Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin
Bürokratieabbau, digitale Verfahren, „Once-Only“-Prinzip: Hinter der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern steckt ein Paket von mehr als 200 Einzelmaßnahmen, das Bund und Länder am 4. Dezember 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. Auf meine Schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand in Berlin antwortet der Senat bei mehreren Maßnahmen ausweichend: Bei der elektronischen Verkündung als Regelfall und bei den Genehmigungsfiktionen heißt es lediglich, die „nötigen Schritte“ würden noch „geprüft“ – mit Verweis auf das Lieferdatum Ende 2026. Auch für den Wechsel auf die gemeinsame Bund-Länder-E-Rechnungsplattform gibt es trotz feststehender Zielplattform noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.
Konkreter wird es bei anderen Punkten: Weil im Berliner Verwaltungsverfahrensrecht auf das Bundesrecht verwiesen wird, muss Berlin die Ablösung der Schriftform durch die Textform nicht gesondert ins Landesrecht übernehmen – geprüft wird nur noch, wo Fachgesetze weiterhin eine strengere Form vorschreiben sollen. Als „Vorreiterrolle“ nennt der Senat die am 23. Juni 2026 beschlossene Vergabestrukturreform, mit der Berlin auch die Entwicklung des digitalen Marktplatzes Deutschland mitgestaltet. Beim Once-Only-Prinzip verweist der Senat auf seine Abhängigkeit von noch zu schaffenden bundesweiten Standards, und das Konzept für den eigenen „Berliner Digitalcheck“ soll erst im August 2026 vom Senat beschlossen werden. Nachzulesen ist das alles in der Drucksache 19/26678 des Abgeordnetenhauses.
1. Wie priorisiert der Senat die Maßnahmen, die sich für Berlin aus der Föderalen Modernisierungsagenda ergeben vom 4. Dezember 2025?
Im Rahmen des gemeinsamen Monitoringprozesses zur föderalen Modernisierungsagenda wurden zwischen Bund und Ländern unterschiedliche Zeitschienen und Umsetzungsfristen für die einzelnen Maßnahmen festgelegt. In einem ersten Schritt haben sich Bund und Länder auf ein Paket von Sofortmaßnahmen geeinigt, die kurzfristig bis Ende Juni in die Umsetzung gebracht werden sollten. Auf der MPK mit BK am 25.06.2026 wurde ein erster Zwischenbericht dazu zur Kenntnis genommen. Die Priorisierung weiterer Maßnahmen orientiert sich zum einen an den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Fristen, zum anderen wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts eine landesinterne Priorisierung erarbeitet. Bei der landesinternen Priorisierung wird u.a. berücksichtigt, welche Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda sich in aktuelle Projekte der einzelnen Ressorts integrieren lassen oder gar zu integrieren sind. Beispielsweise stellt die vom Senat am 23.06.2026 beschlossene Vergabestrukturreform die Weichen für die Umsetzung der in Ziffer 154 genannten Maßnahme. Das Land Berlin wird insoweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Überdies bringt das Land Berlin im Rahmen der Vergabestrukturreform – gesteuert über die Senatskanzlei – die Berliner Perspektive in die Entwicklung des digitalen Marktplatzes Deutschland ein, sodass insoweit die Maßnahme unter Ziffer 150 der föderalen Modernisierungsagenda aktiv unterstützt wird.
2. Wie ist der Umsetzungsstand zu den folgenden Maßnahmen?
- Generelle Ersetzung der Schriftform durch die Textform (Nr. 40)?
- Elektronische Form der Verkündung als Regelfall (Nr. 43)?
- Konsolidierung der Register; beispielsweise zur Vorbereitung von NOOTs (Nr. 63)?
- Verständigung von Bund und Ländern auf eine einheitliche E-Rechnungsplattform (Nr. 149)?
- Einführung von Digitale Förderlotsen (Nr. 192)?
- Verringerung doppelter Datenhaltung (Nr. 210)?
- Wo hat der Senat Möglichkeiten zur Einführung von Genehmigungsfiktionen identifiziert (Nr. 223)?
Zu 2.1.: Die genannte Maßnahme wurde im Bundesrecht durch die strukturelle Überarbeitung der Regelungen zur elektronischen Kommunikation in den §§ 3a bis 3c NEU Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG Bund) durch das Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Inneren umgesetzt. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Juli 2027 in Kraft. Da im Land Berlin durch die Verweisung in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Bln) insoweit das VwVfG des Bundes Anwendung findet, ist eine gesonderte Umsetzung im Berliner Landesrecht nicht erforderlich. Ggf. werden Anpassungen im Fachrecht erforderlich werden. Denn soweit spezialgesetzliche Vorschriften weiterhin eine Schriftform oder eine sonstige strengere Form anordnen wollen, muss die Abweichung von § 3a VwVfG Bund NEU im Gesetzestext deutlich gemacht werden. Bund und Länder übermitteln dem Bundeskanzleramt und dem MPK-Vorsitz bis zum 31.12.2026 eine Übersicht derjenigen Fälle mit entsprechender Begründung, in denen die Schriftform oder eine sonstige strengere Form weiterhin für erforderlich gehalten wird. Eine entsprechende Dienststellenabfrage bei sämtlichen Senatsfachverwaltungen wird für das Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport derzeit vorbereitet.
Zu 2.2.: Aktuell werden die für die rechtssichere Umsetzung der Maßnahme 43 im Land Berlin nötigen Schritte geprüft. In Zusammenhang hiermit sind weitere Abstimmungen erforderlich. Ergänzend wird auf das Lieferdatum zum 31. Dezember 2026 verwiesen.
Zu 2.3.: Die Maßnahme 63 der föderalen Modernisierungsagenda sieht unter anderem vor, dass bei der Antragstellung für Genehmigungen die Beibringungspflicht für Auskünfte aus dem Grundbuch entfallen soll. Um den Datenabruf durch die Genehmigungsbehörde selbst und automatisiert zu ermöglichen, soll das Grundbuch an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) angebunden werden. Hierzu bedarf es zunächst der Anpassung bundesrechtlicher Vorschriften. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt gegenwärtig den betroffenen Landesministerien zur Stellungnahme vor. Die Melde-, Ausweis-, Pass- und eID-Karten-Register sowie das Personenstandsregister werden im Land Berlin zentral durch das LABO betrieben, sodass eine Zentralisierung für diese Register in Berlin nicht notwendig ist. Erste Abstimmungen zum Betrieb des Sicheren Anschlussknotens im Berliner Landesnetz, die auch für den Anschluss der genannten Register erforderlich sind, haben für das Melde-, Ausweis-, Pass- und eID-Karten-Register bereits stattgefunden.
Zu 2.4.: Im Zuge der weiteren Umsetzung der E-Rechnung haben sich Bund und Länder darauf verständigt, perspektivisch eine gemeinsame E-Rechnungsplattform zu nutzen. Grundlage hierfür ist der Beschluss des IT-Planungsrates Nr. 49 vom 18.03.2026 zur weiteren Umsetzung einer gemeinsamen Bund-Länder-E-Rechnungsplattform. Als zukünftige Zielplattform wurde die NRW-Plattform empfohlen. Zur Vorbereitung des Plattformwechsels läuft derzeit ein Umsetzungsprojekt, in dem gemeinsam mit den Ländern die erforderlichen fachlichen und technischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Migration erarbeitet und abgestimmt werden. Für das Land Berlin werden insbesondere die Auswirkungen auf die bestehende System- und Prozesslandschaft, die erforderlichen Schnittstellen sowie die Anbindung der Fachverfahren betrachtet und bewertet. Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Umstellung auf die gemeinsame E-Rechnungsplattform kann derzeit noch nicht benannt werden.
Zu 2.5.: Die Maßnahme zu Digitalen Förderlotsen wird gemeinsam mit der Maßnahme zum Einsatz von KI in Förderverfahren von Bund und Ländern umgesetzt. Der Prüfauftrag soll durch die Vernetzung und den Austausch zu best practices realisiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat hierzu im März 2026 eine Länderumfrage zur Bestandsaufnahme durchgeführt. Bund-Länder-Workshops sind in Planung, so dass ein Abschlussbericht bis Ende 2026 erstellt werden kann. Der Abschluss des landesweiten Projekts zur Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin erfolgte mit Beschluss des Senats zur Umsetzung eines Folgeprojektes. Die für das Querschnittsfeld Zuwendungen zuständige Senatsverwaltung übernimmt die noch ausstehende Aufgabe der Ende-zu-Ende Digitalisierung des Zuwendungsprozesses. Im Zuge dessen wird auch der Einsatz von Digitalen Förderlotsen fortwährend geprüft.
Zu 2.6.: Der Senat begrüßt die Priorisierung des Once-Only-Prinzips in der Maßnahme 210 und treibt deren Umsetzung aktiv voran. Dabei ist jedoch auch die Abhängigkeit von föderalen Standards und Regelungen zu berücksichtigen, für deren Umsetzung im Sinne des Once-Only-Prinzips sich Berlin föderal einsetzt. Im Rahmen des OZG-Änderungsgesetzes wurde eine bundesrechtliche Once-Only-Generalklausel geschaffen, welche generelle verfahrensrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte regelt. Diese Regelungen wirken sich auf die Fachdigitalisierung in den Politik- und Querschnittsfeldern aus. Für das Land Berlin ist eine Überführung dieser Regelung in Landesrecht derzeit in Abstimmung. Grundsätzlich liegt die Umsetzungsverantwortung für die Anpassung der jeweiligen Regelungen und Antragsverfahren in den jeweiligen Politik- und Querschnittsfeldern gem. § 20 Abs. 3 EGovG Bln. Die doppelte Datenhaltung und deren Reduzierung ist somit aufgabenkritisch in Bund und Ländern bei laufenden Vorhaben sowie im Zuge der Aktivitäten der Registermodernisierung zu prüfen. Zudem wird über die Umsetzung des Datenmanagementsystem (DAMAS) NOOTS der NOOTS-Umsetzungsorganisation gem. NOOTS-Staatsvertrag für eine Evidenz und Transparenz hinsichtlich doppelter Datenhaltung gesorgt werden.
Zu 2.7.: Aktuell werden die für die rechtssichere Umsetzung der Maßnahme 223 im Land Berlin nötigen Schritte geprüft. In Zusammenhang hiermit sind weitere Abstimmungen erforderlich. Ergänzend wird auf das Lieferdatum zum 31. Dezember 2026 verwiesen.
3. Was sind die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens im Mai 2026 zum Digitalcheck beim Zentrum für Legistik?
Das Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck im Mai 2026 umfasste im Wesentlichen die Vorstellung der Projekte Zentrum für Legistik (ZfL) und Frühphase der Gesetzgebung. Darüber hinaus wurde über den aktuellen Stand der Bund-Länder Kooperationen zum Digitalcheck und zur Praxistauglichkeit in der Gesetzgebung informiert.
4. Wie ist der Umsetzungsstand des Berliner Digitalchecks?
5. Der Bund veröffentlicht die Entwicklung und Leitlinien des Digitalchecks online, wo ist der Digitalcheck von Berlin veröffentlicht?
Die Fragen 4. und 5. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Umsetzungskonzept des Digitalchecks für das Land Berlin ist in der senatsinternen Befassung und wird im August vom Senat beschlossen. Informationen zum Digitalcheck für das Land Berlin werden nach Vorliegen des Senatsbeschlusses über das Onlineangebot von berlin.de sowie im Beschäftigtenportal zur Verfügung gestellt. Informationen und Unterstützung für Legistinnen und Legisten werden von der Informations- und Unterstützungsstelle (Teil des Senatsbeschlusses und bereits in Umsetzung) angeboten. Ziel der Informations- und Unterstützungsstelle ist, der Berliner Verwaltung sowohl standardisierte als auch individuelle Projektbegleitung anzubieten. Die Informations- und Unterstützungsstelle wird zudem Schulungen für Legistinnen und Legisten anbieten, öffentlich und verwaltungsintern über das Werkzeug Digitalcheck informieren sowie die Anwendung des Digitalchecks evaluieren.
