Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Senat vertröstet Mahlsdorf mit Prüfaufträgen statt sicheren Querungen über den Hultschiner Damm und die Hönower Straße

Wer den Hultschiner Damm und die Hönower Straße kennt, weiß: Hier rollen jeden Tag viele Tausend Autos, gleichzeitig fehlen entlang beider Straßen ausreichend sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. Besonders problematisch ist das für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Antworten auf meine Anfrage (Drucksache 19/26625) zeigen: Mit einer CDU-Verkehrssenatorin wird sich auch in den nächsten Jahren nur wenig ändern. Statt konkreter Maßnahmen verweist die Verkehrsverwaltung auf bestehende Ampeln, laufende Prüfungen und langfristige Planungen.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Senats: Aufgrund der geraden Straßenführung seien Hultschiner Damm und Hönower Straße gut einsehbar, außerdem ergäben sich durch die vorhandenen Ampeln immer wieder Lücken im Verkehrsfluss, die ein Überqueren der Straßen ermöglichten. Wer die Situation vor Ort kennt, weiß, wie lebensfremd diese Einschätzung ist. Für Kinder, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigungen sind solche Verkehrslücken keine sichere Querungsmöglichkeit.

Die Antwort zeigt ein Grundproblem der Berliner Verkehrspolitik: Die Probleme sind bekannt, gehandelt wird aber erst irgendwann in der Zukunft. Wer heute zu Fuß unterwegs ist, kann sich von Prüfaufträgen und Planungen nichts kaufen. Wer den Umweltverbund stärken will, muss dafür sorgen, dass Menschen sicher zu Bus und Straßenbahn gelangen. Sichere Querungen sind keine Nebensache, sondern eine Grundvoraussetzung für eine moderne und gerechte Verkehrspolitik.

Positiv ist, dass auf Höhe der Kita am Hultschiner Damm 25 sowie des Netto-Marktes am Hultschiner Damm 204 bauliche Verbesserungen geplant sind, um das Queren der Straße sicherer zu machen. Wann diese Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt allerdings offen. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Straßenbahn sollen zwischen der B1 und dem S-Bahnhof Mahlsdorf mehrere neue Ampelanlagen entstehen – bis sie tatsächlich gebaut und in Betrieb genommen werden, vergehen jedoch noch Jahre. Für zahlreiche Haltestellen – darunter Eichenhofweg, Bruchsaler Straße, Bütower Straße, Linderhofstraße und Karlshafener Straße – gibt es dagegen weiterhin keine kurzfristige Perspektive auf sichere Querungsmöglichkeiten.

Bereits im Juni hatte ich berichtet, dass der Knotenpunkt Hultschiner Damm/Akazienallee/Bergedorfer Straße weiter in der Warteschleife hängt. Die Menschen in Mahlsdorf und Kaulsdorf wollen mehr Verkehrssicherheit. Das zeigt auch die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Petition für mehr sichere Querungsmöglichkeiten am Hultschiner Damm, die wir ausdrücklich unterstützen. Der Senat sollte den Wunsch der Anwohnenden endlich ernst nehmen und nicht weiter in eine nebulöse Zukunft verschieben.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit für Menschen mit Rollator oder Kinder die Hönower Straße und den Hultschiner Damm Werktags am Vormittag oder Nachmittag sicher zu überqueren?
Frage 4: Welche konkreten Prüfungen laufen aktuell noch in der Berliner Verwaltung für Querungen von Hultschiner Damm und die Hönower Straße? (bitte jeweils die Querstraße und den Verfahrensstand angeben)

Die Fragen 1 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm ist eine übergeordnete Straßenverbindung mit entsprechend hoher Verkehrsbelastung. Die überwiegend gerade Straßenführung gewährleistet gute Sichtbeziehungen. In der Hönower Straße sind vier und im Hultschiner Damm fünf Lichtzeichenanlagen vorhanden, die zum Queren genutzt werden können. Zudem ergeben sich daraus Lücken in den Fahrzeugfolgen, die Querungen außerhalb der LSA ermöglichen. Dort, wo besonders viele Querungen erfolgen, sind entsprechende Querungssicherungen durch den Senat erfolgt. Auf Höhe der Kiekemal-Grundschule im Hultschiner Damm 219 oder auf dem Schulweg der BEST-Sabel-Grundschule Mahlsdorf im Erich-Baron-Weg sind Lichtzeichenanlagen für den Fußverkehr vorhanden. Auf Höhe der Kita Hultschiner Damm 25 und des Verbrauchermarktes Hultschiner Damm 204 werden bauliche Verbesserungen, in Ausführung durch den Bezirk Marzahn-Hellersdorf und finanziert durch den Senat, erfolgen. Das Erfordernis einer Mittelinsel und ausreichender Aufstellflächen im Zusammenhang mit den vorhandenen Straßenbahngleisen lassen die Anlage von Fußgängerüberwegen nicht zu.

Zukünftig werden durch verschiedene Bauvorhaben, wie dem geplanten zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn, der „Verkehrslösung Mahlsdorf” mit dem Neubau der Straße an der Schule und im Zuge des B-Plan 10-80 „Parler Straße” Umgestaltungen des Straßenzuges erfolgen, wodurch auch weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Querung mitbetrachtet werden. U. a. sind neue Lichtzeichenanlagen in der Hönower Straße/Treskowstraße, Hönower Straße/Fritz-Reuter-Straße, Hönower Straße/Pestalozzistraße, Hönower Straße/S-Bahnhof Mahlsdorf, Straße an der Schule Höhe der Sekundarschule ISS Mahlsdorf und Hultschiner Damm/Elsenstraße geplant. Im Rahmen des B-Plan 10-80 wird ebenfalls untersucht, ob die Erschließung weitere Lichtzeichenanlagen erfordert.

Frage 2: Sind dem Senat oder dem Bezirksamt die immer wieder vorgebrachten grundsätzlichen Forderungen nach zusätzlichen sicheren Querungsmöglichkeiten (FGÜ, Ampel, Mittelinseln) bekannt, wie sie zuletzt in einer Petition auf change.org veröffentlich wurde?

Es lagen dem Senat entsprechende Anträge zu konkreten Örtlichkeiten, wie zur Kita Hultschiner Damm 25 und zum Verbrauchermarkt Hultschiner Damm 204 vor. Die angegebene Petition war dem Senat bisher nicht bekannt. Dem Bezirksamt sind die vorgebrachten Forderungen nach zusätzlichen sicheren Querungsmöglichkeiten bekannt. Vorschläge für die Einrichtung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten (Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder Gehwegvorstreckungen), die beim Bezirksamt eingehen, werden zuständigkeitshalber unmittelbar an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.

Frage 3: Teilt der Senat das Ziel, dass es an allen Bus- und Tram-Haltestellen möglich sein sollte, über die Straße zu kommen?

Es ist Ziel des Senats, dass alle ÖPNV-Haltestellen sicher erreicht werden können. Gleichwohl begründet dieses Ziel nicht, dass an allen ÖPNV-Haltstellen gesicherte Querungsstellen geschaffen werden. Dies ist schon durch die hohe Anzahl an Haltestellen in geringen Abständen nicht realisierbar. Bei der Festlegung der Lage von Haltestellen werden bereits vorhandene Lichtzeichenanlagen berücksichtigt. Dort, wo sehr hohe Fahrgastzahlen abzuwickeln sind oder vermehrt sensible Verkehrsteilnehmende queren, werden ebenfalls querungssichernde Maßnahmen vorgesehen. Grundsätzlich wird das Erfordernis immer im Einzelfall anhand der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten ermittelt.

Frage 5: Welche Möglichkeiten gibt es in Höhe der TRAM-Haltestelle Eichenhofweg eine sicher Querung des Hultschiner Damms zu ermöglichen?
Frage 6: Welche Möglichkeiten gibt es in Höhe der TRAM-Haltestelle Bruchsaler Straße, Mannheimer Straße / Paul-Wegner Straße eine sicher Querung des Hultschiner Damms zu ermöglichen?
Frage 7: Welche Möglichkeiten gibt es in Höhe der TRAM-Haltestelle Bütower Straße eine sicher Querung des Hultschiner Damms zu ermöglichen?
Frage 8: Welche Möglichkeiten gibt es in Höhe der BUS-Haltestelle Linderhofstr. eine sicher Querung der Hönower Straße zu ermöglichen?
Frage 9: Welche Möglichkeiten gibt es in Höhe der BUS-Haltestelle Karlshafener Straße eine sicher Querung der Hönower Straße zu ermöglichen?

Die Fragen 5 bis 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da die Fahrbahnbreiten keinen Einbau einer Mittelinsel ermöglichten, könnten die Querungssituationen an den Haltestellen theoretisch nur durch den Neubau von Lichtzeichenanlagen gesichert werden. Hierbei handelt es sich um eine Verkehrseinrichtung, die nach den rechtlichen Vorgaben des Straßenverkehrsrechts eine besondere Gefahrenlage erfordert. Eine solche ist angesichts der geraden Straßenführung und der uneingeschränkten Sichtbeziehungen derzeit nicht gegeben. Unabhängig davon würde auch der Neubau von Lichtzeichenanlagen keine kurzfristig umsetzbare Maßnahme sein.

Bei der straßenräumlichen Umplanung des Hultschiner Damms im Zuge des geplanten zweigleisigen Ausbaus der Straßenbahn werden auch die Querungsbedürfnisse an allen Haltstellen und sich daraus ableitender Maßnahmenerfordernisse geprüft werden.

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