Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Ohne Messung kein Ziel: Warum Berlins Verwaltung ihre Bearbeitungszeiten nicht kennt

Berliner*innen warten wochenlang auf Leistungen wie Wohngeld, Hilfe zur Pflege und andere. Ich wollte nun vom Senat mal wissen, welche Dienstleistungen im Serviceportal länger als drei Monate, sechs Monate oder sogar ein Jahr brauchen. Die Antwort: wir erheben keine Daten (Drucksache 19/24687). Ich finde das erstaunlich. Denn Beispiele wie das Wohngeld zeigen regelmäßig den Handlungsbedarf auf. Dabei ist wichtig zu verstehen: Es geht nicht darum, dass alle Verwaltungsleistungen gleich lange dauern sollen. Manche Dienstleistungen brauchen naturgemäß länger als andere. Aber: Der Senat sollte wissen, WIE LANGE sie durchschnittlich TATSÄCHLICH dauern, um dann realistische Ziele setzen zu können. Das tut er derzeit nicht.

In der Berliner Digitalstrategie von 2022 wird noch von „Wirkungsmessung“ und einer „lernenden Strategie“ gesprochen. In der Realität der Digitalisierung von Dienstleistungen scheint dies nicht angekommen zu sein. Dabei sind Bearbeitungszeiten sind ein leicht messbarer Teil des Puzzles! Und um über Lösungen wie einer Genehmigungsfiktion (die automatische Zulassung eines Antrags nach Ablauf einer Frist) sinnvoll zu diskutieren, braucht es Daten, um potenzielle Dienstleistungen zu identifizieren.

Eine Infografik, welche verschiedene Indikatoren grafisch aufgearbeitet hat.
Agora Digitale Transformation hat 63 Indikatoren zur Messung von Digitalpolitik erfasst.

Ansätze gibt es zu Genüge. Zuletzt hatte der Thinktank Agora einen Indikatorenkatalog veröffentlicht, um die Wirksamkeit von Digitalpolitik messbar zu machen.

1. Welche Dienstleistungen der Berliner Verwaltung aus dem Serviceportal, also Anträge von Bürger*innen und Bürgern und Unternehmen, haben eine tatsächliche Bearbeitungsdauer von über 3 Monaten in mehr als wenigen Einzelfällen? Bitte um eine kurze Einschätzung, ob daraus ein Handlungsbedarf entsteht oder nicht. Bitte dazu die Gesamtanzahl der Vorgänge der jeweiligen Dienstleistung angeben.

Das ServicePortal ist der zentrale Zugangskanal für die Onlineantragsstellungen der Verwaltungskunden. Im ServicePortal wird durch die Berliner Verwaltung der Zugang zu über 1.000 Verwaltungsleistungen angeboten. Ein Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Bearbeitungsdauer einer Verwaltungsdienstleistung und deren Verzeichnung im ServicePortal besteht nicht. Vor diesem Hintergrund wird eine diesbezügliche Erhebung nicht vorgenommen und ist auch aus Sicht des Senats nicht zielführend.

2. Welche Dienstleistungen der Berliner Verwaltung aus dem Serviceportal haben eine tatsächliche Bearbeitungsdauer von über 6 Monaten in mehr als wenigen Einzelfällen? Bitte um eine kurze Einschätzung ob daraus ein Handlungsbedarf entsteht oder nicht. Bitte dazu die Gesamtanzahl der Vorgänge der jeweiligen Dienstleistung angeben

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Welche Dienstleistungen der Berliner Verwaltung aus dem Serviceportal / Anträge von Bürger*innen und Bürgern und Unternehmen haben eine tatsächliche Bearbeitungsdauer von über einem Jahr in mehr als wenigen Einzelfällen? Bitte um eine kurze Einschätzung ob daraus ein Handlungsbedarf entsteht oder nicht. Bitte dazu die Gesamtanzahl der Vorgänge der jeweiligen Dienstleistung angeben.

Siehe Antwort zu Frage 1.

4. Welchen Anspruch hat das Land Berlin für den Bearbeitungszeitraum für diese besonders bearbeitungsintensiven Dienstleistungen?

Die fachliche Komplexität einzelner Verwaltungsleistungen ist sehr divers und erstreckt sich über 24 Politikfelder und 7 Querschnittsfelder. Der Senat hat daher den Anspruch, dass die Digitalisierung der spezifischen Verwaltungsleistungen durch die jeweils verantwortlichen Fachressorts erfolgt und hat dies in § 9 Abs. 2 Nr. 3 Landesorganisationsgesetz (LOG BE) entsprechend festgeschrieben (i.V.m. § 20 Abs. 3 eGovernment-Gesetz Berlin).

Nach Möglichkeit wird für die Erledigung eines Verwaltungsanliegens grundsätzlich der sog. OZG-Reifegrad 4 angestrebt (für nähere Informationen zum Reifegrad siehe https://digita- lisierungs-dashboard.berlin.de/). Mit diesem Reifegrad ist ein Absinken des Bearbeitungsaufwands und damit der Bearbeitungsdauer einzelner Vorgänge zu erwarten. Gleichwohl gibt es weitere Dimensionen, z. B. Auftragsspitzen und begrenzte Personalressourcen, die entscheidende Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer haben.

5. Plant der Senat für diese Dienstleistungen ein Serviceversprechen nachdem bspw. jeder Antrag innerhalb von einem Monat beschieden wird?

Aufgrund des spezifischen, einer Verwaltungsleistung zugrunde liegenden Fachrechts ist eine pauschale Bescheid-Erteilung innerhalb einer davon unabhängigen Frist nicht möglich.

6. Plant der Senat für diese Dienstleistungen eine Genehmigungsfiktion? Wenn nein, welche Gründe sprechen jeweils dagegen?

Sofern das einer Verwaltungsleistung zugrunde liegende Fachrecht eine Genehmigungsfiktion ermöglicht, obliegt es dem Fachressort diese umzusetzen. Eine pauschale Genehmigungsfiktion aufgrund des Kriteriums der Bearbeitungsdauer und ungeachtet der fachlichen Verantwortung ist nicht angezeigt.

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