Stefan Ziller

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Klimaanpassung vertagt: Schulhof-Sanierungen verzögern sich

Statt wie angekündigt 2027 zu starten, verschieben sich die Sanierungen der Schulhöfe und Außenanlagen an sieben Schulen in Marzahn-Hellersdorf auf 2028 oder sogar 2029 (Drucksache 19/26323). Die im Schulbaufahrplan versprochene Klimaanpassung der Schulhöfe – mit Entsiegelung, Beschattung und Regenwassermanagement – lässt damit weiter auf sich warten. Als Grund nennt der Bezirk fehlende Mittel in der bezirklichen Investitionsplanung sowie fehlende Kapazitäten der Baudienststelle.

Es reicht nicht, Klimaanpassung in Schulbauplänen anzukündigen. Wenn Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf strukturell weder die Mittel noch das Personal haben, um klimaangepasste Schulhöfe rechtzeitig umzusetzen, muss der Senat hier nachsteuern – sonst bleibt Klimaanpassung an Schulen ein Lippenbekenntnis. Das ist angesichts immer heißerer Sommer keine gute Entwicklung für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.

Hintergrund ist der BSO-Schulbaufahrplan, der für 2027 an acht Schulen in Marzahn-Hellersdorf Sanierungen von Schulhöfen und Außenanlagen mit einem Gesamtvolumen von rund 19,5 Millionen Euro als Baubeginn vorgesehen hatte. Betroffen sind die Ebereschen-Grundschule, die Wilhelm-Busch-Grundschule, die Grundschule am Bürgerpark, die Bücherwurm-Schule am Weiher, die Grundschule am Schleipfuhl, die Grundschule an der Wuhle, die Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule und die Marcana-Schule.

Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Sanierungen verweist der Senat auf die Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, etwa die Musterfreiflächenprogramme. Geprüft werden demnach bei jedem Schulhof die Entsiegelung und Grünverdichtung von Flächen, Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Beschattung sowie das Regenwassermanagement. Eine konkrete, schulscharfe Aufstellung, welche Maßnahmen an welcher Schule tatsächlich umgesetzt werden, sei jedoch erst nach Vorliegen der jeweiligen Ausführungsplanung möglich.

Offen bleibt auch, wie der Schulbetrieb während der Bauarbeiten organisiert wird: Laut Bezirksamt ist grundsätzlich mit Einschränkungen zu rechnen, konkrete Regelungen zu Pausenflächen würden aber erst einzelfallbezogen mit den jeweiligen Schulen abgestimmt.

1. Sind die im Schulbaufahrplan für 2027 vorgesehenen Baubeginne für die Schulhof- und Außenanlagensanierungen an den folgenden acht Schulen nach aktuellem Planungsstand einzuhalten, und falls nein: bei welchen Schulen ist mit Verzögerungen zu rechnen und aus welchen Gründen? (Ebereschen-Grundschule (10G05) – Wilhelm-Busch-Grundschule (10G08) – Grundschule am Bürgerpark (10G09) – Bücherwurm-Schule am Weiher (10G19) – Grundschule am Schleipfuhl (10G25) – Grundschule an der Wuhle (10G29) – Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule (10K10) – Marcana-Schule (10K11))
2. In welchem Planungsstand befinden sich die jeweiligen Maßnahmen aktuell, und sind die Ausschreibungen bereits erfolgt oder konkret terminiert?

Zu 1. und 2.: Das Bezirksamt teilt mit, dass es sich bei den in der Anfrage genannten Schulen um Vorhaben der bezirklichen Investitionsplanung handelt.

Der aktuelle „Jährliche Bericht der Taskforce Schulbau zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling zum Schulbauprogramm (Fortschrittsbericht) – Bericht für das Jahr 2025″ ist dem Parlament im Mai 2026 unter der Roten Nummer 2840 vorgelegt worden und wird in der unten stehenden Auflistung als „11. MFC” bezeichnet. Für den genannten Bericht wurden die bis dato vorliegenden Daten zu den Schulen sowie die schulfachlichen Angaben zu Bestands- und zukünftigen Kapazitäten mit Stand 31.12.2025 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) bereitgestellt. Die kameralen Maßnahmen wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) auf Grundlage eigener Datenerhebung sowie bedarfsweise Abfragen bei den Aufgabenträgern zugeliefert. Der Stichtag für die Datenerhebung war der 31.12.2025 und berücksichtigt damit Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2025–2029.

Schule (BSN)SchulnameBeschreibungBaubeginn laut 11. MFCaktuell geplanter BeginnGrund für Verzögerung
10G05Ebereschen-GrundschuleSanierung Schulhof20272028-2029Fehlende Mittel in der bezirklichen I-Planung / fehlende Kapazitäten der Baudienststelle
10G08Wilhelm-Busch-GrundschuleSanierung Schulhof und Errichtung Müllstandsfläche20272028Fehlende Mittel in der bezirklichen I-Planung
10G19Bücherwurm-Schule am WeiherSanierung Schulhof20272028Fehlende Mittel in der bezirklichen I-Planung / fehlende Kapazitäten der Baudienststelle
10G25Grundschule am SchleipfuhlSanierung Außenanlagen und Schulhof20272028Fehlende Mittel in der bezirklichen I-Planung / fehlende Kapazitäten der Baudienststelle
10G29Grundschule an der WuhleSanierung Schulhof20272028Fehlende Mittel in der bezirklichen I-Planung/fehlende Kapazitäten Baudienststelle
10K10Wolfgang-Amadeus-Mozart-SchuleSanierung Schulhof und Außenanlagen20272029Fehlende Mittel in der bezirklichen I-Planung/fehlende Kapazitäten Baudienststelle
10K11Marcana-SchuleSanierung Schulhof20272029Fehlende Mittel in der bezirklichen I-Planung/fehlende Kapazitäten Baudienststelle

(Anmerkung: Für 10G09 – Grundschule am Bürgerpark – ist in der Tabelle der Antwort keine eigene Zeile aufgeführt.)

3. Sind während der Bauarbeiten Einschränkungen für den Schulbetrieb zu erwarten, und welche Regelungen sind für die Pausenzeiten der betroffenen Schülerinnen und Schüler vorgesehen?

Zu 3.: Der Bezirk teilt mit, dass bei Bauarbeiten grundsätzlich mit Einschränkungen zu rechnen ist. Ob und welche Teile eines Schulhofs während der Bauzeit weiterhin nutzbar bleiben, ist einzelfallabhängig. Dies wird in der Planung berücksichtigt und anschließend mit der jeweiligen Schule abgestimmt sowie der Schulgemeinschaft entsprechend mitgeteilt.

4. Inwieweit werden bei der Sanierung der Schulhöfe und Außenanlagen Nachhaltigkeits- und Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt – beispielsweise Entsiegelung von Flächen, Bepflanzung, Hitzeschutz, Beschattung oder Regenwassermanagement – und wenn ja, in welchem Umfang und auf welcher planerischen Grundlage? (Bitte für jede Schule konkret angeben, wenn es hier unterschiedliche Umsetzungen gibt)

Zu 4.: Laut Aussage des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf werden Schulhöfe und Außenanlagen nach den Vorgaben der SenBJF (z. B. Musterfreiflächenprogramme und entsprechende Ausführungsvorschriften) sowie auf Grundlage der geltenden Gesetze und technischen Vorschriften geplant. Dabei werden klimarelevante Aspekte berücksichtigt. Vorgaben bestehen u. a. zur zulässigen Flächenversiegelung sowie zur grundstücksbezogenen Entwässerung.

Darüber hinaus gibt das Bezirksamt an, jeden Schulhof im Rahmen der Planung auf folgende Aspekte zu prüfen: Entsiegelung und Grünverdichtung, Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Beschattung, Regenwassermanagement.

Eine schulscharfe Auflistung unterschiedlicher Umsetzungen ist erst nach Vorliegen konkreter Ausführungsplanungen je Standort möglich.

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