Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Open Source auf dem Papier, Lock-in in der Praxis: Berlins Softwarebeschaffung im Realitätscheck

Wie abhängig ist Berlin von teuren Softwarekonzernen? Meine Anfrage an den Senat zeigt: Eine Open-Source-Strategie gibt es, die IKT-Architekturrichtlinie 2.0 auch, selbst die EuGH-Rechtsprechung zu Lock-in-Effekten ist bekannt – nur umgesetzt wird davon kaum etwas (Drucksache 19/26869). Dies macht wieder einmal deutlich: Es braucht verbindliche Ziele, sonst tut sich nichts. Mein Vorschlag: Bis 2035 soll die gesamte Software der Berliner Verwaltung Open Source sein.

Die Zahlen konkret: 2025 und 2026 wurden nur 16 Open-Source-Lösungen beschafft – bei 446 proprietären Beschaffungen. Besonders eklatant: Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) setzte 2025 auf 200 proprietäre Lösungen bei nur zwei Open-Source-Alternativen. Auch die Bezirke bleiben fast ausnahmslos bei Closed-Source.

Solange Behörden und Bezirke weiterhin auf teure, geschlossene Systeme setzen, bleibt Berlin in der Abhängigkeitsfalle. Das ist keine abstrakte Gefahr, sondern hat handfeste Konsequenzen: Wer sich einmal auf ein proprietäres System festgelegt hat, verliert Verhandlungsmacht gegenüber dem Anbieter. Lizenzpreise steigen, Konditionen werden diktiert, ein Wechsel wird technisch aufwendig und politisch riskant. Genau diesen Lock-in-Effekt beschreibt auch die vom Senat selbst zitierte EuGH-Rechtsprechung – vermieden wird er in der Beschaffungspraxis aber kaum.

1. Ist dem Senat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs „Vergabeverfahren zur Bereitstellung, Entwicklung und Änderung von Computersoftware“ (WD 7 – 3000 – 010/26) bekannt?

Ja.

2. Wie steuert der Senat (gesamtstädtisch), insbesondere bei Erstvergabe von IKT, das Vermeiden von „Lock-in-Effekten“ und zukünftige wettbewerbsbeschränkende Abhängigkeiten entsprechend der oben genannten Rechtsprechung?

Der Senat steuert die Vermeidung von Lock-in-Effekten gesamtstädtisch insbesondere über die Open-Source-Strategie, die IKT-Architekturrichtlinie 2.0 sowie die begonnene Umsetzung entsprechender Maßnahmen in Beschaffung, Architekturprüfung und Beratung der Behörden.
Mit der im Dezember 2025 vom Senat beschlossenen Open-Source-Strategie wurde hierfür ein verbindlicher strategischer Rahmen geschaffen. Optimierung von Open Source Beschaffung und Vergabe stellt hierbei eines der sieben strategischen Ziele dar. Die Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen hat begonnen. Ziel ist es, Open-Source-Lösungen bei IKT-Beschaffungen stärker zu berücksichtigen, offene Standards und Schnittstellen zu fördern, Nachnutzbarkeit zu verbessern und künftige einseitige Anbieterabhängigkeiten möglichst frühzeitig zu vermeiden. Es ist beabsichtigt zu prüfen, inwieweit ein Open-Source-Vorrang als Baustein der Digitalen Souveränität und Maßnahme der Informationssicherheit im Einklang mit den vergaberechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Open-Source-Strategie gesetzlich festgelegt wird.

Bereits bei der Erstvergabe von IKT sollen künftig insbesondere Wechselmöglichkeiten, Daten- und Systemportabilität, offene Schnittstellen, modulare Architekturen sowie Exit-Optionen berücksichtigt werden. Proprietäre Formate, exklusive Herstellerbindungen und schwer auflösbare Betriebsmodelle sollen vermieden oder, soweit sie im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können, transparent gemacht, begründet und durch geeignete technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen begrenzt werden.

Die IKT-Architekturrichtlinie 2.0 konkretisiert diese Zielrichtung für die Berliner Verwaltung. Bei der Einführung neuer IKT und bei der wesentlichen Weiterentwicklung bestehender Lösungen sind Architekturkonformität, Interoperabilität, digitale Souveränität, Informationssicherheit und Datenschutz zu berücksichtigen. Damit wird der Grundsatz gestärkt, dass Vergaben nicht nur kurzfristig funktional, sondern auch langfristig steuerbar, wechseloffen und wettbewerbserhaltend ausgestaltet werden.

3. Wie oft wurde bei Ausschreibungen der Berliner Landesverwaltung in den Jahren 2025 und 2026 erfolgreich Open-Source-Software beschafft? (Bitte wenn möglich nach Vergabestellen oder Politik- bzw. Querschnittsfeldern aufschlüsseln)
4. Wie oft wurde proprietäre Software in den Jahren 2025 und 2026 beschafft? (Bitte wenn möglich nach Vergabestellen oder Politik- bzw. Querschnittsfeldern aufschlüsseln)

In den Jahren 2025 und 2026 wurden bei Ausschreibungen der Berliner Landesverwaltung 16-mal erfolgreich Open-Source Anwendungen beschafft. Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit werden die konkreten Angaben zu den Fragen 3 und 4 in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Enthalten sind ebenfalls Angaben von Behörden nach § 3 Abs. 1 LOG inkl. nachgeordneter Behörden. Die Verlängerung von bereits Lizenzen ist davon zudem teilweise umfasst.

Verwaltungen20252026
proprietärOpen SourceproprietärOpen Source
RBm-Skzl0000
SenASGIVA16200
SenBJF3403
SenFin200200
SenInnSport9010
SenJustV9000
SenKultGZ0000
SenMVKU2000
SenStadt18090
SenWiEnBe2100
SenWGP14151
BA Mitte20000
BA Friedrichshain-
Kreuzberg
0000
BA Pankow0000
BA Charlottenburg-
Wilmersdorf
0000
BA Spandauk.A.k.A.k.A.k.A.
BA Steglitz-Zehlendorf23100
BA Tempelhof-
Schöneberg
380180
BA Neukölln25000
BA Treptow-Köpenickk.A.k.A.k.A.k.A.
BA Marzahn-Hellersdorf7070
BA Lichtenberg0000
BA Reinickendorf101100

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