Graue Flecken: 16.000 Adressen warten auf Glasfaser – und der Senat hat keinen Plan
Rund 16.000 Berliner Adressen liegen in Gebieten, in denen der Markt allein keinen Glasfaserausbau bringen wird – sogenannte „Graue Flecken”, die ohne staatliche Förderung unterversorgt bleiben. Wer diese bis 2028 ans Glasfasernetz bringen will, braucht jetzt konkrete Pläne. Der Senat hat sie nicht (Drucksache 19/26086)
Im Haushalt stehen gerade einmal 11 Millionen Euro Kofinanzierung bereit – das ergibt zusammen mit Bundesmitteln maximal 22 Millionen Euro. Welche der förderfähigen Adressen konkret ausgebaut werden, steht noch nicht fest. Zwischenziele gibt es nicht. Und weitere Förderprogramme werden nicht beantragt. Das ist eine dünne Grundlage für ein Ziel, das in zwei Jahren erreicht sein soll.
Dabei wäre jetzt der richtige Moment zum Handeln. Die Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes hat die Förderschwelle von 100 auf 200 Mbit/s angehoben – damit kommen erstmals auch Adressen mit bestehendem DSL-Anschluss für eine Förderung in Frage. Das Markterkundungsverfahren 2024 hat die förderfähigen Gebiete identifiziert, sie verteilen sich über alle Berliner Bezirke. Die Voraussetzungen für einen Förderantrag sind also geschaffen. Was fehlt, ist der politische Wille, das Programm mit ausreichend Mitteln und klaren Zielen zu unterlegen – und nicht auf Nachfrage einräumen zu müssen, dass weder Fördergebiete feststehen noch weitere Anträge geplant sind. Bereits im Januar hatte ich am Beispiel Mahlsdorf gezeigt, dass ohne Förderung kein Glasfasernetz kommt – das Problem ist also kein neues.
1. Wann rechnet der Senat mit einer vollständigen Gigabit-Berlins?
Die vom Senat im Juni 2021 beschlossene Gigabit-Strategie hat das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis 2030. Die Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 führen aus, dass die Gigabitstrategie fortgeführt und bis 2028 umgesetzt wird.
2. Welche Zwischenziele gibt es bis 2027 und 2030?
Zwischenziele für 2027 sind in der Gigabit-Strategie des Senats nicht vorgesehen. Zum Ziel 2030 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Berliner Gebiete wurden im Markterkundungsverfahren als Graue Flecken identifiziert?
Im Zuge des Markterkundungsverfahrens im Jahr 2024 wurden rund 16.000 Adressen als förderfähig gemäß Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes identifiziert. Diese verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet. Es wurden insofern in allen Bezirken anteilig „Graue Flecken” identifiziert.
4. Welche dieser Gebiete sollen nun über die Gigabitförderung 2.0 gefördert werden?
Die finale Antragstellung befindet sich derzeit in der Finalisierung. Abschließende Aussagen über Fördergebiete können demnach erst nach der finalen Bewilligung durch den Bund erfolgen.
5. Welche Rolle spielen die Bezirke bei Planung, Priorisierung und Umsetzung?
Die Planung und Priorisierung erfolgte auf Grundlage definierter Kriterien zur Bestimmung der Förderwürdigkeit, insbesondere unter der Maßgabe der beschränkten Landesmittel für die Kofinanzierung. Im Zuge der Umsetzung einer möglichen Förderung wird ein enger Austausch mit örtlich zuständigen Straßen- und Grünflächenämtern als für die benötigten Genehmigungen zuständiger Wegebaulasträger erfolgen.
6. In welcher Höhe stehen Berlin insgesamt Fördermittel für Gigabit- und Glasfaserausbau zur Verfügung?
Aussagen über die tatsächliche Höhe können erst nach abschließender Bewilligung durch den Bund getroffen werden. Die Förderung ist zu 50% über Landesmittel zu tragen. Im Landeshaushalt 2026/2027 sind für den Kofinanzierungsanteil 11 Mio. EUR (2026: 4 Mio. EUR und 2027: 7 Mio. EUR) veranschlagt.
7. Für welche Projekte wurden diese konkret bewilligt?
Die finale Antragstellung befindet sich derzeit in der Finalisierung. Abschließende Aussagen über zu fördernde Projekte können demnach erst nach der finalen Bewilligung durch den Bund erfolgen.
8. Wie unterscheidet sich die Gigabitförderung 2.0 konkret vom Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes vom 26.04.2021?
Der Unterschied der beiden genannten Förderrichtlinien lag in der sogenannten Aufgreifschwelle, die definiert, ab welcher verfügbaren Bandbreite eine Adresse als förderfähig gilt. Die Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 hat hierzu 100 Mbit/s festgelegt. Damit waren faktisch nur Anschlüsse förderfähig, die über keinen DSL-Anschluss verfügten. Mit der Gigabitrichtlinie 2.0 wurde diese Aufgreifschwelle auf 200 Mbit/s angehoben.
9. Gibt es weitere Fördermittel, die Berlin aktuell zur Gigabit-Versorgung erhält oder sich bewirbt?
Aktuell sind keine weiteren Fördermittelanträge zur Gigabit-Versorgung in Vorbereitung.
