Jobcenter dank Digitalisierung nur noch per Brief erreichbar?
Soziale Einrichtungen, die Menschen bei Behördengängen unterstützen, können die Berliner Jobcenter oft nur noch per Brief erreichen – obwohl E-Mail-Adressen existieren. Sie sind dezentral in den Impressen der einzelnen Jobcenter versteckt (Beispiel Marzahn-Hellersdorf), eine zentrale Übersicht gibt es nicht. Eine Anleitung zur Verschlüsselung? Nur als PDF.
Leistungsempfänger*innen können seit 2019 über jobcenter.digital Anträge stellen und Nachrichten austauschen. Für Beratungsstellen, Stadtteilzentren und Träger der Wohnungslosen-, Jugend- und Eingliederungshilfe fehlt ein vergleichbarer digitaler Weg. Das ist ein Problem – denn diese Einrichtungen sind oft die Brücke zu Menschen, die selbst keinen oder kaum Zugang zu digitalen Diensten haben. Wer sie digital nicht einbindet, vertieft die digitale Kluft statt sie zu schließen. Die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt: Es gibt keine gesamtstädtische Lösung, veraltete Systeme wie DE-Mail werden bald nicht mehr unterstützt – und was danach kommt, lässt der Senat offen.
Auch bei E-Rechnungen herrscht ein Flickenteppich: Das Berliner E-Rechnungsgesetz gilt, doch die Umsetzung bleibt unklar. Die eAbrechnung in der Eingliederungshilfe ist eine Insellösung, die nicht einmal die Anforderungen an XRechnung oder ZUGFeRD erfüllt. Auch hier: eine gesamtstädtische Abstimmung fehlt. Die digitale Verwaltung in Berlin scheitert nicht an fehlenden Rechtsgrundlagen – sondern an fehlender gesamtstädtischer Steuerung.
1. Wie bewertet der Senat die digitale Erreichbarkeit der Jobcenter (u.a. per Mail) für Leistungsempfänger*in- nen und soziale Einrichtungen?
2. Über welche Kanäle sind die Berliner Jobcenter (auch für soziale Einrichtungen) derzeit erreichbar? Geben Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Kanäle an und insbesondere bei Mail auch die Notwendigkeit zur Verschlüsselung.
3. Wie bewertet der Senat, dass sich Leistungsempfänger*innen zwar online verifizieren und anmelden kön- nen, aber soziale Einrichtungen die Jobcenter oft nur noch postalisch anschreiben können, da die nötigen Mailadressen für soziale Einrichtungen nicht transparent sind? Wenn eine digitale Erreichbarkeit existiert, bitte die entsprechenden Mailadressen für alle Berliner Jobcenter angeben; inklusive Vorgaben in Sachen Signierung bzw. Verschlüsselung der Kommunikation (S/MIME-Zertifikat); sofern nicht schon in der Antwort auf Frage 2 aufgenommen.
Seit Mai 2019 ist unter dem Namen jobcenter.digital ein Online-Angebot für SGB II-Kundinnen und Kunden verfügbar, vgl. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld. Das Online-Dienstleistungsangebot steht an 7 Tagen 24 Stunden zur Verfügung und befindet sich kontinuierlich in der Weiterentwicklung. Aktuell können u. a. folgende Anträge und weitere Anliegen online erledigt werden:
- Bürgergeld beantragen
- Bürgergeld verlängern
- Veränderungen während eines Bewilligungszeitraumes mitteilen
- Nachrichten mit dem Jobcenter austauschen und hierfür den Postfachservice nutzen
- Informationen zum Bürgergeld, zu den Terminen, zur Jobsuche und weiteren Förderungen
Alle Informationen können auch via App auf das Smartphone geholt werden.
Handelt es sich bei der sozialen Einrichtung um eine Vertretung kann diese ebenfalls Online wahrgenommen werden (https://www.arbeitsagentur.de/online-vertretungen?pk_vid=8022c6a08da84fb01776862410c16cb9).
Die Berliner Jobcenter sind generell persönlich, telefonisch, per Post wie auch digital per Mail, per Videoberatung und per App erreichbar. Alle Erreichbarkeitswege sind auch auf den Internetseiten der Berliner Jobcenter einschließlich des Impressums veröffentlicht (https://www.berlin.de/jobcenter/).
Zur E-Mail-Verschlüsselung auch für Soziale Einrichtungen steht auch diese Information zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/e-mail-verschluesselung-s-mime_ba035800.pdf .Zur Unterstützung der Kundinnen und Kunden bietet die Bundesagentur für Arbeit Ansprech- personen in Netzwerken und Trägern Befähigungsschulungen für den Online-Service an.
4. Welchen Stellenwert haben soziale Einrichtungen wie z.B. Stadtteilzentren, Beratungsstellen und Träger der Wohnungslosen-, Jugend und Eingliederungshilfe für den Senat bei der Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarf, gerade angesichts der Unterschiede im Zugang zu und der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere dem Internet (digital divide/ digitale Kluft)?
Berlin verfügt über ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem für Menschen in Wohnungsnotfällen. Es umfasst niedrigschwellig erreichbare Fachstellen Soziale Wohnhilfe, Notübernachtungen, Aufenthalts- und Beratungsmöglichkeiten, ambulante Hilfen, gesund- heitliche Versorgung, Übergangs- und Krisenhäuser und vieles mehr. Im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms (ISP) als Teil des Berliner Rahmenförderver- trages fördert die Senatssozialverwaltung u. a. gesamtstädtisch ausgerichtete Angebote für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen durch Zuwendungen. Die geförderten Projekte bieten niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote und verfolgen das Ziel, die Betroffenen schrittweise wieder in die Regelversorgung der sozialen Hilfesysteme einzubinden.
Für den Träger der Eingliederungshilfe gilt: Die bezirklichen Teilhabefachdienste verfügen über unterschiedliche Kanäle und sind neben dem Basisdienst Digitaler Antrag persönlich, telefonisch und per Mail erreichbar, um niedrigschwellige Unterstützung unabhängig von di- gitalen Kompetenzen zu gewährleisten.
5. Gilt die seit 2015 verpflichtende “Elektronische Zugangseröffnung” auch für die Berliner Jobcenter als sog. “Gemeinsame Einrichtungen” auch im Jahr 2026 und wo finden sich entsprechende Informationen auf den Webseiten der jeweiligen Jobcenter?
Im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit können sich Privatpersonen, Unterneh- men und Partner sicher und komfortabel anmelden. Dazu gehören auch die Angebote der Jobcenter und der Familienkasse, vgl. https://www.arbeitsagentur.de/anmeldung-varianten.
6.Gilt die seit 2015 verpflichtende “Elektronische Zugangseröffnung” auch für die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Familie auch im Jahr 2026 und wo finden sich entsprechende Informationen auf der Website der Senatsverwaltung?
Ja, die seit 2015 verpflichtende “Elektronische Zugangseröffnung” gilt auch für die Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Der betreffende Eintrag ist unter https://www.berlin.de/sen/bjf/service/infopunkt/ zu finden.
7. Gilt die seit 2015 verpflichtende “Elektronische Zugangseröffnung” auch für die Senatsverwaltung für Ar- beit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung auch im Jahr 2026 mit dem zwar auf der Website veröffentlichten, in Kürze aber nicht mehr unterstützten DE-Mail-Zugang?
Ja, die seit 2015 verpflichtende “Elektronische Zugangseröffnung” gilt auch für die Se- natsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminie- rung. Es wird ein aktualisierter Zugang zur Verfügung gestellt werden.
8. Gilt die Pflicht zur Annahme von digitalen Rechnungen (e-Rechnung bzw. ZUGFeRD) für Senatsverwaltun- gen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Bezirksämter und auch Berliner Jobcenter auch im Jahr 2026? Wie ist hier die aktuelle Praxis? Über welchen Weg können digitale Rechnungen „abgegeben“ werden?
Die Annahme elektronischer Rechnungen ist auch 2026 für Senatsverwaltungen, nach- geordnete Behörden und Bezirksämter weiterhin verpflichtend. Das Berliner E-Rechnungsge- setz (BERG) gilt weiterhin unverändert. Demnach bleibt das Land Berlin verpflichtet, elektro- nische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.
Da die Ausnahme für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zum 31. Dezember 2025 endet, gelten die Regelungen ab 2026 auch in diesen Fällen vollständig.
In der Praxis wird überwiegend die X-Rechnung verwendet; ZUGFeRD (Akronym für Zentra- ler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) wird akzeptiert, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Die Übermittlung erfolgt über das OZG-RE-Portal unter Nutzung der Leitweg-ID. Das OZG-RE-Portal ist ein zentrales Portal, das es ermöglicht, verschiedene Verwaltungsdienstleistungen elektronisch zu erledigen. Die Leitweg-ID dient dabei als eine Art Pfad oder Identifikator, der sicherstellt, dass die übermittelten Daten korrekt an die zu- ständige Stelle weitergeleitet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit nimmt seit 2020 grundsätzlich nach dem Onlinezugangsgesetz nur elektronische Rechnungslegungen über die konforme Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) an, https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/e-rechnung. Danach können alle Lieferanten der Bundesagentur für Arbeit über die OZG-RE-E-Rechnungen stellen, unabhängig davon, wie die Bestellung der Bundesagentur für Arbeit eingegangen ist. Die Verpflichtung, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, gilt nicht für die Verwaltungstätigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 3 E-Government-Gesetz.
9. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung führt aktuell in der Eingliederungshilfe ein Verfahren für digitale Rechnungen ein. Gibt es eine direkte Abstim- mung zwischen den für Wohnungslosen-, Eingliederungs- und auch Jugendhilfe zuständigen Senatsverwal- tungen sowie den Bezirksämtern zur Entwicklung eines gesamtstädtischen, berlineinheitlichen, e-Rechnung bzw. ZUGFeRD konformen Verfahrens für die Annahme von digitalen Rechnungen?
Das aktuell laufende Projekt eAbrechnung mit der Berliner Sozialwirtschaft hat den Ansatz, die Arbeit der Sachbearbeitenden in den Berliner Sozialämtern maximal zu entlas- ten, in dem die digitalen Rechnungen sämtliche Informationen enthalten, die einen automa- tisierten Abgleich mit den bewilligten Leistungen ermöglichen, so dass den Sachbearbeiten- den im Regelfall nur noch die Freigabe der Zahlung obliegt. Die Datenformate zur E-Rech- nung (XRechnung und ZUGFerD) erfüllen diese Anforderungen nicht ausreichend. Die eAbrechung beschränkt sich aktuell auf den Bereich der Eingliederungshilfe. Die Vorbereitungen zur Einbindung der Unternehmen der Berliner Pflegwirtschaft haben begonnen.
