Fachärzte in Marzahn-Hellersdorf: Was bringt die Praxisraum-Börse?
Die Versorgungslage mit Haus- und Fachärzten in Marzahn-Hellersdorf beschäftigt mich seit Jahren. Das Grundproblem bleibt: Unser Bezirk hinkt beim Zugang zu Haus- und Fachärzten weiterhin hinterher. Umso mehr begrüße ich die Praxisraumbörse, die das Bezirksamt im August 2025 gestartet hat. Aber wie läuft es in der Praxis? Ich habe nachgefragt (Drucksache 19/25288).
Die Antworten des Senats zeigen: Die Praxisraumbörse ist ein sinnvolles Instrument – bisher ist dem Bezirksamt jedoch nur eine einzige erfolgreiche Zusammenführung bekannt. Wie viele Ärztinnen und Ärzte tatsächlich neu in den Bezirk gekommen sind, lässt sich mangels belastbarer Daten nicht sagen. Und die KV Berlin räumt selbst ein, dass der enorme Bevölkerungszuwachs alle laufenden Förderprogramme sofort wieder absorbiert. Die Schere bleibt. Ein guter Ansatz allein reicht nicht – jetzt braucht es eine echte Versorgungsstrategie. Dafür müssen Senat und KV Berlin endlich belastbare Daten auf Bezirksebene erheben, damit wir wissen, was wirkt, und gezielt nachsteuern können.
1.Wie stellt sich die aktuelle Versorgung mit Haus- und Fachärzten in Marzahn-Hellersdorf dar (bitte die Versorgung im Vergleich zu den Zielzahlen angeben)?
Zur Beantwortung der Frage wurde die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) um Zuarbeit gebeten.
Die KV Berlin teilt mit, dass die Antwort zur Frage deckungsgleich zur Antwort zu Frage 1 der schriftlichen Anfrage Nr. 19/25218 vom 6. Februar 2026 über „Wohnortnahe ambulant vertragsärztliche Versorgung in Marzahn-Hellersdorf“ sei. Insofern hat die KV Berlin folgende Daten übermittelt:
„LOI-Matrix Entwicklung Marzahn-Hellersdorf 2023-2025
Darstellung der Versorgungsgrade innerhalb der Bezirke bezüglich der LOI-relevanten
Fachgruppen im Vergleich 2023 bis 2025
Weitere Grafiken im PDF der Anfrage: Drucksache 19/25288.
2.Wie bewertet der Senat diese aktuelle Versorgung mit Haus- und Fachärzten in Marzahn-Hellersdorf?
Die Bewertung der Versorgungslage erfolgt im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen. Dem Landesausschuss nach § 90 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) obliegt die Feststellung, dass ein Planungsbereich von einer (drohenden) Unterversorgung betroffen ist (§ 100 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Dies ist bisher für keinen der Berliner Planungsbereiche der verschiedenen Arztgruppen erfolgt. Diese Beschlusslage entspricht der fachlichen Einschätzung der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung, die an den Beratungen des Landesausschusses mitberatend beteiligt ist und die Beschlüsse des Landesausschusses rechtsaufsichtlich prüft.
Beratungen darüber, wie die medizinische Versorgung zukunftssicher und bedarfsgerecht gestaltet werden kann, sind u.a. auch Gegenstand des regelmäßigen Austauschs im Gemeinsamen Landesgremium nach §90a SGB V. Gespräche (formell und informell), die die Optimierung der ambulanten gesundheitlichen Versorgung der Berlinerinnen und Berliner in allen Bezirken Berlins zum Inhalt haben, werden regelmäßig geführt.
3. Wie bewertet der Senat die vom Bezirksamt initiierte Praxisraumbörse?
Die Plattform ermöglicht es niederlassungswilligen Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Interessierten, sich gezielt über verfügbare Räume zu informieren – dadurch kann die oftmals langwierige und komplizierte individuelle Suche in dem ohnehin aufwendigen Prozess einer Niederlassung erleichtert werden. Für Anbietende von Praxisräumen hat sie den Vorteil, dass sie bei der Suche nach geeigneten Mieterinnen und Mietern unterstützt, und so Leerstand und zusätzliche Kosten vermieden werden können.
Sofern ein ausreichendes Angebot auf eine entsprechende Nachfrage stößt, wird die vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf initiierte Praxisraumbörse als gutes und effizientes Instrument bewertet, um die Optimierung des Gesundheitsversorgungsangebotes im Bezirk zu unterstützen.
4.Wie viele Haus- und Fachärzte haben in 2025 und 2026 in Marzahn-Hellersdorf eine Praxis übernommen und damit wenigstens eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage verhindert?
5.Wie viele zusätzliche Haus- und Fachärzte sind in 2025 und 2026 in Marzahn-Hellersdorf „angekommen“? Gibt es Hinweise, dass dies durch die Praxisraumbörse befördert wurde?Zur Beantwortung der Fragen 4. und 5. wurde die KV Berlin und das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf von Berlin um Zuarbeit gebeten.
Die KV Berlin teilt mit, dass die Frage mit den Antworten der Fragen unter 3., 4., und 5. der schriftlichen Anfrage Nr. 19/25218 vom 6. Februar 2026 über „Wohnortnahe ambulant vertragsärztliche Versorgung in Marzahn-Hellersdorf“ bereits umfänglich beantwortet sei. Insofern wird die Antwort auf die Fragen 3., 4. und 5. der Anfrage Nr. 19/25218 wiedergegeben.
Die KV Berlin hat in ihrer Antwort übermittelt, dass in Bezug auf die Fragen eine konsistente Antwort nicht möglich sei.
Die Verfahren würden nicht mit den Filterdaten, die dafür notwendig wären, erfasst. Eine händische Auszählung sei derzeit nicht möglich. Die Zahlen zur Entwicklung der bedarfsplanerischen Rahmendaten, die aus der Antwort zu Frage 1 hervorgehen, zeigten ein Bild, was sowohl die Anstellungen als auch die Niederlassungen beinhalte. Für die Aussagekraft zur Versorgung seien das die maßgeblichen Daten, so die KV Berlin. Diese Daten würden nicht differenziert erfasst werden.
Da Marzahn-Hellersdorf in den Arztgruppen Hausärzte und Kinder- und Jugendärzte zulassungsfrei sei, berichtet die KV Berlin weiter, könnten aufgrund der Systematik des SGB V keine Nachbesetzungsverfahren im rechtlichen Sinne stattfinden. Das bedeute, dass Zulassungswillige per Antrag auf Zulassung aber ohne Nachbesetzungsverfahren in das System kommen könnten, da die Abgebenden lediglich verzichten würden. Hierüber werde, laut KV Berlin, jedoch keine Statistik in der Art und Weise geführt, dass nachvollziehbar wäre, wer konkret auf welchem Sitz nachfolgt.
Darüber hinaus werde über laufende Verfahren keine bezirksbezogene Statistik geführt, so dass auch hier keine kurzfristige Auswertung möglich sei. Gleiches gelte nach Aussage der KV Berlin auch für die Nachbesetzungsverfahren in den gesperrten Planungsbereichen. Hier seien die (erfolgreichen oder nicht erfolgreichen) Beendigungen der Verfahren nicht auf Bezirksebene dokumentiert.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin führt in seiner Zuarbeit aus, dass die im August 2025 aufgesetzte Praxisraumbörse niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte, nachfolgesuchende Ärztinnen und Ärzte sowie Vermietende zusammenbringe. Nach dem Austausch von Angeboten obliege das weitere Vorgehen den möglichen Vertragsparteien. Nicht immer bekomme das Bezirksamt eine Rückmeldung von den Beteiligten.
Dem Bezirksamt sei eine erfolgreiche Zusammenführung bekannt. Das Bezirksamt arbeite weiterhin daran, die ärztliche Versorgung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, die den Sicherstellungsauftrag innehabe, zu verbessern. Die Entwicklung der Haus- und Fachärztinnen und -ärzte entnähme das Bezirksamt den Zahlen der Ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung – Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI). Hier sei lediglich die Entwicklung der Gesamtzahlen abzulesen. Beispielhaft sei bei den Hausärztinnen und Hausärzten eine Zunahme der Arztzahl Ist von 147,05 (Stand 01.01.2025) auf 148,55 (Stand 01.07.2025) erkennbar. Praxisneueröffnungen bzw. -schließungen seien aus den Daten nicht abzulesen.
Die Zahlen für 2026 seien noch nicht bekannt, so das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf weiter.
6.Welche weiteren Maßnahmen sind im Jahr 2026 geplant, um dem Mangel an medizinischer Versorgung in Marzahn-Hellersdorf entgegen zu wirken?
Zur Beantwortung der Frage wurde die für die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zuständige KV Berlin um Zuarbeit gebeten.
Die KV Berlin teilt mit, dass die Frage mit der Antwort auf die Frage unter 2. der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/25218 vom 6. Februar 2026 über „Wohnortnahe ambulant vertragsärztliche Versorgung in Marzahn-Hellersdorf“ bereits umfänglich beantwortet sei. Insofern wird die Antwort auf die Frage unter 2. der Anfrage Nr. 19/25218 wiedergegeben.
Die KV Berlin teilt in ihrer Antwort mit, dass ein millionenstarkes Förderprogramm (21 Millionen Euro) für die hausärztliche Versorgung (einschließlich Kinder- & Jugendärzte) (seit 2022) aufgelegt wurde. Dieses Förderpaket werde gezielt für die Ostbezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick eingesetzt. Darüber hinaus gebe es finanzielle Unterstützungen für Praxisneugründungen (60.000 Euro), Praxisübernahmen, Unterstützung bei Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten (30.000 Euro) sowie Praxisassistenzen.
Die KV Berlin berichtet weiter, dass aufgrund sinkender Versorgungsgrade ein neuer Zuschnitt der Planungsbereiche und der Beplanung erfolgte. Dabei wurde im Jahr 2021 der Planungsbereich der Hausärztinnen und Hausärzte in drei Planungsbereiche eingeteilt und im Jahr 2023 wurde der Planungsbereich der Kinderärztinnen und Kinderärzte in vier Planungsbereiche eingeteilt. Darüber hinaus zählt die KV Berlin eine Vielzahl von Maßnahmen auf, um die Versorgungssituation in Marzahn-Hellersdorf zu verbessern. Dazu zählten das Sicherstellungsstatut, aus dem 1,4 Millionen Euro jährlich für die Förderung der hausärztlichen Versorgung bereitgestellt werden, die Stipendien für Medizinstudierende und die Förderungen von Famulaturen. Als Steuerungsinstrument für die allgemein fachärztliche Versorgung gelte, dass Neuniederlassungen nur noch in Bezirken mit einem Versorgungsgrad unter 90% erfolgen dürften.
Zudem gebe es, so die KV Berlin, eine Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Rahmen des Modellprojekts „Gesundheitlicher Bereitschaftsdienst“ (2025) beim Einsatz telemedizinischer Lösungen. Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung werde mittels des Letter of Intent (LOI) eine gezielte Steuerung der Verlegung von psychotherapeutischen Sitzen in unterversorgte Bezirke ermöglicht.
Die KV Berlin verweist auch auf die Gründung von bereits vier KV-Eigeneinrichtungen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf (1), Treptow-Köpenick (1) und Lichtenberg (2). Eine fünfte KV-Eigeneinrichtung, so die KV Berlin, folge im April 2026. Des Weiteren fördere die KV Berlin die Gründung von Zweigpraxen. Dabei werden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte oder Kooperationen der hausärztlichen Versorgung gefördert, die im Fördergebiet eine Zweigpraxis errichten.
Die KV Berlin weist abschließend in ihrer Antwort darauf hin, dass aufgrund des enormen Bevölkerungszuwachses, insbesondere in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick, die erfolgten Maßnahmen sofort absorbiert würden.

