Nachnutzung statt Neuentwicklung – von der neuen NExT-Studie lernen
Wie gut können Verwaltungen in Deutschland bestehende digitale Lösungen weiterverwenden? Eine neue Studie des Vereins NExT hat die sogenannte Nachnutzung in Deutschland untersucht – und vor welchen Herausforderungen öffentliche Verwaltungen stehen. Dazu hat die Studie Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung Mitarbeiter*innen der Verwaltung nach ihren Erfahrungen befragt und sich die bestehende Infrastruktur angeschaut.
Das Ergebnis: Bestehende Institutionen werden kaum genutzt. Wenn nachgenutzt wird, dann gelingt dies häufig auf informellem Weg. Gleichzeitig stößt die Verwaltung auf hohe Hürden. Die Studie bleibt dabei nicht bei der Problembeschreibung, sondern gibt Handlungsempfehlungen, die sich Berlin genauer anschauen sollte. Wenn wir unsere Verwaltung transformieren wollen, muss Nachnutzung von der Ausnahme zum Standard werden. Dabei definiert die NExT-Nachnutzung auch über reine Softwarenutzung hinaus und wesentlich breiter:
Unter Nachnutzung verstehen wir im Rahmen der Studie die gezielte Übernahme, Wiederverwendung oder Mitnutzung bereits entwickelter (digitaler) Lösungen, Methoden, Prozesse, Vorgehensweisen oder Daten durch andere Behörden oder Organisationseinheiten. Dies kann von der vollständigen Übernahme bis zur Adaption einzelner Bestandteile reichen und betrifft nicht nur technische Komponenten (z. B. Software, Schnittstellen, Module), sondern auch organisatorisches Wissen, Dokumentationen, Standardvorgehen oder Best Practices. (S. 5)
Im Grunde gibt es mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) (sprich: Ein Bundesland entwickelt eine Software und ein anderes kann diese übernehmen, ohne erneut Entwicklungskosten zu haben) eine bundesweite Struktur.
Die Studie zeigt jedoch, dass Nachnutzung meist außerhalb der etablierten Strukturen, teilweise sogar zufällig, entsteht. 56 % der Befragten erfuhren informell über Möglichkeiten zur Nachnutzung und 69 % mit EfA-Erfahrung erfuhren durch übergeordnete Stellen von Möglichkeiten. Zudem hat die Studie 50 Plattformen identifiziert, die sich mit der Nachnutzung beschäftigen. Deren Bekanntheit ist gering und die Nutzungsquote noch geringer. Wir bleiben sehr deutlich unter dem Potenzial, welches durch mit Nachnutzung möglich würde. Stattdessen werden die Probleme mit immer neuen Institutionen versteckt. Das gilt auch für Berlin: Nur 14 Eine-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) wurden Stand Juni 2025 nachgenutzt (Drucksache 19/22520). Wer beim Thema Nachnutzung nicht konsequent vorangeht, verschenkt enormes Potenzial.
Bei der Umsetzung einer Nachnutzung nennen ganze 72 % die Abhängigkeit von IT-Dienstleistern oder Rechenzentren als Hinderungsgrund. Dazu kommt eine Mehrheit von 69 %, welche die EfA-Preismodelle als zu komplex bezeichnen. Von den 16 möglichen Lösungsansätzen zur Förderung von Nachnutzung, werden mehrheitlich alle als wichtig eingeschätzt, scheitern jedoch an der derzeitigen Umsetzung. Beispielsweise sind standardisierte Schnittstellen unter Interoperabilität mit 97 % als essenziell bewertet, aber nur 8 % sehen sie als umgesetzt an.
Die Studie identifiziert fünf Ansätze, um Nachnutzung zu fördern. Diese wurden zusätzlich in der Handreichung „Vertiefung: Handlungsideen“ für verschiedene Zielgruppen aufgearbeitet. Die fünf drängendsten Ansätze zur Förderung und Erleichterung von Nachnutzung sind nach der Studie:
- Gesicherte Finanzierung für den langfristigen Betrieb nachnutzbarer Lösungen
- Ende-zu-Ende gedachte Lösungen mit einfacher Anbindung an Fachverfahren
- Technische Interoperabilität und standardisierte Schnittstellen
- Eine gemeinsame nationale Gesamtstrategie für Nachnutzung in der Verwaltung
- Zentrale Bereitstellung einheitlicher Basisdienste und Komponenten durch Bund und Länder

