Once-Only in Berliner Schulen: Daten einmal erfassen – Roadmap fehlt
Wer sein Kind in Berlin zur Schule anmeldet, gibt Daten an – und gibt sie oft wieder und wieder an. Das Once-Only-Prinzip der EU sagt: Das sollte einmal reichen. Berlin hat mit der LUSD-Datenbank und dem Berliner Schulportal eine Infrastruktur, die das technisch ermöglicht. Doch eine strategische Roadmap, welche Prozesse bis wann umgestellt werden, gibt es nicht. Meine Anfrage (Drucksache 19/26023) zeigt: der Ansatz stimmt, die Umsetzung bleibt hinter dem Möglichen zurück.
Immerhin: Der Senat berichtet echte Fortschritte. Daten werden einmalig bei der Schulanmeldung erfasst und zentral gespeichert. Schülerausweis, Fahrtberechtigung, Zeugnisdruck, Digitales Klassenbuch – all das soll ohne erneute Dateneingabe funktionieren. Ein Single Sign-On ermöglicht zudem den Zugang zu verschiedenen Diensten mit einem Satz Anmeldedaten. Das ist gut. Was fehlt, ist der nächste Schritt: Eine Übersicht, welche Daten Eltern heute noch mehrfach einreichen müssen, hat der Senat nicht. Und ob Berlins Anbindung an das bundesweite NOOTS-System klappt, ist noch offen – die technische Infrastruktur dafür wird gerade erst geprüft. Medienbrüche kosten Zeit und Geld – das gilt für Eltern genauso wie für die Verwaltung selbst.
1. Wie weit ist Berlin bei der Umsetzung des Once-Only-Prinzips für Eltern und Schüler*innen?
Die Umsetzung ist durch die schulische IKT-Architektur weit vorangeschritten. Daten werden einmalig bei der Schulanmeldung erfasst und zentral in der LUSD gespeichert. Das Berliner Schulportal bietet über Single Sign-On den Zugang zu mehreren Diensten mit einem Satz Anmeldedaten. Bei Prozessen wie Schülerausweis, Schulübergang, Zeugnisdruck, Digitalem Klassenbuch und Digitalem Notenbuch müssen Daten nicht wiederholt erfasst werden.
2. Welche konkreten Verwaltungsprozesse sollen dem Once-Only-Prinzip unterliegen?
Ziel ist es, so viele Prozesse wie möglich zu digitalisieren. In Kürze soll die Zugangskennung für Schülerausweis und Fahrtberechtigung nutzbar sein, gefolgt von Digitalem Klassenbuch (inkl. Krankmeldung), Digitalem Notenbuch und Übergangsprozessen. Alle genannten Fachverfahren befinden sich in Entwicklung, Testung oder Pilotierung.
3. Welche Daten müssen Eltern aktuell noch mehrfach einreichen, obwohl sie bereits vorliegen?
Eine entsprechende Übersicht liegt dem Senat nicht vor.
4. Gibt es eine strategische Roadmap zur Einführung des Once-Only-Prinzips im Bildungsbereich?
Berlin hat den NOOTS-Staatsvertrag unterzeichnet und sich damit zur schrittweisen Anbindung verpflichtet. Eine konkrete Projektplanung wird im Rahmen der NOOTS-Arbeitsgruppen entwickelt.
5. Wie wird die Vereinbarkeit mit DSGVO und Berliner Schuldatenschutz sichergestellt?
Alle Digitalisierungsvorhaben folgen dem Projektmanagementhandbuch des Landes Berlin und dem Standardprozess Datenschutz der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BlnBDI). Der Senat steht im regelmäßigen Austausch mit der BlnBDI.
6. Welche Hindernisse sieht der Senat aktuell?
Der Senat prüft derzeit, ob ein zentraler Sicherer Anschlussknoten (SAK) als standardisierte Infrastrukturleistung über das ITDZ bereitgestellt werden kann.
