Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Freibad: Finanzierung gesichert – Bau besser auf dem Parkplatz?

Seit dem 17. Juni 2026 liegt der Bebauungsplanentwurf 10-118 „Multifunktionsbad Kienberg” zur öffentlichen Einsichtnahme aus – und damit beginnt die eigentliche Standortdebatte. Marzahn-Hellersdorf ist seit der Schließung des Wernerbades 2002 der einzige Berliner Bezirk ohne öffentliches Freibad. Eine Typenschwimmhalle mit Außenbecken soll das ändern – aber muss sie dafür in den Jelena-Šantić-Friedenspark? Wir fordern, dass die direkt benachbarte, bereits vollständig versiegelte Parkplatzfläche an der Hellersdorfer Straße vor dem Satzungsbeschluss als eigenständige Standortalternative geprüft wird. Acht Berliner Naturschutzverbände – darunter BUND, NABU, GRÜNE LIGA und BLN – haben bereits im März 2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung den B-Plan grundsätzlich abgelehnt.

Der Park ist vollständig als Ausgleichs- und Kompensationsfläche festgesetzt; eine Bebauung würde einen Doppelausgleich von bis zu 62.000 Quadratmetern Entsiegelungsfläche erfordern – Kapazitäten, die Berlin kaum aufbringen kann. Die Parkplatzfläche dagegen ließe sich ohne jeden Eingriff in Schutzflächen bebauen und taucht in den Planunterlagen dennoch nicht als geprüfte Alternative auf.

Kurz vor dem Start der Auslegung hat der Berliner Senat immerhin die Finanzierung festgezurrt. Der Hauptausschuss stimmte am 24. Juni 2026 zwei Vorlagen zu: Aus dem SIWA fließen 25,1 Millionen Euro für die Schwimmhalle, aus dem Bundessondervermögen weitere 10,3 Millionen Euro für das Außenbecken. Die Senatsverwaltung schätzt die Gesamtsumme von 35,4 Millionen Euro selbst als knapp ein, sollten Risiken aus Topographie oder Baupreisentwicklung eintreten.

Weitere offene Einwände gegen den B-Plan betreffen ein fehlendes Lichtgutachten, unvollständige Artkartierungen zu Fledermäusen und Wildbienen sowie noch nicht festgelegte Ausgleichsmaßnahmen – beides räumt die Begründung selbst ein. Stellungnahmen können bis zum 17. Juli 2026 über das Beteiligungsportal mein.berlin.de eingereicht werden – es ist die letzte formale Gelegenheit, bevor nur noch der Klageweg bleibt. Folgende Punkte werde ich in meiner Stellungnahme einwenden:

Unvollständige Variantenprüfung – Alternativstandort Parkplatzfläche nicht geprüft

Die Begründung des B-Plans dokumentiert, dass in den Jahren 2019/2020 sieben Standorte geprüft und drei davon vertieft untersucht wurden. Dieser Schritt ist anzuerkennen. Die Variantenprüfung weist jedoch eine wesentliche Lücke auf: Die unmittelbar benachbarte, bereits vollständig versiegelte Parkplatzfläche an der Hellersdorfer Straße wird in der Begründung nicht als eigenständige Alternative ausgewiesen oder bewertet. Sie liegt unmittelbar am selben Standortkorridor, vermeidet jedoch jeden Eingriff in festgesetzte Ausgleichsflächen und ökologisch sensibles Parkgelände. Darüber hinaus ist die Machbarkeitsstudie (TOPOS/clemens krug architekten, 2020), auf deren Grundlage die Standortauswahl erfolgte, den ausgelegten Planungsunterlagen nicht beigefügt. Die Ausschlusskriterien für alternative Flächen – insbesondere für die Parkplatzfläche – sind damit für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Ich fordere, die Parkplatzfläche als spezifische Standortalternative in der Abwägung zu dokumentieren und die Machbarkeitsstudie als Teil der Planunterlagen offenzulegen.

Eingriff in festgesetzte Ausgleichs- und Kompensationsflächen

Der geplante Standort liegt auf förmlich festgesetzten Ausgleichs- und Kompensationsflächen (R07-26009, MHJSF, OEK_SB_002), die gemäß §15 Abs. 4 BNatSchG i.V.m. §12 BKompV dauerhaft zu sichern sind. Ein Angebots-B-Plan begründet kein überwiegendes öffentliches Interesse, das eine Inanspruchnahme dieser Flächen rechtfertigt. Besonders bemerkenswert: Die Begründung des B-Plans räumt selbst ein, dass die konkreten Ausgleichsmaßnahmen noch nicht festgelegt wurden. Damit fehlt zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung der Nachweis, wie und wo der erforderliche Doppelausgleich (mindestens 28.000 m², ggf. bis zu 62.000 m² Entsiegelungsfläche laut BLN et al. 2025) tatsächlich erbracht werden soll. Ich fordere die vollständige, rechtsverbindliche Darlegung der Ausgleichsmaßnahmen als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.

Verbleibende Mängel im Artenschutzfachbeitrag (AFB v4.0, Stand 16.12.2025)

Der Artenschutzfachbeitrag liegt in Version 4.0 (Stand 16.12.2025) vor. Er weist weiterhin zwei wesentliche Lücken auf, die einer vollständigen artenschutzrechtlichen Prüfung entgegenstehen: Fledermäuse werden ausschließlich durch eine Potenzialabschätzung ohne eine einzige akustische Kartiernacht behandelt. Angesichts des vorhandenen Altbaumbestands und der angrenzenden Bebauung als potenzielle Quartierstruktur ist ein Ausschluss ohne Felderhebung methodisch unzulässig. Wildbienen als ausdrückliche PEP-Zielarten der Fläche wurden auch in der aktuellen Fassung nicht untersucht. Ich fordere die Nachreichung einer akustischen Fledermaus-Kartierung (mindestens vier Nächte in geeigneten Jahreszeiten) und einer zielartgerechten Wildbienen-Kartierung vor dem Satzungsbeschluss.

Fehlendes Lichtgutachten

Ein Lichtimmissionsgutachten fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die Begründung benennt Lichtemissionen zwar als potenzielles Problem, verzichtet jedoch ohne gutachterliche Grundlage auf eine vertiefte Untersuchung. Angesichts der exponierten Lage des Vorhabens (25–35 m über Straßenniveau), eines Betriebs bis mindestens 22 Uhr und der direkten Sichtbarkeit der Lichtabstrahlung über die Baumkronen in angrenzende Wohnbereiche und das ökologisch sensible Wuhletal ist das nicht vertretbar. Ich fordere die Vorlage eines vollständigen Lichtimmissionsgutachtens – einschließlich einer Bewertung der Auswirkungen auf nachtaktive Tierarten – als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.

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