Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Kaum Fortschritt beim Thema sichere Radwege für Marzahn Hellersdorf

Mit dem Frühjahr hat auch die Fahrradsaison begonnen – umso wichtiger ist es, sichere Radwege in der ganzen Stadt zu schaffen. Doch auch 2026 kommt der Radwegeausbau nur sehr langsam voran. Die Bilanz für Marzahn-Hellersdorf zeigt eine aktuelle schriftliche Anfrage meiner Kollegin Oda Hassepaß (Drucksache 19/25680). Bereits im letzten Jahr wurde deutlich, wie groß die Defizite bei der Umsetzung sicherer Radwege im Bezirk sind. Besonders kritisch bleibt der Stopp des geplanten Radwegs in der Allee der Kosmonauten zwischen Eitelstraße und Elisabethstraße. Es gilt weiterhin: Marzahn-Hellersdorf darf beim Radverkehr nicht abgehängt werden.

Laut Antwort des Senats ist für 2026 die Errichtung einer Radverkehrsanlage am Blumberger Damm von der Altentreptower Straße bis zum Frankenholzer Weg vorgesehen. Die Maßnahme soll 348.400,56 € kosten und durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umgesetzt werden. Zudem soll die Markierung und Beschilderung einer Fahrradstraße in der Bergedorfer Straße (Kaulsdorf und Mahlsdorf Süd) zwischen An der Wuhle und Hultschiner Damm auf einer Länge von 344 Metern für 22.241,10 € erfolgen.

Auch zwei Radwege sollen durch den Bezirk saniert werden: Für den Radweg TR7 in der Mehrower Allee zwischen Wuhletalstraße und Havemannstraße liegt der Bescheid vor. Auf 838 Metern soll im nördlichen Abschnitt ein Radweg entstehen. Die Kosten betragen 1.654.241,10 €. Ebenso geplant ist die Sanierung von 165m Radwegen in der Gülzower Straße. Hier sollen Radfahrstreifen auf der südlichen Richtungsfahrbahn (Fahrtrichtung Ost) für 447.749,20 € angelegt werden.

Frage 1: Welche Projekte sind im Rahmen der Radverkehrstitel 0730/52108, 0730/72016, 0740/68228 und 0740/89116, 2707/52108, 2707/72016 für eine Umsetzung in 2026 vorgesehen?

Die Daten der VROAs sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bei allen Maßnahmen vorliegend, da diese von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden getroffen werden.

» Eine ausführliche Auflistung im PDF der Anfrage.

Frage 2: Für welche Maßnahmen haben die Bezirke für das Jahr 2026 Finanzierungsanträge im Rahmen des bezirklichen Radprogramms (incl. Förderanträge im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land) bei SenMVKU eingereicht und inwiefern wurden sie dort beschieden?

Bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage wurden im Jahr 2026 keine Förderanträge abgelehnt / nicht eingereicht. Die Daten der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAOs) liegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bei allen Maßnahmen vor, da diese zum Teil von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden getroffen werden. 

» Eine ausführliche Auflistung im PDF der Anfrage.

Frage 3: Für welche Maßnahmen seit 2023 hat die Senatsverkehrsverwaltung bei Projekten mit Kofinanzierung durch das Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ Förderanträge wieder zurückgezogen oder Fördermittel nicht abrufen können?

In der Tabelle dargestellt sind alle im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land beantragten und abgeschlossenen Maßnahmen. Die orange-markierten Maßnahmen wurden vorzeitig abgemeldet und nicht durchgeführt. Gebildete Ausgabereste wurden dem Land weiterhin zur Verfügung gestellt, ein Verfall von Fördermitteln im maßnahmenbezogenen Sinne ist daher nicht eingetreten.

» Eine ausführliche Auflistung im PDF der Anfrage.

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