intensivieren:
- Der Senat muss schnellstmöglich Transparenz über Betroffenheiten schaffen. Die Betroffenengruppen außerhalb der Verwaltung müssen zumindest nach eingrenzbaren Kategorien benannt werden.
- Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit im Krisenmanagement muss institutionalisiert sichergestellt werden.
- Eine umfassende Überprüfung der Speicherung sicherheitskritischer Dokumente in allen Ressorts ist durchzuführen. Die Überprüfung umfasst insbesondere: eine Bestandsaufnahme, wo und in welcher Form sicherheitskritische Dokumente sowie Zugangsdaten und Passwörter derzeit gespeichert werden, wie die Speicherung erfolgt und der Schutzbedarf sichergestellt wird (Orte, Rolle-Rechte-Konzepte, Verschlüsselung) und die Identifikation und Priorisierung von Verwaltungsbereichen mit erhöhtem Handlungsbedarf.
Eine TaskForce „Passwortnutzung“ ist einzusetzen, die einen systematischen Scan sämtlicher Fileserver nach Dateinamen und -inhalten, insbesondere nach Dateien mit Bezeichnungen wie „passwort.docx“, „passwörter.xlsx“, „logins.txt“, „zugangsdaten.*“ o. Ä. durchführt und mit Personalvertretungen dafür Sorge trägt, dass Passwörter im Landesnetz nicht mehr im Klartext auf welchem File-Server auch immer liegen.
- Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, unverzüglich, spätestens bis zum 1. Oktober 2026, eine Expert*innengruppe zu berufen, die den Auftrag erhält, einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Berliner IKT-Architektur zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Leitplanken:
- Grundlage bilden die bisherigen Vorarbeiten in den Senatsverwaltungen. Die Expert*innengruppe soll explizit auch das geltende EGovG Bln und seine universelle Abnahmepflicht hinterfragen und die Weiterentwicklung zum Digitalgesetz als Chance begreifen, die IKT-Architektur Berlins zukunftsfest zu machen und die Rolle des ITDZ neu zu definieren.
- Verbindliche und durchsetzbare Standards und Schnittstellen für die ganze Verwaltung, solange die Bündelung der Betriebsverantwortung für sicherheitskritische IKT in einer Hand nicht erfolgt ist.
- Die Schaffung einer digitalen Geheimschutzstruktur, die landesweit eine einheitliche und sichere digitale Umgebung für alle als Verschlusssachen behandelten Dokumente umsetzt.
- Die Anschlussfähigkeit der künftigen Architektur an Systeme, die im nationalen oder europäischen Verbund entwickelt wurden, wie die Deutsche Verwaltungscloud, Deutschland- oder Euro-Stack, mit einer klaren Positionierung, welche Komponenten dadurch perspektivisch ersetzt, ergänzt oder eigenständig weiterbetrieben werden sollen.
- Die konsequente Überprüfung und Umsetzung der Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes und NIS-2-Richtlinie.
Zusammensetzung der Expert*innengruppe: Der Senat stellt sicher, dass die folgenden Perspektiven in der Expert*innengruppe vertreten sind:
- Die Leitungen bzw. benannten Vertretungen der IT-Stellen der Bezirke, Senatsverwaltungen und Landesämter, der Beschäftigtenvertretung sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
- Vertreter*innen von CityLab und ITDZ,
- Externe Sachverständige aus Wissenschaft oder aus anderen Ländern/Kommunen mit erfolgreich umgesetzter IT-Konsolidierung, um Betriebsblindheit vorzubeugen,
- eine Vertretung des IT-Planungsrats bzw. der Bund-Länder-Koordination, insbesondere im Hinblick auf die Deutsche Verwaltungscloud sowie
- die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen im Bereich der IT-Sicherheit und unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise.
Zeitplan: Die Expert*innengruppe wird gebeten
- bis zum 9. November 2026 einen ersten Zwischenbericht mit Bestandsaufnahme, ersten Leitlinien und Arbeitsplan für die weiteren Schritte bzw.
- bis zum 31. Dezember 2026 den finalen Vorschlag zur Überarbeitung der IKT-Architektur vorzulegen.
