Widerstand gegen Sozialkürzungen bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung
Der Paritätische Gesamtverband hat Mitte April ein Dokument geleakt, in dem klar wird, dass die Bundesregierung drastische Kürzungen im sozialen Bereich plant. In dem geleakten internen Arbeitspapier werden auf 108 Seiten insgesamt mehr als 70 Kürzungsvorschläge bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung aufgelistet. Zwar ist bei vielen Kürzungen das Einsparpotential nicht angegeben aber laut Arbeitspapier rechnet die Bundesregierung mit einem bezifferten Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Dabei blendet diese aber die Folgekosten durch die Kürzungen, die weit höher sein werden, völlig aus.
Deshalb haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht. Darin fordern wir den Berliner Senat auf, die Berliner Sozialämter durch die Verbesserung der Personalsituation, die Vereinfachung der Bearbeitung der durch diese Reform steigende Anzahl eingehender Anträge, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen zu entlasten.
Denn die geplanten Kürzungen betreffen besonders vulnerable Gruppen: Gestrichen sollen unter anderem der Unterhaltsvorschuss für Kinder über 12 Jahren, Schulbegleitungen, darüber hinaus soll es Einschnitte bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geben und bei dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen.
Generell plant die Bundesregierung anscheinend individuelle Rechtsansprüche und damit individuelle Hilfen der Betroffenen abzubauen und durch kollektive Angebote zu ersetzen. Individuelle Hilfen sind wichtig, weil sie gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Familien und Jugendlichen eingehen, um nachhaltige Lösungen zu schaffen. Werden diese nun durch kollektive Angebote ersetzt, ist nicht mal sicher, ob diese kollektiven Hilfen bestehen oder den individuellen Bedarfen der Betroffenen entsprechen.
Denn nicht für jeden Bedarf gibt es ein passendes Angebot. Das führt dazu, dass diese Menschen schlechtere Unterstützung erhalten. Darüber hinaus wird das Umfeld der Betroffenen zusätzlich belastet, weil z.B. Eltern künftig im Einzelfall nachweisen müssen, dass die Infrastruktur nicht bedarfsdeckend ist. Die Kürzungen sind aber auch deshalb problematisch, weil viele dieser Kürzungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und damit geltendem Recht widersprechen.
Und warum das Ganze? Weil sich dadurch geringere Kosten erhofft werden. Doch das ist zu kurz gedacht, nicht bedarfsdeckende Angebote erzeugen Folgekosten durch mangelnde oder zu spät kommende Hilfe. Das heißt am Ende sind die Folgekosten voraussichtlich viel höher als die Einsparungen. Denn Hilfebedarfe verschwinden nicht einfach, indem man Rechtsansprüche streicht. Bereits jetzt bekommen Menschen mit Behinderungen nur die Leistungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Teilhabe darf keine Frage des Geldbeutels werden. Diese Kürzungsvorschläge schwächen den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und lassen Bedürftige allein.
